
„Open Airs in Berlin“: 145.000 Facebook-Fans, 130.000 folgen „Open Airs Berlin“ und auch eine Hansestadt zieht Zehntausende: „Open Airs Hamburg“ kann immerhin 60.000 Facebook-Fans verbuchen – und das ist nur die Spitze. Denn es gibt hunderte solcher Seiten im Internet und den sozialen Netzwerken.
Jedes sonnige Wochenende strömen Feierfreudige an Uferpromenaden, auf riesige Wiesen, in abgelegene Wäldchen – und tanzen, trinken, haben Spaß. Kurzurlaub auf der anderen Straßenseite, gewissermaßen.
Dass es dabei Probleme geben kann, wissen Viele zur allzu gut. Unser Rechtscheck in zehn Punkten.
1. Verstoß gegen die Hausordnung: mindestens Verwies vom Gelände
Bei weitem besitzt nicht jedes Open Air eine Hausordnung, oftmals sind sie versteckt und ohnehin nicht angemeldet, so dass die Polizei diese Veranstaltungen sowieso auflösen darf. Wenn es aber eine Hausordnung gibt, müssen sich Besucher daran auch halten.
Denn sie sind privatrechtliche Vorschriften immer dann gültig, wenn die darin enthalten Bestimmungen den allgemein gültigen Gesetzen nicht widersprechen.
Welche Folgen drohen, hängt von der spezifischen Hausordnung ab. Oftmals gehen illegaler Drogenbesitz oder –konsum, Körperverletzung oder Diebstahl mit Verweis vom Gelände einher, manchmal kommt es dann auch zu einer Anzeige.
2. Fotografieren auf dem Open Air: Geldstrafe möglich
Auch hierzu stehen häufig nähere Informationen in der Hausordnung. Oft sind private Aufnahmen aber verboten, also nichts mit Selfies und neuen Banner-Fotos auf Facebook mit Musikboxen vor der untergehenden Sonne. Das wiederum kann Besucher aber auch schützen: Denn wer Fotos von anderen Besuchern macht, deren Einverständnis dazu nicht hat und ein solches Foto veröffentlicht, kann verklagt werden. Klingt vielleicht kleinkariert, kommt aber zunehmend vor.
3. Fotografiert werden: meist in Hausordnungen geregelt
Oft erklärt man sich mit dem Betreten des Geländes damit einverstanden, zwar selber keine Fotos machen, dafür aber von den Organisatoren des Festivals abgelichtet werden zu dürfen. Die stellen das Material anschließend gerne online. So steht es in vielen Hausordnungen. Wer dennoch später Bilder von sich entdeckt, auf denen er seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht, sollte sich schnell an den Betreiber der jeweiligen Website bzw. der Facebook-Seite wenden. Mehr dazu erfahrt ihr hier.
4. Diebstahl auf dem Gelände: Der Betreiber haftet nicht
Wem sein Portemonnaie oder sein Jutebeutel geklaut wird, hat wenig Aussicht auf Erfolg, wenn er beim Betreiber fordert, dafür erstattet zu werden. Das schließen die Hausordnungen in aller Regel aus. Also: Augen auf beim tanzen.
5. Jacke an der Garderobe verschwunden: Veranstalter haftet meist!
Es ist ein Rechtsmythos: Wenn an einer Garderobe ein „keine Haftung“-Schild angebracht ist, kann man als Betroffener nichts machen. Das stimmt aber nicht. Wenn einige Bedingungen erfüllt sind, haftet der Veranstalter sehr wohl – auch bei Open Airs mit Garderobe. Genaueres dazu gibt es hier.
6. Verletzt unter der Sonne: das Wie entscheidet
Wer verantwortlich für mögliche Verletzungen ist, hängt davon ab, wo und wie das passiert ist. Wenn dem Festivalbetreiber nachgewiesen werden kann, dass er fahrlässig gehandelt hat, haftet er auch und muss gegebenenfalls Schmerzensgeld zahlen. Wer aber beispielsweise seinen Fuß verdreht, weil er im Sand stecken geblieben oder unsauber auf unebener Wiese aufgetreten ist, wird es schwer haben, den Festivalbetreiber dafür in Haftung zu nehmen.
Wenn andere Besucher verantwortlich sind, etwa durch Körperverletzung, haften diese – möglicher Schadensersatz inklusive.
7. Open Air durch Polizei aufgelöst: Razzien nach Verfügung erlaubt
Das große Ärgernis einer guten Party: Musik aus, Open Air beendet – die Polizei löst die Veranstaltung auf und führt zudem eine Razzia durch. Beides darf sie, solange es einen Anfangsverdacht gibt – etwa Hinweise auf den Verkauf und/oder Konsum von illegalen Drogen. Zudem muss die Staatsanwaltschaft oder eine Polizeibehörde die Auflösung verfügt haben.
Auch eine anhaltende Lärmbelästigung der Nachbarn kann ein Grund zur Auflösung eines Open Airs sein, allerdings finden diese Events ja selten mitten in einem Wohngebiet statt.
8. Auch eine Personenkontrolle ist erlaubt: aber nicht jede Maßnahme
Die genauen Voraussetzungen, wann die Polizei auch Personenkontrollen durchführen darf, sind in den Polizeigesetzen der Länder festgelegt. Allerdings reicht ein Grund dafür aus und bei diesem muss es sich nicht mal um einen konkreten Verdacht handeln. Und unter Umständen sind sogar präventive Kontrollen zur Gefahrenabwehr erlaubt.
Bei solchen Kontrollen dürfen Polizisten die Identität der Person feststellen, also sich auch den Personalausweis zeigen lassen. Wer sich dazu weigert, muss davon ausgehen, mit auf die Polizeiwache genommen zu werden oder auch durchsucht zu werden.
Je nach Anfangsverdacht ist auch eine Durchsuchung unabhängig der Feststellung der Personalien erlaubt, etwa wenn davon ausgegangen wird, dass Besucher des Open Airs illegale Drogen mit sich führen. Das allerdings lässt sich nur im konkreten Einzelfall entscheiden.
9. Pinkeln jenseits der Dixies: eine teure Erleichterung
Viele Open Airs finden in der Natur statt und so ist es eher unwahrscheinlich, dass es richtig Ärger gibt, wenn einzelne Tanzende sich abseits zurückziehen, um oft stinkende Dixies zu umgehen und dem Harndrang am Baum oder am Busch nachgeben. Jenseits einzelner Hausordnungen ist das Wildpinkeln allerdings strikt verboten und kann zu hohen Geldstrafen führen.
10. Ansonsten: keine Diskriminierung, nirgendwo!
Keine Veranstaltung darf Teilnehmer ablehnen aufgrund ihrer Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das regelt das Antidiskriminierungsgesetz. Wer sich diesbezüglich benachteiligt fühlt und wegen einer dieser Gründe vermeintlich kein Ticket erhalten hat oder nicht reingelassen wurde, sollte sich an einen Rechtsbeistand wenden.
Diese zehn Punkte sollten Besucher von Open Airs also im Hinterkopf haben, selbstredend verbringt man einen sonnigen Sonntag bei guter Musik und mit lieben Freunden aber lieber nerv- und stressfrei. Daher wünschen wir allen genau das und schöne Stunden unter freiem Himmel.
- Datum
- Autor
- ndm