Jedes Jahr an Christi Himmelfahrt, dem Tag der Rückkehr Jesu Christi als Sohn Gottes zu seinem Vater in den Himmel, übersetzen tausende Herren – meist Väter – diesen deutschen Feiertag recht frei. Nach dem gängigen Klischee läuft ein Vatertag wie folgt ab: Männer treffen sich, ziehen in die Natur und werfen Wurst und Steaks auf den Grill. Anschließend ziehen sie weiter und den Bollerwagen voll mit Alkohol hinter sich her. Irgendwann zu später Stunde fallen sie gut angeheitert ins Bett, um sich am nächsten Morgen mit dickem Kopf entweder über den freien Tag zu freuen – oder sich am Brückentag zur Arbeit schleppen zu müssen. An einem solchen Tag stellen sich aber nicht nur Männer hinter den Grill – es stellen sich auch Rechtsfallen.
Grillen in der Natur: Nur an ausgewiesen Orten erlaubt
Fangen wir bei der Grundlage an: dem Essen. Da Christi Himmelfahrt in der Regel zwischen Mitte Mai und Anfang Juni und somit schon in die warme Jahreszeit fällt, ist es für Viele ein guter Grund, die Grillsaison zu eröffnen. Allerdings sollten hungrige Männer bedenken, dass gerade das Wildgrillen zu Bußgeldstrafen führen kann.
Für das Grillen an der frischen Luft unterscheiden sich die Vorschriften von Gemeinde zu Gemeinde, übergreifend lässt sich aber festhalten: Es darf überall da gegrillt werden, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Hinweisschild.
Wer einfach so in der freien Natur grillt, muss mit Bußgeldzahlungen rechnen, vor allem in Naturschutzgebieten ist Grillen strikt verboten. Außerdem gilt länder- und kommunenübergreifend: Wenn alles aufgegessen ist, muss der gesamte Müll inklusive Kohlereste mitgenommen und selber entsorgt werden. Auch hier drohen andernfalls Bußgeldstrafen.
Wer nach Hause geladen hat und auf der Terrasse, dem Balkon oder im eigenen Garten grillen will, sollte vorher hier nachlesen, welche Regelungen für das heimische Grillen gelten.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit: Mit Einschränkungen erlaubt
Den Grill an einem erlaubten Platz errichtet, geht es ans Trinken. Das ist zunächst unproblematisch, so lange keine minderjährigen Väter dabei sind. Werden diese mit hochprozentigem Alkohol „abgefüllt“, drohen Folgen für den Rest der Truppe.
Wer sich zum Vatertag den Bollerwagen schnappt, um damit um die Häuser zu ziehen, sollte allerdings wissen: Auch betrunkene Fußgänger müssen mit Konsequenzen rechnen, zumindest, wenn sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind. Auch wenn es keine Promille-Regeln wie bei betrunkenen Auto- oder Radfahrern gibt (s.u.), ist Vorsicht geboten.
Urinieren in der Öffentlichkeit: Das kann teuer werden
Erst gegessen, dann getrunken – und nun der Drang zum Urinieren. Dass das eine teure Angelegenheit werden kann, wissen Viele nicht.
„’Wildpinkeln’ ist eine Ordnungswidrigkeit und wird bestraft“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Dabei unterscheiden sich die Strafen je nach Kommune. So kann öffentliches Urinieren in Erfurt, Halle (Saale), Hannover oder Stuttgart bis zu 5.000 Euro kosten. Doch ist das die absolute Ausnahme und wird nur in schwerwiegenden Fällen angewandt. Zudem gibt es Unterschiede je nach dem Ort des Geschehens. Hauswände zu bepinkeln ist somit in der Regel teurer als das Geschäft in Wäldern oder Parks zu erledigen.
Nackt in freier Wildbahn: die Allgemeinheit nicht belästigen
Auch nackte Väter schmücken zum Vatertag gerne mal das Landschaftsbild. Wer im Überschwang der Promille blank ziehen will, sollte aber gewarnt sein, denn nackt zu sein kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, sollten sich andere Menschen daran stören und darin eine „Belästigung der Allgemeinheit“ sehen. Wer sich allerdings in der freien Natur aufhält und außer seinen Kumpels keine weiteren Menschen um sich hat, der kann sich seiner Klamotten schon mal entledigen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen – wie auch, es bekommt ja niemand mit.
Alkohol am Steuer und Lenker: Jahreshöhepunkt von Unfällen
Laut dem Statistischen Bundesamt liegt ein unrühmlicher Jahreshöhepunkt am Herrentag. So steigt die Zahl alkoholbedingter Verkehrsunfälle an Christi Himmelfahrt auf das Dreifache eines durchschnittlichen Tages. 2013 etwa passierten an diesem Tag 279 Unfälle, bei denen mindestens ein Beteiligter unter Alkoholeinfluss stand. An den restlichen Tagen des gleichen Jahres waren es durchschnittlich täglich 100 Alkoholunfälle.
Dass Alkohol am Steuer verboten ist, ist bekannt. Angesichts dieser Zahlen sollten sich die Herren der Schöpfung besonderes zum Vatertag die Gefahren von alkoholisiertem Fahren aber noch einmal vor Augen führen. Es drohen hohe Strafen, wie Sie im Bußgeldkatalog nachlesen können – von der Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, für Fußgänger aber auch für das eigene Leben ganz zu schweigen.
Darüber hinaus sollten sich aber Vatertagsfeiernde auch davor hüten, alkoholisiert aufs Fahrrad zu steigen. Zwar liegen die Promille-Grenzen hier etwas höher als beim Autofahren. Doch kann betrunkenes radeln trotzdem mitunter massive Auswirkungen auf den Führerschein haben. Auch eine MPU ist möglich.
Zu Hause feiern: die Nachbarn bedenken
Wer den Weg an die frische Luft scheut oder das Wetter wenig Aussicht auf sonnige Stunden verspricht, kann natürlich auch nach Hause einladen. Doch wer zu Hause feiert, sollte an seine Nachbarn denken, so vorhanden. Wer zu laut ist, riskiert nicht nur Ärger mit ihnen, sondern womöglich auch mit der Polizei, die bei Ruhestörung einschreiten darf.