Männersache

Wildgrillen, Alkohol & Co.: Ihre Rechte am Vatertag

Viele Väter treffen sich an Christi Himmelfahrt, um zu grillen, zu trinken, zu feiern. Aber Achtung: Rechtsfallen verstecken sich fast überall. © Quelle: Westend61/gettyimages.de

Vatertag, Herrentag, Männertag: Welchen alternativen Namen man Christi Himmelfahrt auch gibt, viele Männer verbringen diesen Tag im Kreise ihrer Geschlechts­ge­nossen, trinken Alkohol, grillen und freuen sich des oft guten Wetters. Allerdings lauern auch rechtliche Fallstricke. Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt, worauf Sie achten müssen.

Jedes Jahr an Christi Himmelfahrt, dem Tag der Rückkehr Jesu Christi als Sohn Gottes zu seinem Vater in den Himmel, übersetzen tausende Herren – meist Väter – diesen deutschen Feiertag recht frei. Nach dem gängigen Klischee läuft ein Vatertag wie folgt ab: Männer treffen sich, ziehen in die Natur und werfen Wurst und Steaks auf den Grill. Anschließend ziehen sie weiter und den Bollerwagen voll mit Alkohol hinter sich her. Irgendwann zu später Stunde fallen sie gut angeheitert ins Bett, um sich am nächsten Morgen mit dickem Kopf entweder über den freien Tag zu freuen – oder sich am Brückentag zur Arbeit schleppen zu müssen. An einem solchen Tag stellen sich aber nicht nur Männer hinter den Grill – es stellen sich auch Rechts­fallen.

Grillen in der Natur: Nur an ausgewiesen Orten erlaubt

Fangen wir bei der Grundlage an: dem Essen. Da Christi Himmelfahrt in der Regel zwischen Mitte Mai und Anfang Juni und somit schon in die warme Jahreszeit fällt, ist es für Viele ein guter Grund, die Grillsaison zu eröffnen. Allerdings sollten hungrige Männer bedenken, dass gerade das Wildgrillen zu Bußgeld­strafen führen kann.

Für das Grillen an der frischen Luft unterscheiden sich die Vorschriften von Gemeinde zu Gemeinde, übergreifend lässt sich aber festhalten: Es darf überall da gegrillt werden, wo die Erlaubnis sichtbar ist, etwa durch ein Hinweis­schild.

Wer einfach so in der freien Natur grillt, muss mit Bußgeld­zah­lungen rechnen, vor allem in Naturschutz­ge­bieten ist Grillen strikt verboten. Außerdem gilt länder- und kommun­en­über­greifend: Wenn alles aufgegessen ist, muss der gesamte Müll inklusive Kohlereste mitgenommen und selber entsorgt werden. Auch hier drohen andernfalls Bußgeld­strafen.

Wer nach Hause geladen hat und auf der Terrasse, dem Balkon oder im eigenen Garten grillen will, sollte vorher hier nachlesen, welche Regelungen für das heimische Grillen gelten.

Alkohol­konsum in der Öffent­lichkeit: Mit Einschrän­kungen erlaubt

Den Grill an einem erlaubten Platz errichtet, geht es ans Trinken. Das ist zunächst unproble­matisch, so lange keine minder­jährigen Väter dabei sind. Werden diese mit hochpro­zentigem Alkohol „abgefüllt“, drohen Folgen für den Rest der Truppe.

Wer sich zum Vatertag den Bollerwagen schnappt, um damit um die Häuser zu ziehen, sollte allerdings wissen: Auch betrunkene Fußgänger müssen mit Konsequenzen rechnen, zumindest, wenn sie an einem Verkehrs­unfall beteiligt sind. Auch wenn es keine Promille-Regeln wie bei betrunkenen Auto- oder Radfahrern gibt (s.u.), ist Vorsicht geboten.

Urinieren in der Öffent­lichkeit: Das kann teuer werden 

Erst gegessen, dann getrunken – und nun der Drang zum Urinieren. Dass das eine teure Angele­genheit werden kann, wissen Viele nicht.

„’Wildpinkeln’ ist eine Ordnungs­wid­rigkeit und wird bestraft“, sagt Rechts­anwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwalt­auskunft. Dabei unterscheiden sich die Strafen je nach Kommune. So kann öffent­liches Urinieren in Erfurt, Halle (Saale), Hannover oder Stuttgart bis zu 5.000 Euro kosten. Doch ist das die absolute Ausnahme und wird nur in schwer­wie­genden Fällen angewandt. Zudem gibt es Unterschiede je nach dem Ort des Geschehens. Hauswände zu bepinkeln ist somit in der Regel teurer als das Geschäft in Wäldern oder Parks zu erledigen.

Nackt in freier Wildbahn: die Allgemeinheit nicht belästigen

Auch nackte Väter schmücken zum Vatertag gerne mal das Landschaftsbild. Wer im Überschwang der Promille blank ziehen will, sollte aber gewarnt sein, denn nackt zu sein kann eine Ordnungs­wid­rigkeit darstellen, sollten sich andere Menschen daran stören und darin eine „Belästigung der Allgemeinheit“ sehen. Wer sich allerdings in der freien Natur aufhält und außer seinen Kumpels keine weiteren Menschen um sich hat, der kann sich seiner Klamotten schon mal entledigen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen – wie auch, es bekommt ja niemand mit.

Alkohol am Steuer und Lenker: Jahres­hö­hepunkt von Unfällen

Laut dem Statis­tischen Bundesamt liegt ein unrühm­licher Jahres­hö­hepunkt am Herrentag. So steigt die Zahl alkohol­be­dingter Verkehrs­unfälle an Christi Himmelfahrt auf das Dreifache eines durchschnitt­lichen Tages. 2013 etwa passierten an diesem Tag 279 Unfälle, bei denen mindestens ein Beteiligter unter Alkohol­einfluss stand. An den restlichen Tagen des gleichen Jahres waren es durchschnittlich täglich 100 Alkohol­unfälle.

Dass Alkohol am Steuer verboten ist, ist bekannt. Angesichts dieser Zahlen sollten sich die Herren der Schöpfung besonderes zum Vatertag die Gefahren von alkoho­li­siertem Fahren aber noch einmal vor Augen führen. Es drohen hohe Strafen, wie Sie im Bußgeld­katalog nachlesen können – von der Gefahr für andere Verkehrs­teil­nehmer, für Fußgänger aber auch für das eigene Leben ganz zu schweigen.

Darüber hinaus sollten sich aber Vatertags­feiernde auch davor hüten, alkoho­lisiert aufs Fahrrad zu steigen. Zwar liegen die Promille-Grenzen hier etwas höher als beim Autofahren. Doch kann betrunkenes radeln trotzdem mitunter massive Auswir­kungen auf den Führer­schein haben. Auch eine MPU ist möglich.

Zu Hause feiern: die Nachbarn bedenken 

Wer den Weg an die frische Luft scheut oder das Wetter wenig Aussicht auf sonnige Stunden verspricht, kann natürlich auch nach Hause einladen. Doch wer zu Hause feiert, sollte an seine Nachbarn denken, so vorhanden. Wer zu laut ist, riskiert nicht nur Ärger mit ihnen, sondern womöglich auch mit der Polizei, die bei Ruhestörung einschreiten darf.