Heiße Tage, laue Abende: Der Sommer ist für Camper die perfekte Jahreszeit. Auf überfüllte Zeltplätze mit lärmenden Nachbarn und Münzdusche hat dabei allerdings nicht jeder Lust. Viele Zeltfreunde sehnen sich nach einsamen Nächten unter sternenfreiem Himmel in unberührter Natur.
Theoretisch muss man für ein solches Freilufterlebnis gar nicht weit reisen: Ein Drittel des deutschen Staatsgebietes besteht aus Wald. Wer einfach Zelt und Rucksack einpackt und im nächsten Waldstück das Lager aufschlägt, kann sich allerdings Ärger einhandeln. Die Rechtslage für Camper in der Übersicht:
Wo ist Wildcampen erlaubt?
In Deutschland treffen Wild-Camper – wie in den meisten Ländern Europas – vielerorts auf gesetzliche Einschränkungen.
Am eindeutigsten ist die Rechtslage auf privaten, eingezäunten oder anderweitig klar abgegrenzten Grundstücken. Hier darf man grundsätzlich nur mit Einverständnis des Eigentümers zelten. Wer eigenmächtig auf privatem Grund sein Lager aufschlägt und erwischt wird, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.
Auch auf öffentlich zugänglichem Gelände, zum Beispiel im Wald, darf man nicht ohne weiteres ein Zelt aufbauen. Zum einen, weil es sich auch dabei um privaten Grund handeln kann (etwa 50 Prozent des Waldes in Deutschland sind in privatem Besitz). Zum anderen, weil verschiedene Gesetze des Bundes oder der Länder das Zelten untersagen. Die Rechtslage ist hier zwar von Land zu Land unterschiedlich. In Wäldern und in Naturschutzgebieten ist das Zelten aber überall verboten.
Selbst außerhalb dieser besonders geschützten Gebiete ist das Campen nur in manchen Bundesländern erlaubt. So verbietet beispielsweise das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg grundsätzlich des Zelten in der freien Natur, während „nichtmotorisierte Wanderer“ in Schleswig-Holstein auch abseits von Zelt- und Campingplätzen „für eine Nacht“ zelten dürfen – allerdings nur, wenn „keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen“.
Wer trotz Verbotes sein Lager aufschlägt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden, das je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfällt. In Nordrhein-Westfalen kostet unbefugtes Zelten beispielsweise 15-100 Euro.
Da es für Camper nicht immer einfach ist, den genauen rechtlichen Status eines Ortes in der freien Natur zu erkennen, ist es empfehlenswert, sich bei den regionalen Behörden nach Plätzen zu erkundigen, an denen das Zelten erlaubt ist. In Bundesländern, die das freie Campen grundsätzlich untersagen, können Natur-Campingplätze eine Alternative bieten.
Was müssen Camper in der Natur noch beachten?
Nicht nur beim Übernachten in der freien Natur können Camper mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Besondere Vorsicht ist beim Umgang mit offenem Feuer geboten – egal ob es sich um ein wärmendes Lagerfeuer oder eine Kochstelle handelt.
Feuer ist im Wald und bis zu einem Abstand von hundert Metern vom Waldrand grundsätzlich nur auf speziell gekennzeichneten Flächen erlaubt. Das gilt beispielsweise auch für Grills. Wer trotzdem zündelt, riskiert Bußgelder von bis zu 2.500 Euro. Wer durch ein Feuer einen Waldbrand verursacht, kann sich damit sogar strafbar machen.
Auch das Zurücklassen von Müll in der freien Natur ist nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es empfiehlt sich für umweltbewusste Camper deshalb, sämtliche Lagerplätze so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden, und sämtliche Gegenstände wieder mitzunehmen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 29.07.2015
- Autor
- pst