Berlin in heller Aufregung: Wegen des Verdachts auf Ebola räumte die Berliner Feuerwehr gemeinsam mit der Polizei am Sonntagabend ein Lokal im Ortsteil Wilmersdorf weiträumig ab. Ein anonymer Anrufer hatte sich gemeldet und berichtet, einer der Gäste sei an Ebola erkrankt. Die Feuerwehr rückte an, kurze Zeit später gaben die Beamten aber Entwarnung. Sie vermuten, dass es sich bei dem Anruf um einen böswilligen Scherz gehandelt hat. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen und der Anrufer identifiziert werden, droht ihm eine Strafanzeige. Außerdem muss er den Einsatz der Beamten bezahlen.
Welche Kosten drohen bei Falschmeldungen?
Wer vorsätzlich die Feuerwehr ruft, weil er vermeintlich lustig sein will, muss mit hohen Kosten rechnen. In Berlin kostet der Einsatz eines Löschfahrzeuges zum Beispiel 4,70 Euro pro Minute. Für einen Kranwagen werden minütlich 11,70 Euro fällig. Da die Feuerwehr bei unklarer Gefahrenlage in der Regel gleich mehrere Fahrzeuge und Rettungskräfte in Bewegung setzt, kann ein bewusst ausgelöster falscher Alarm für den Verursacher enorme Kosten nach sich ziehen. Das gilt in der Regel auch, wenn Fehlalarm über eine Brandmeldeanlage ausgelöst wird. Die Frage des Kostenersatzes ist in den Feuerwehgesetzen der Bundesländer festgelegt und unterscheidet sich von Land zu Land leicht.
In vielen Bundesländern können die Kommunen auch die Kosten für Einsätze einfordern, die im Zusammenhang mit Fahrzeugen entstanden sind – bei Autounfällen, aber zum Beispiel auch bei einem Schiffsunglück. Dazu zählen auch die Kosten für die Räumung der Unfallstelle. Problematisch kann das für den Verursacher dann werden, wenn diese Kosten nicht von seiner Versicherung übernommen werden – zum Beispiel wegen grob fahrlässigen Verhaltens. Wann diese rechtliche Regelung greift, lesen Sie hier.
- Datum
- Aktualisiert am
- 13.10.2014
- Autor
- ime