Gäste in Eile

Wie lange muss man im Restaurant auf die Rechnung warten?

"Zahlen bitte!", ruft der Gast, "sofort", antwortet der Kellner. Was tun, wenn aus dem "sofort" eine halbe Ewigkeit wird? © Quelle: Popov/fotolia.com

Sie haben gegessen, vielleicht einen Kaffee getrunken und möchten nun zahlen. Aber der Kellner kommt nicht, und reagiert auch nicht auf Ihre Handzeichen. Sie warten noch eine Weile und machen sich mit heftigem Winken und Rufen bemerkbar. Dennoch kommt keiner der Kellner an Ihren Tisch. Da Sie mit einer größeren Gruppe unterwegs sind, lässt sich auf die Schnelle nicht nachvoll­ziehen, wie hoch die zu zahlende Summe insgesamt ist. Sie wollen also nicht einfach ein paar Scheine auf den Tisch legen. Können Sie das Restaurant einfach verlassen?

Der Städtetrip nach Hamburg war ein voller Erfolg: Familie Müller hat viel gesehen und sich gut amüsiert. Bevor der Zug wieder zurück nach Berlin fährt, möchten die drei in einem Restaurant noch schnell etwas essen. Direkt nach dem Essen bitten sie um die Rechnung. Aber auch nach mehrmaligen Handzeichen kommt der Kellner nicht vorbei. Langsam wird es knapp, der Zug fährt in zehn Minuten. Frau Müller legt schließlich einen Zettel mit ihrem Namen und ihrer Anschrift auf den Tisch und bittet, ihr die Rechnung schriftlich zukommen zu lassen. Sie ist nicht sicher, ob das erlaubt ist.

Auf die Rechnung warten: 30 Minuten sollten es sein

Wie lange man im Restaurant auf die Rechnung warten muss, ist rechtlich nicht verbindlich festgelegt. „Mindestens eine halbe Stunde sollte es schon sein“, rät Rechts­an­wältin Gesine Avermann, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Handels- und Gesell­schaftsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Letztlich komme es aber auf den Einzelfall an, wie lange der Gast auf seine Rechnung warten müsse.

Bringt der Gastwirt beziehungsweise Kellner dem Gast nicht die Rechnung, obwohl dieser mehrfach verlangt zu zahlen, gerät er in Annahme­verzug gemäß §§ 293 ff. Bürger­liches Gesetzbuch (BGB), auch Gläubi­ger­verzug genannt. Schließlich nimmt der Gastwirt die Begleichung der Schuld nicht an, die der Gast ihm gegenüber hat.

Rechnung muss trotzdem bezahlt werden

„Dies entbindet den Gast jedoch nicht von der Verpflichtung die Rechnung zu bezahlen“ erklärt Rechts­an­wältin Avermann. Bevor man sich entscheide, das Restaurant zu verlassen, sollte man auf jeden Fall mehrfach nach der Rechnung gefragt und seine Personalien hinter­lassen haben, damit der Gastwirt dem Gast die Rechnung zuschicken kann. „Zusatz­kosten wie Porto oder Mahnge­bühren muss der Gast nicht zahlen“, fügt die Rechts­an­wältin aus Osnabrück hinzu.

Wichtig ist allerdings: Die Beweislast dafür, dass der Gastwirt sich des Gläubi­ger­verzugs schuldig gemacht hat, liegt beim Gast. Das heißt, er muss nachweisen, dass er wiederholt nach der Rechnung gefragt, sie aber nicht bekommen hat, eine längere Zeit gewartet und seine Personalien hinter­lassen hat. Das zu beweisen dürfte sehr schwierig sein.

Kellner kommt nicht: Eigenin­itiative ist gefragt

Wer das nicht tun kann oder will, sollte eine andere Möglichkeit finden. „Wenn Sie es eilig haben, sollten Sie einfach auf den Gastwirt beziehungsweise den Kellner im Restaurant zugehen und die Rechnung direkt bei ihm bezahlen“, rät Rechts­an­wältin Avermann. Damit sei man auf der sicheren Seite.