Der Städtetrip nach Hamburg war ein voller Erfolg: Familie Müller hat viel gesehen und sich gut amüsiert. Bevor der Zug wieder zurück nach Berlin fährt, möchten die drei in einem Restaurant noch schnell etwas essen. Direkt nach dem Essen bitten sie um die Rechnung. Aber auch nach mehrmaligen Handzeichen kommt der Kellner nicht vorbei. Langsam wird es knapp, der Zug fährt in zehn Minuten. Frau Müller legt schließlich einen Zettel mit ihrem Namen und ihrer Anschrift auf den Tisch und bittet, ihr die Rechnung schriftlich zukommen zu lassen. Sie ist nicht sicher, ob das erlaubt ist.
Auf die Rechnung warten: 30 Minuten sollten es sein
Wie lange man im Restaurant auf die Rechnung warten muss, ist rechtlich nicht verbindlich festgelegt. „Mindestens eine halbe Stunde sollte es schon sein“, rät Rechtsanwältin Gesine Avermann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Letztlich komme es aber auf den Einzelfall an, wie lange der Gast auf seine Rechnung warten müsse.
Bringt der Gastwirt beziehungsweise Kellner dem Gast nicht die Rechnung, obwohl dieser mehrfach verlangt zu zahlen, gerät er in Annahmeverzug gemäß §§ 293 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), auch Gläubigerverzug genannt. Schließlich nimmt der Gastwirt die Begleichung der Schuld nicht an, die der Gast ihm gegenüber hat.
Rechnung muss trotzdem bezahlt werden
„Dies entbindet den Gast jedoch nicht von der Verpflichtung die Rechnung zu bezahlen“ erklärt Rechtsanwältin Avermann. Bevor man sich entscheide, das Restaurant zu verlassen, sollte man auf jeden Fall mehrfach nach der Rechnung gefragt und seine Personalien hinterlassen haben, damit der Gastwirt dem Gast die Rechnung zuschicken kann. „Zusatzkosten wie Porto oder Mahngebühren muss der Gast nicht zahlen“, fügt die Rechtsanwältin aus Osnabrück hinzu.
Wichtig ist allerdings: Die Beweislast dafür, dass der Gastwirt sich des Gläubigerverzugs schuldig gemacht hat, liegt beim Gast. Das heißt, er muss nachweisen, dass er wiederholt nach der Rechnung gefragt, sie aber nicht bekommen hat, eine längere Zeit gewartet und seine Personalien hinterlassen hat. Das zu beweisen dürfte sehr schwierig sein.
Kellner kommt nicht: Eigeninitiative ist gefragt
Wer das nicht tun kann oder will, sollte eine andere Möglichkeit finden. „Wenn Sie es eilig haben, sollten Sie einfach auf den Gastwirt beziehungsweise den Kellner im Restaurant zugehen und die Rechnung direkt bei ihm bezahlen“, rät Rechtsanwältin Avermann. Damit sei man auf der sicheren Seite.
- Datum
- Aktualisiert am
- 02.09.2016
- Autor
- vhe