Verkehrssicher durch den Winter: Sind Winterreifen wirklich notwendig?
Winterreifen sind nicht nur eine Empfehlung, sondern oft auch eine Notwendigkeit. Der Deutsche Anwaltverein rät, von Oktober bis Ostern mit Winterreifen unterwegs zu sein. In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifen-Pflicht. Vielmehr ist ausschlaggebend, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen nur mit Winterreifen fahren darf. Das umfasst Glatteis, Schnee- und Schneematsch. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine deutlich höhere Haftung im Schadensfall. Selbst wenn langsam gefahren wurde, könnte man bei einem Unfall allein haftbar gemacht werden. Rechtsanwalt Swen Walentowski betont: „Man kann sich nicht darauf berufen, dass man ja die Geschwindigkeit eingehalten hat. Sondern man ist einfach nicht richtig gefahren in dieser Situation.“ Das bedeutet: Wer mit Sommerreifen bei Schneeglätte oder Eisglätte unterwegs ist und einen Unfall verursacht, muss in der Regel selbst für alle Schäden aufkommen.
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Ab Oktober 2024: Alpine-Symbol auf Reifen Pflicht
Während entsprechende verkehrstaugliche Reifen früher mit M+S (Matsch + Schnee) ausgewiesen wurden, sind neuere Reifen (ab 2018) immer mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke. Seit dem 1. Oktober 2024 müssen alle Reifen mit einer solchen Kennzeichnung auf der Straße fahren, da die Übergangsregelung zum September auslief. Wer ohne diese Bezeichnung bei winterlichen Verhältnissen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60€ und einem Punkt in Flensburg rechnen.
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Rechte auf dem Weihnachtsmarkt
Die gemütliche Atmosphäre auf Weihnachtsmärkten lädt zum Shoppen ein. Doch was passiert, wenn der gekaufte Schal nicht passt oder die Kerze defekt ist? Rechtsanwalt Swen Walentowski erklärt: „Ein gesetzliches Rückgaberecht gibt es auf Weihnachtsmärkten in der Regel nicht. Allerdings kann man oft auf die Kulanz des Verkäufers hoffen. Wichtig ist, den Kaufbeleg aufzubewahren.“ Und die Glühweintasse? „Auch wenn man Pfand bezahlt hat, gehört sie dem Standbetreiber. Wer sie behalten möchte, sollte mit dem Verkäufer sprechen."
(Lesen Sie hier, welche Rechte Sie beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken haben.)
Im Glühweintaumel: Habe ich einen Anspruch auf das Erbe einer Angehörigen, wenn Sie mir das im angetrunkenen Zustand zusagt?
Nein, eine im angetrunkenen Zustand gemachte Erbschaftszusicherung hat in der Regel keine rechtliche Bedeutung. Um ein Erbe anzutreten oder zu versprechen, bedarf es einer bestimmten Form der Rechtshandlung. Das ist in der Regel ein Testament oder ein Erbvertrag. Beide müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein.
Dazu gehört einmal die Geschäftsfähigkeit: Die Person muss in der Lage sein, den Sinn und die Tragweite ihrer Handlung zu verstehen. Unter Alkoholeinfluss ist diese Fähigkeit in der Regel eingeschränkt.
Zweitens die Formvorschriften: Für Testamente und Erbverträge gelten strenge Formvorschriften. Diese dienen dazu, die Ernsthaftigkeit einer solchen Erklärung zu unterstreichen und späteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Eine mündliche Zusage im angetrunkenen Zustand erfüllt diese Anforderungen nicht. Hier finden Sie Rechtsbeistand mit Schwerpunkt Erbrecht.
Weihnachtsfeier: Teilnahme verpflichtend?
Es gibt viele Gründe, warum Mitarbeitende die anstehende Weihnachtsfeier lieber meiden – zu persönlich, zu langweilig, zu aufregend. Dabei stellt sich die Frage, ob ein Fernbleiben der Feier überhaupt erlaubt ist, oder ob dann Sanktionen vom Arbeitgeber zu befürchten sind.
„Der Arbeitgeber kann Mitarbeitende nicht zur Teilnahme an der Weihnachtsfeier zwingen“, erklärt der Sprecher von anwaltauskunft.de, Swen Walentowski. „Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Feierlichkeiten während oder nach der Arbeitszeit stattfinden.“ Finden sie während der regulären Arbeitszeit statt, müssen Mitarbeitende, die nicht zur Feier erscheinen, normal arbeiten. Darüber hinaus ist es möglich, dass eine Teilnahmepflicht im Arbeitsvertrag oder den Betriebsvereinbarungen festgehalten wurde.
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Arbeiten: Muss ich für den Chef erreichbar sein?
Chefs, die an Feiertagen auf schnelle Antworten ihrer Mitarbeiter pochen, könnten enttäuscht werden. Laut Sprecher Walentowski sind Arbeitnehmer in der Regel nicht dazu verpflichtet, rund um die Uhr erreichbar zu sein. Ausnahmen bilden beispielsweise Ärzte im Bereitschaftsdienst, für die spezielle Regelungen gelten. Auch in Unternehmen sollten klare Richtlinien für Notfälle existieren.
Weihnachtsdekoration: Was ist erlaubt?
Weihnachtliche Stimmung in den eigenen vier Wänden ist erlaubt! Mieter dürfen ihre Wohnungen und Balkone nach Herzenslust schmücken. Für Dekorationen an der Fassade oder im Treppenhaus ist allerdings die Genehmigung des Vermieters erforderlich. Zudem sollte die Dekoration sicher befestigt sein und die Nachtruhe der Nachbarn nicht stören. Denn hier beginnen die Einschränkungen: Wenn die weihnachtliche Dekoration die Nachbarn belästigt oder gefährdet, müssen Mieter dies unterlassen.
Zwischen 22 und 6 Uhr gilt zudem Nachtruhe. Neben der Lautstärke spielt auch die Beleuchtung eine wichtige Rolle. Außenlichter, die die Nachtruhe stören könnten – insbesondere solche, die in Schlafzimmerfenster scheinen – sollten ausgeschaltet werden. Die Nachbarn sind nicht verpflichtet, ihre Fenster abzudecken.
Sie haben Fragen rund ums Recht? Nicht nur an Weihnachten steht Ihnen professioneller Rechtsbeistand zur Verfügung. Anwältinnen und Anwälte in Ihrer Nähe, zu finden in unserer Anwaltssuche.
- Datum
- Aktualisiert am
- 18.12.2024