„Polizisten dürfen ein Tier erschießen, sobald es eine Gefahr für die Öffentlichkeit, also für die Menschen in seiner Umgebung darstellt“, informiert Andreas Ackenheil, Anwalt für Tierrecht und Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ob das wirklich die einzige Möglichkeit sei, komme natürlich auf den Einzelfall an. Rechtlich gelte: Polizisten müssen immer das mildeste Mittel einsetzen, um die Gefahr einzudämmen, die von dem Tier ausgeht.
Was das konkret bedeuten kann, zeigt sich am besten an Beispielen. Man stelle sich zum Beispiel vor, ein Hundebesitzer gibt seinen vierbeinigen Freund während seines Urlaubs in eine Hundepension, die eine Betreuung rund um die Uhr gewährleistet. Die Angestellten sperren jedoch den „Zwinger“ des Hundes nicht richtig ab, sodass er ausbüchst.
Ausgebrochener oder aggressiver Hund: Unfallgefahr
„In diesem Fall muss die Polizei informiert werden. Denn läuft der Hund zum Beispiel auf eine Autobahn, es drohen Unfälle“, informiert Rechtsanwalt Ackenheil. Die Polizei könne dann die Autobahn sperren und den Verkehr abriegeln, um den Hund einzufangen. Sei das nicht möglich oder lasse der Hund sich nicht einfangen, müsse ein Polizist ihn womöglich in letzter Konsequenz erschießen.
Natürlich kommt es auch vor, dass aggressive Hunde Menschen anfallen. Sie stellen dann eine große Gefahr für andere dar, es ist hier schon zu schweren Unfällen gekommen. „In einem solchen Fall muss die Polizei schnell eingreifen“, sagt Rechtsanwalt Ackenheil. „Um den Hund kampfunfähig zu machen, würde es zwar ausreichen, ihm zum Beispiel in einen Lauf zu schießen.“ Das sei jedoch äußerst schwierig, wenn der Hund sich bewege.
Wildtiere: Unter Umständen Betäubung möglich
Drastischer ist der Fall, wenn Zoo- oder Zirkustiere wie Tiger, Löwen oder Gorillas ausbrechen. Es ist klar, dass für die Menschen in der Umgebung dann Lebensgefahr besteht. Das mildeste Mittel, um das Tier unschädlich zu machen, wäre ein Betäubungspfeil.
Nur Tierärzte und andere speziell dafür ausgebildete Personen sind dazu befugt, Tiere auf diese Art zu betäuben. Ist ein gefährliches Tier unterwegs, muss schnell gehandelt werden. Auf die Schnelle ist aber nicht immer ein Experte erreichbar.
Hinzu kommt: Wie die Betäubung dosiert werden muss, hängt vom Gewicht des Tieres ab, das sich oft nur schätzen lässt. Auch dann kann es dauern, bis die Betäubung wirkt – in dieser Zeit ist der Tiger, der Löwe oder der Gorilla weiter ein Sicherheitsrisiko. Nicht zuletzt darf ein Polizist natürlich ein Tier töten, wenn es schwer verletzt ist und leidet, weil es zum Beispiel von einem Auto angefahren wurde und auch von einem Tierarzt nicht mehr gerettet werden kann.
Es gilt also: Ob entlaufene Haus- oder Zootiere – Polizisten dürfen Tiere nur töten, wenn sie entweder schwer verletzt sind oder eine Bedrohung für die Öffentlichkeit darstellen. Auch in diesem Fall ist ein tödlicher Schuss also nur die letzte Option.
- Datum
- Aktualisiert am
- 23.02.2016
- Autor
- vhe