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Gefährliche Vierbeiner

Wann dürfen Polizisten Tiere töten?

Wenn Hunde aggressiv werden, ist Vorsicht gefragt. In bestimmten Fällen darf ein Polizist dann zur Waffe greifen. © Quelle: CountryStylePhotography/gettyimages.de

Es kann aggressive Hunde treffen oder ausgebrochene Zootiere – immer wieder werden Tiere von Polizisten getötet. In der Regel gehen Tierschützer dann auf die Barrikaden, die Polizei begründet die tödlichen Schüsse mit Sicher­heits­aspekten. Immer steht die Frage im Mittelpunkt: Wann darf ein Polizist eigentlich seine Waffe gegen ein Tier richten?

„Polizisten dürfen ein Tier erschießen, sobald es eine Gefahr für die Öffent­lichkeit, also für die Menschen in seiner Umgebung darstellt“, informiert Andreas Ackenheil, Anwalt für Tierrecht und Mitglied des Deutschen Anwalt­vereins (DAV). Ob das wirklich die einzige Möglichkeit sei, komme natürlich auf den Einzelfall an. Rechtlich gelte: Polizisten müssen immer das mildeste Mittel einsetzen, um die Gefahr einzudämmen, die von dem Tier ausgeht.

Was das konkret bedeuten kann, zeigt sich am besten an Beispielen. Man stelle sich zum Beispiel vor, ein Hundebe­sitzer gibt seinen vierbeinigen Freund während seines Urlaubs in eine Hundepension, die eine Betreuung rund um die Uhr gewähr­leistet. Die Angestellten sperren jedoch den „Zwinger“ des Hundes nicht richtig ab, sodass er ausbüchst.

Ausgebro­chener oder aggressiver Hund: Unfall­gefahr

„In diesem Fall muss die Polizei informiert werden. Denn läuft der Hund zum Beispiel auf eine Autobahn, es drohen Unfälle“, informiert Rechts­anwalt Ackenheil. Die Polizei könne dann die Autobahn sperren und den Verkehr abriegeln, um den Hund einzufangen. Sei das nicht möglich oder lasse der Hund sich nicht einfangen, müsse ein Polizist ihn womöglich in letzter Konsequenz erschießen.

Natürlich kommt es auch vor, dass aggressive Hunde Menschen anfallen. Sie stellen dann eine große Gefahr für andere dar, es ist hier schon zu schweren Unfällen gekommen. „In einem solchen Fall muss die Polizei schnell eingreifen“, sagt Rechts­anwalt Ackenheil. „Um den Hund kampfunfähig zu machen, würde es zwar ausreichen, ihm zum Beispiel in einen Lauf zu schießen.“ Das sei jedoch äußerst schwierig, wenn der Hund sich bewege.

Wildtiere: Unter Umständen Betäubung möglich

Drastischer ist der Fall, wenn Zoo- oder Zirkustiere wie Tiger, Löwen oder Gorillas ausbrechen. Es ist klar, dass für die Menschen in der Umgebung dann Lebens­gefahr besteht. Das mildeste Mittel, um das Tier unschädlich zu machen, wäre ein Betäubungspfeil.

Nur Tierärzte und andere speziell dafür ausgebildete Personen sind dazu befugt, Tiere auf diese Art zu betäuben. Ist ein gefähr­liches Tier unterwegs, muss schnell gehandelt werden. Auf die Schnelle ist aber nicht immer ein Experte erreichbar.

Hinzu kommt: Wie die Betäubung dosiert werden muss, hängt vom Gewicht des Tieres ab, das sich oft nur schätzen lässt. Auch dann kann es dauern, bis die Betäubung wirkt – in dieser Zeit ist der Tiger, der Löwe oder der Gorilla weiter ein Sicher­heits­risiko. Nicht zuletzt darf ein Polizist natürlich ein Tier töten, wenn es schwer verletzt ist und leidet, weil es zum Beispiel von einem Auto angefahren wurde und auch von einem Tierarzt nicht mehr gerettet werden kann.

Es gilt also: Ob entlaufene Haus- oder Zootiere – Polizisten dürfen Tiere nur töten, wenn sie entweder schwer verletzt sind oder eine Bedrohung für die Öffent­lichkeit darstellen. Auch in diesem Fall ist ein tödlicher Schuss also nur die letzte Option.

Datum
Aktualisiert am
23.02.2016
Autor
vhe
Bewertungen
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Themen
Polizei Tiere Tod

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