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Unfälle beim Skifahren

Waghalsige Wedelei: Die Regeln auf der Piste

Traumhaftes Panorama, tückischer Sport. Ski-Pisten sind beliebt und gefährlich zugleich. © Quelle: dav/ antbphotos/ panthermedia.net

In einigen Bundes­ländern haben die Winter­ferien begonnen, viele zieht es in die Berge. Um beim Skifahren Zusammenstöße zu verhindern, hat der Interna­tionale Skiverband Verhal­tens­regeln heraus­gegeben – zumindest in Deutschland fehlt dazu ein Gesetz.

Seit seinem schlimmen Skiunfall kurz vor dem Jahres­wechsel ringt Michael Schumacher mit dem Tod. Er prallte mit dem Kopf auf einen Felsen, ohne Fremdein­wirkung, ein tragischer Unfall. Er ist ein prominentes Beispiel, doch verletzen sich  jährlich zehntausende Winter­sportfans – meist ohne Fremdein­wirkung, teilweise aber auch durch Zusammenstöße. Schumacher verunglückte in Frankreich, anders als im Straßen­verkehr gibt es für das richtige Verhalten auf der Piste zumindest in Deutschland keine gesetz­lichen Regelungen. Das wird auch für viele Familien nun relevant: In einigen Bundes­ländern haben die Winter­ferien begonnen.

Der Sport hat seine eigenen „Gesetze"

Dr. Thomas Summerer sieht darin kein Problem. Der Rechts­anwalt ist Vorsit­zender der Arbeits­ge­mein­schaft Sportrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV) und sagt: „Man muss nicht für jeden Lebens­bereich ein spezielles Gesetz verabschieden." Der Sport könne seine eigenen Regeln aufstellen – und tut es auch. Für das Verhalten auf Skipisten hat der Interna­tionale Skiverband (FIS) zehn Regeln aufgestellt.

Unter anderem appelliert die FIS an die Umsicht der Ski- und Snowboard­fah­re­rinnen und –fahrer:

  • Niemand darf sich so verhalten, dass man dadurch andere Fahrer gefährdet und schädigt.
  • Grundsätzlich darf von allen Seiten überholt werden, allerdings mit ausreichend Abstand zu den anderen Fahrern.
  • Der von hinten kommende Sportler muss seine Fahrspur so wählen, dass andere Fahrer nicht gefährdet werden.  

Die Empfeh­lungen des Skiver­bandes sind zwar keine Gesetze im eigent­lichen Sinn, die Gerichte berück­sichtigen sie aber durchaus bei ihren Entschei­dungen. Das „Verkehrs­ver­halten" auf der Piste war in Deutschland schon mehrfach Gegenstand gericht­licher Verfahren. So entschied bereits 2006 das Landgericht Ravensburg gemäß der FIS-Empfeh­lungen, dass stets derjenige Skifahrer Vorfahrt hat, der weiter vorn, also talwärts, am Hang fährt. Der von hinten kommende Fahrer habe entsprechend Rücksicht darauf zu nehmen (Az.: 4 O 185/05). Das Oberlan­des­gericht Hamm bezeichnete in einem Urteil aus dem Jahr 2008 die FIS-Regeln als „maßgeb­liches Verkehrsrecht" und stellte damit klar: Die dort festge­schriebenen Regeln sind rechtlich bindend (Az.: I-13 U 81/08).

Nach einem Unfall: Ruhe bewahren und Zeugen suchen

Sportrechts­experte Summerer erklärt: „Auch auf der Skipiste gilt der allgemeine Haftungs­maßstab, an dem orientieren sich die Gerichte bei der Rechtsprechung." Das Bürgerliche Gesetzbuch legt fest: „Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrläs­sigkeit zu vertreten. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt." Diese erforderliche Sorgfalt wiederum werde auf der Piste durch die FIS-Regeln konkre­tisiert, so Summerer.

Eine Regel, wie man sich im Falle eines Unfalls auf der Piste verhalten soll, gibt es dagegen nicht. DAV-Experte Summerer hat dennoch einen Ratschlag: „Man sollte Ruhe bewahren und nach Zeugen Ausschau halten, die den Unfall gesehen haben." Das sei wichtig, um später bei einem möglichen Streit keine Beweis­schwie­rig­keiten zu haben.

Diesen Fragen mussten sich Schumacher beziehungsweise seine Begleiter nicht stellen, in seinem Fall ging darum, möglichst schnell ins Krankenhaus gebracht zu werden. Zumindest hat das anscheinend gut funktioniert.

Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red
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213
Themen
Sport Sportunfall Unfall

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