Vereinsrecht: Die wichtigsten Tipps zur Vereins­gründung

Vereinsrecht: Die wichtigsten Tipps zur Vereinsgründung
© Quelle: gettyimages.com/Alistair Berg

Sport, Musik, Kunst – die Vereins­kultur macht einen großen Teil des kulturellen Lebens in Deutschland aus. Den gesetz­lichen Rahmen für das Vereinsleben bildet das Vereinsrecht. Was Gründungs­willige beachten müssen und wie sie schon bei der Vereins­gründung und dem Entwurf der Satzung möglich Konflikte vermeiden können, erklärt das Rechts­portal anwalt­auskunft.de.

Wer einen Verein gründen möchte, braucht eine Idee und Gleich­ge­sinnte – und muss bereit sein, sich erst einmal mit adminis­trativer Arbeit zu beschäftigen. Das gilt ganz besonders, seit im Mai die Datenschutz­grund­ver­ordnung (DSGVO) in Kraft getreten ist. Mit dem richtigen Know-how und Beratung sind aber auch juristische Laien für eine rechts­sichere Gründung gewappnet.

Vereins­gründung: Was muss ich tun?

Wenn Sie einen Verein gründen möchten, brauchen Sie zunächst einen Gleich­ge­sinnten. Das Vereinsrecht schreibt vor, dass für eine Vereins­gründung mindestens zwei Personen notwendig sind. Um einen eingetragenen Verein (e.V.) zu gründen, sind sieben Personen erforderlich.

Vereinsrecht: Welche Aufgaben hat die Gründungs­ver­sammlung?

Zunächst müssen Sie eine Gründungs­ver­sammlung einberufen. Darin schreiben die Gründungs­mit­glieder die Satzung und unterzeichnen sie. Anschließend wählt die Gründungs­ver­sammlung einen Vorstand. Von der Versammlung fertigen sie ein Gründungs­pro­tokoll an.

Wie läuft die Eintragung ins Vereins­re­gister ab?

Vereine mit mindestens sieben Mitgliedern können sich ins Vereins­re­gister eintragen lassen. Sie dürfen sich dann e.V. nennen, auch Körper­schaft privaten Rechts genannt. Das Vereins­re­gister führt das Amtsgericht der Stadt oder Gemeinde. Ob die Gemein­schaft eingetragen werden soll, beschließt die Gründungs­ver­sammlung. Entscheidet sie sich für die Eintragung, muss sie dies in die Satzung schreiben.

Ins Vereins­re­gister können sich nur jene Gruppen eintragen lassen, die einen ideellen Zweck verfolgen – Geld zu verdienen darf also nicht das Ziel sein. Um den Verein eintragen zu lassen, muss der Vorstand beim Amtsgericht der Stadt folgende Dokumente vorlegen:

  • Antrag auf Eintragung ins Vereinsregister
  • unterzeichnete Satzung
  • Vorstandswahlprotokoll und Erklärung der Annahme

Den Antrag müssen alle Vorstands­mit­glieder unterschreiben. Die Unterschriften muss ein Notar beglaubigen.

Gründung: Was muss in der Satzung stehen?

Die Satzung ist das Regelwerk der Gemein­schaft. Sie bestimmt das Vereinsleben. § 57 Bürger­liches Gesetzbuch (BGB) zufolge muss die Satzung bestimmte Inhalte umfassen. „Sogenannte Muss-Inhalte sind der Name und Zweck des Vereins“, erklärt Dr. Thomas Summerer, Rechts­anwalt für Sportrecht und Vorsit­zender der gleich­namigen Arbeits­ge­mein­schaft im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Auch der Sitz muss in der Satzung zu finden sein.

Daneben gebe es den Soll-Inhalt der Satzung. Er regelt, wie die Vereins­mit­glieder miteinander umzugehen haben. Zum Beispiel, wie man der Gemein­schaft beitreten oder austreten kann, wann der Verein ein Vereins­mitglied ausschließen kann, welche Mitglieds­beiträge zu zahlen sind. Weitere Fragen, die die Vereins­satzung regeln sollte, sind: Gibt es nur einen Vorstand oder mehrere? Wie und wie oft wird die Mitglie­der­ver­sammlung einberufen?

Wichtig ist auch, die Zustän­dig­keiten und Kompetenzen abzugrenzen und zu verteilen: Darf der Vorstand unbegrenzt Geschäfte tätigen oder braucht er ab einer bestimmten Höhe die Zustimmung der Mitglie­der­ver­sammlung? Hier lässt sich in der Satzung ein Deckel einbauen und eine bestimmte Höhe festlegen. Auch ob ein Aufsichtsrat eingesetzt wird und wofür er zuständig ist, sollte bei Vereins­gründung in die Satzung geschrieben werden. Ein Aufsichtsrat lohnt sich vor allem für größere Körper­schaften, die viel Geld verwalten.

Welche rechtlichen Fallstricke drohen bei der Vereins­gründung?

Viel kann man bei einer Vereins­gründung nicht falsch machen. „Im Grunde sind bei der Gründung nur drei Aspekte zu beachten“, sagt Sportrechtler Summerer. So müssten es mindestens zwei beziehungsweise sieben Personen sein, sie müssten eine Satzung erstellen und den Verein gegebe­nenfalls ins Vereins­re­gister eintragen lassen.

Sind Vereins­mit­glieder über die Gemein­schaft versichert, wenn sie ehrenamtlich tätig sind?

Ehrenamtliche Rettungs­schwimmer, Sanitäter oder Flücht­lings­helfer leisten der Gesell­schaft wichtige Dienste – und können sich und andere in große Gefahr bringen. „Eine Versicherung über den Verein ist nicht verpflichtend, aber ratsam“, sagt Rechts­anwalt Summerer. Seien die Ehrenamtler beispielsweise nicht über eine Vereins­haft­pflicht­ver­si­cherung geschützt, haften sie mit ihrem persön­lichen Vermögen, wenn sie fremdes Eigentum beschädigen. Auch eine Unfall­ver­si­cherung für Ehrenamtler ist möglich.

Welche Aufgaben hat der Vorstand?

„Der Vorstand verritt die Körper­schaft nach außen, sowohl gerichtlich als auch außerge­richtlich, er führt und leitet ihn“, sagt Rechts­anwalt Summerer. Die Vorstands­mit­glieder müssten außerdem Buch über die Finanzen führen, Rechen­schaft darüber ablegen, eine Steuer­erklärung machen und sie beim Finanzamt einreichen.  „Sie müssen den Mitgliedern Auskunft über alle Dinge geben, die den Verein betreffen“, fasst der Münchner Rechts­anwalt zusammen.

Wann muss der Vorstand mit seinem eigenen Vermögen haften?

Manche Mitglieder zögern, einen Vorstands­posten zu übernehmen – wegen möglicher Haftungs­risiken. Rechts­anwalt Summerer beruhigt: „Im Prinzip haftet der Verein mit dem Vereins­vermögen.“ Der Vorstand müsse nur persönlich haften, wenn er sich nicht an das Gesetz hält. Führen die Vorstands­mit­glieder Sozial­ver­si­che­rungs­beiträge nicht ab, hinter­ziehen Steuern oder missachten ihre Verkehrs­si­che­rungs­pflicht, müssen sie die Schäden aus ihrem Privat­vermögen zahlen.

Ein Beispiel: Nach dem Winter ist der Fußballplatz nicht mehr gut in Schuss, der Boden ist von Löchern übersät. Der Vorstand weiß davon, lässt den Platz aber weder reparieren, noch stellt er Warnschilder auf. Stürzt nun jemand und verletzt sich, kann der Vorstand persönlich für Schadens­ersatz und Ersatz für Verdienst­ausfall herangezogen werden.

Was macht die Mitglie­der­ver­sammlung?

Die Mitglie­der­ver­sammlung ist das wichtigste Gremium. Sie entscheidet mit Beschlüssen über die Geschicke des Vereins. Welche Aufgaben die Mitglie­der­ver­sammlung genau hat, wie sie den Vorstand kontrolliert und wie oft sie zusammenkommt, steht in der Satzung.

Wie hoch darf die Aufwands­ent­schä­digung für ehrenamtliche Mitglieder sein?

Wer sich im Vereinsleben engagiert, kann dafür Geld bekommen – auch, wenn es ein ehrenamt­liches Engagement ist. Im Vereins­gesetz ist keine Grenze festgelegt. In der Satzung, dem Gesetz der Gemein­schaft, können die Mitglieder allerdings Richtlinien bestimmen.

Damit es für die Ehrenamtler möglichst steuer­günstig ist, können Vorstände sich an der Übungs­lei­ter­pau­schale nach dem UStG orientieren. Der Lohn für Arbeits­leistung im Rahmen einer nebenbe­ruf­lichen Tätigkeit, zum Beispiel als Fußball­trainer, ist demnach bis 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei. Über die Ehrenamts­pau­schale können Ehrenamtler ohne Leitungs­po­sition jährlich bis zu 1.720 Euro steuerfrei verdienen.

Körper­schaften privaten Rechts erstatten ihren Mitgliedern außerdem meist Aufwen­dungen, die ihnen durch in ihrem Einsatz entstehen, etwa Fahrtkosten, Verpflegung oder Materi­al­kosten. Sie müssen das durch Belege oder Quittungen nachweisen.

Wann ist ein Verein gemein­nützig?

Körper­schaften privaten Rechts gelten nach § 52 (1) Abgaben­ordnung als gemein­nützig, wenn „ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“ Mit der Gemein­nüt­zigkeit sind unter anderem steuerliche Vorteile verbunden.

Sobald ein Verein Gruppen ausschließt, verliert er diesen Status. Das musste auch eine Freimau­rerloge erfahren, die keine Frauen aufnahm. Der Bundes­fi­nanzhof entschied am 17. Mai 2017, dass sie deshalb nicht gemein­nützig sei (AZ: V R 52/15).

DSGVO: Wie müssen Vereine personen­be­zogene Daten verwalten?

Die DSGVO gilt für alle Personen und Organi­sa­tionen, die personen­be­zogene Daten verarbeiten – also auch Vereine. Sie dürfen nur jene Daten speichern und nutzen, die für die Vereins­arbeit notwendig sind. Sie dürfen auch nur zu diesem Zweck verwendet werden. Wichtig ist, dass das zuständige Vorstands­mitglied jederzeit den Überblick hat und den Mitgliedern Auskunft geben kann, was über sie gespeichert ist. Dokumen­tieren Sie, welche Daten der Mitglieder Sie wie nutzen.

Für die Verarbeitung der Daten brauchen Sie eine Rechts­grundlage. Das kann die Beitritts­er­klärung sein. Unter Umständen ist auch eine separate Einwil­ligung erforderlich. Hier sollte man Rat einholen, um keine Abmahnung zu riskieren.  Größere Körper­schaften, bei denen zehn oder mehr Menschen personen­be­zogene Daten bearbeiten, brauchen einen Datenschutz­be­auf­tragen.

Welche rechtlichen Fallstricke drohen, wenn ein Verein aufgelöst wird?

Es kommt zwar selten, aber immer wieder vor: Ein Verein muss aufgelöst werden. Die letzten Vorstand­mit­glieder müssen ihn dann liquidieren und aus dem Vereins­re­gister beim Amtsgericht austragen lassen. Dort muss die Auflösung vermerkt werden.

Was mit dem Vereins­vermögen passiert, sofern noch welches da ist, sollte vorab in der Satzung festgelegt werden. Viele Gründungs­ver­samm­lungen entscheiden, dass das Vermögen bei Auflösung gespendet werden soll. Enthält die Vereins­satzung keine Richtlinien dazu, fällt das Vermögen laut Gesetz an den Staat.

Vereinsrecht: Wann brauchen kleine Vereine einen Anwalt?

Ob über Geld, Aufgaben oder Mitglieder – auch in kleinen Gemein­schaften darüber häufig Streit. Damit es gar nicht erst so weit kommt oder zumindest ein Gerichts­prozess vermieden werden kann, sollten sich die Vereine frühzeitig anwaltlich Beratung holen. Das machen am besten schon die Gründungs­mit­glieder, wenn sie die Vereins­satzung aufsetzen. „Rechts­anwälte haben meist Muster­sat­zungen zur Hand und passen sie den indivi­duellen Bedürf­nissen des Vereins an“, sagt Rechts­anwalt Summerer. Eine gute, rechts­sichere Satzung vermeidet Probleme, bevor sie entstehen. Außerdem haben spezia­li­sierte Anwälte das komplette Vereinsrecht im Blick und wüssten, welche rechtlichen Risiken sich für den Verein noch ergeben können – und wie man sie vermeiden kann.

Sie möchten einen (eingetragenen) Verein gründen? Lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt für Vereinsrecht beraten!

Mit anwalt­licher Beratung können Sie schon bei Vereins­gründung die Weichen dafür stellen, dass Konflikte gar nicht erst entstehen. Sie wünschen sich Unterstützung bei der Erstellung der Satzung? Sie möchten wissen, wie die Eintragung abläuft? Sie haben Fragen zur Gemein­nüt­zigkeit oder eine andere Frage zum Vereinsrecht? In unserer Anwaltssuche finden Sie Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte in ganz Deutschland, die Sie gerne beraten.