Die Richter entschieden am 23. November 2015, dass nicht mehr als durchschnittlich ein Ball pro Woche vom Fußballverein zum Nachbarn fliegen dürfe, erklärte eine Gerichtssprecherin (AZ: 12 U 184/14).
Ansonsten drohten ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft. Zuvor hatte die «Mitteldeutsche Zeitung» über den Fall berichtet. Demnach protokollierte der klagende Nachbar über mehrere Jahre die fehlgeleiteten Bälle - und kam auf 135 im Jahr 2014. Das Ballfangnetz soll nun auf sechs Meter Höhe aufgestockt werden, kündigte ein Sprecher der Stadt an.
- Datum
- Aktualisiert am
- 22.01.2016
- Autor
- dpa/red