In unserer tierrechtlichen Beratung stellen wir leider viel zu häufig fest, dass Welpenkäufer von ihren Emotionen zum Kauf geleitet ihrer Rechtssicherheit zu wenig Beachtung schenken. Autokäufe bspw. werden oftmals rechtlich intensiver durchdacht als ein Welpenkauf.
Man sollte sich im Vorfeld nach einem seriösen Züchter informieren und sich vorab die Zuchtstätte anschauen. Adressen seriöser Züchter kann man u.a. beim VDH erhalten, da diese Züchter besonderen Auflagen und Kontrollen unterliegen. Diese Züchter werden sich immer ausreichend Zeit für Sie nehmen.
Der Welpenkaufvertrag sollte sorgfältig gelesen werden, Unklarheiten sollten vor der Unterschrift besprochen und geklärt werden. Besondere Vereinbarungen oder Zusicherungen (Rückkaufsrecht, Vertragsstrafen, besondere Beschaffenheitsvereinbarungen etc.) sollten in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Bestehen Sie immer auf den Erhalt der originalen Ahnentafel.
Das sollten Sie beachten:
- Kaufen Sie keine Welpen an hierfür zwielichtigen Orten wie Autobahnraststätten, Hinterhöfen etc., aus nicht nachvollziehbaren Quellen wie „Internetanzeigen“, vom Vermehrer oder aus Mitleid
- Seriöse Züchter zeigen gerne die Elterntiere und beraten Sie umfassend bei der Auswahl des Welpen
- Prüfen Sie den Kaufvertrag oder lassen Sie ihn fachmännisch prüfen
- Achten Sie auf die Gesundheit und das Verhalten des Welpen (hat er klare Augen, eine feuchte, jedoch nicht verschleimte Nase, ein sauberes Fell und einen nicht zu dicken Bauch, ist er aufmerksam verspielt?)
- Stellen Sie das Tier vor Kauf bei einem Tierarzt vor oder lassen Sie sich Kopien tierärztlicher Atteste geben
- Achten Sie auf notwendige Gesundheitsmaßnahmen wie Grundimmunisierung, aktueller EU –Heimtierausweis, Chipen des Welpen und rassespezifische Voruntersuchungen (Herz, HD, Röntgen, ggfls. MRT etc.)
Denken Sie aber vor allem daran: Vielleicht sitzt auch in einem Tierheim in Ihrer Nähe ein passender Hund für Sie!
Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht und betreibt einen eigenen Blog, der unter www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwaltauskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht
- Datum
- Aktualisiert am
- 21.12.2016
- Autor
- Andreas Ackenheil