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Stiller Feiertag

Tanzverbot am Karfreitag: Wo Sie feiern dürfen

Tanzverbot am Karfreitag: Wo Sie tanzen dürfen
© Quelle: pressmaster/fotolia.com

Der Karfreitag ist ein „stiller Feiertag“, an dem in ganz Deutschland ein Tanzverbot gilt – allerdings nicht in allen Bundes­ländern gleich. Wir zeigen, wo Sie am Karfreitag besser die Füße still halten.

Karfreitag ist einer der sogenannten stillen Feiertage, die ihren Ursprung im christ­lichen Glauben haben. An diesen stillen Tagen hält die Kirche größere Ausschwei­fungen für unange­messen. Trauer und das Andenken an die Verstorbenen sollten im Zentrum des öffent­lichen Lebens stehen. Durch Regelungen wie dem Tanzverbot soll der ernste Charakter der stillen Feiertage hervor­gehoben werden. Weitere Einschrän­kungen an diesen Tagen verbieten beispielsweise themen­fremde öffentliche Unterhal­tungs­ver­an­stal­tungen, den Schank­betrieb oder musika­lische Darbie­tungen. Der Karfreitag ist der bekannteste und wichtigste stille Feiertag im Jahres­ka­lender.

Stille Feiertage: Gesetz­gebung ist Ländersache

Deutschland besitzt keine einheitliche, bundesweite Regelung für stille Feiertage. Karfreitag ist allerdings in allen Bundes­ländern ein gesetz­licher Feiertag. und

Ob getanzt werden darf oder nicht, regelt das Feiertags­gesetz der einzelnen Bundes­länder. Deshalb können die gesetz­lichen Einschrän­kungen regional sehr verschieden sein.

Generell befindet sich die absolute Durchsetzung des Tanzverbots auf dem Rückzug. Auch konser­va­tivere Bundes­länder wie Baden-Württemberg und Bayern haben in den vergangenen Jahren ihre gesetz­lichen Regelungen für die meisten stillen Feiertage gelockert. Allerdings nicht für den Karfreitag. Seine Feiertagsruhe wird in der Politik vehement verteidigt.

Karfreitag: Tanzverbot gilt überall, aber nicht einheitlich

Karfreitag herrscht in sämtlichen Bundes­ländern ein Tanzverbot – in gewisser Form. 13 Länder regeln es strikt, dort gilt das Tanzverbot ganztägig. Lockerer sehen es nur die Stadtstaaten:

  • In Berlin gilt das Tanzverbot von 4 Uhr bis 21 Uhr.
  • Hamburger müssen von 2 Uhr bis 24 Uhr die Füße still halten
  • In Bremen darf zwischen 6 Uhr und 21 Uhr nicht getanzt werden.

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nieder­sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland beginnt das Tanzverbot übrigens bereits am Gründon­nerstag und geht nahtlos in den Karfreitag über.

Bundes­länder zum Tanzverbot: Baden-Württemberg streng, Bayern strenger

Traditionell wird das Tanzverbot im Süden Deutschlands strenger gehandhabt, als im Norden der Republik. Für die Durchsetzung verant­wortlich sind wiederum die Kommunen und Landkreise. Daher kann es auch regional hier teils deutliche Unterschiede geben.

In Baden-Württemberg sind am Karfreitag öffentliche Tanz- und Sportver­an­stal­tungen in Räumen mit Schank­betrieb verboten. Hinter­grundmusik ist erlaubt, tanzen aber nicht. Wer als Veranstalter dagegen verstößt, begeht eine Ordnungs­wid­rigkeit und riskiert eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 1500 Euro.

Noch strenger gehen die Bayern mit dem Tanzverbot um. Hier gilt an Karfreitag: Jede Art von „Musikdar­bietung in Räumen mit Schank­betrieb” ist ausnahmslos verboten. Also auch Hinter­grundmusik. Uneinsichtigen Veranstaltern droht eine saftige Strafe: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld können die Folge bei einem Verstoß sein.

Nordrhein-Westfalen verbietet „musika­lische und sonstige unterhaltende Darbie­tungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schank­betrieb“ und „alle anderen der Unterhaltung dienenden öffent­lichen Veranstal­tungen einschließlich Tanz“. Eine Besonderheit hier: Das Bundesland verbietet am Karfreitag auch „alle nicht öffent­lichen unterhal­tenden Veranstal­tungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr.“ Wer hier also eine Privatparty im Freien ausrichtet, muss damit rechnen, dass sie von den Behörden aufgelöst wird. Innerhalb der eigenen vier Wände darf man aber tun und lassen, was man will. Solange man damit keine Regelung zur Lärmbe­läs­tigung verletzt.

Für alle Länder gilt aber: Besucher einer Veranstaltung müssen generell keine Bußgelder fürchten. Bestraft wird nur der Veranstalter. Feierlustigen Besuchern droht am Karfreitag schlimms­tenfalls die Strafe, früh nach Hause gehen zu müssen.

Urteil: Ausnahmsloses Tanzverbot am Karfreitag in Bayern verfas­sungs­widrig

Wie das Bundes­ver­fas­sungs­gericht Ende November 2016 feststellte, verstößt der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern gegen das Grundgesetz. Das Gericht gab damit einer Verfas­sungs­be­schwerde des „Bundes für Geistes­freiheit“ statt. (Az. 1 BvR 458/10)

„Bundes für Geistes­freiheit“ vertritt die Interessen konfes­si­onsloser Menschen und besteht auf die strikte Trennung von Kirche und Staat. Um die bayerische Regelung gerichtlich prüfen zu lassen, hatte die Gruppierung am Karfreitag 2007 eine Veranstaltung in einem Münchner Theater organisiert. Die zum Abschluss geplante "Heidenspaß-Party" wurde wie erwartet untersagt.

Diese Absage war unrecht, stellte das Bundes­ver­fas­sungs­gericht klar. Zwar dürfe der Karfreitag als "stiller Tag" laut Beschluss besonders geschützt werden. Jede Befrei­ungs­mög­lichkeit von vornherein auszuschließen sei aber unverhält­nismäßig.

Es sei zwar grundsätzlich gerecht­fertigt, für bestimmte, auch christliche Feiertage einen "qualifi­zierten Ruheschutz" zu schaffen, heißt es im Beschluss des Gerichts. Gar keine Ausnahmen zuzulassen, sei aber unvereinbar mit der Weltan­schauungs- und Versamm­lungs­freiheit. Die "Heidenspaß-Party" hätte erlaubt werden müssen, weil es den Veranstaltern dabei nicht nur um Spaß oder kommer­zielle Interessen ging. Gerade unter diesem Gesichtspunkt bedeutet das Urteil weiterhin keinen Freibrief für Partys in Bayern an dem stillen Feiertag.

Wo darf am Karfreitag nicht getanzt werden?
Datum
Aktualisiert am
05.04.2018
Autor
psu
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Themen
Lärm Party

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