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Tierrecht-Blog

Staatliche Entschä­digung nach Hundebiss?

Nicht der Vorsatz des Hundes, sondern der des Halters ist entscheidend. © Quelle: coldwaterman/fotolia.com

Wenn es zu einer Bissver­letzung durch einen Hund gekommen ist stellt sich die Frage, ob nicht gegebe­nenfalls neben dem Tierhalter auch den Staat eine Entschä­di­gungs­pflicht gegenüber dem Opfer trifft.

Dies hatte u.a. auch das Landes­so­zi­al­gericht Rheinland-Pfalz im Jahre 2001 in Mainz zu entscheiden (LSG Mainz, Az. L 4 VG 13/01). Ein Mann wollte sich einen Schlepper von seinem Nachbarn ausleihen und betrat dessen Grundstück. Dort wurde er vom Hund des Nachbarn angesprungen, stürzte und erlitt einen Beinbruch. Der Geschädigte meinte, der Hund habe ihn vorsätzlich angegriffen und klagte nach dem sogenannten Opferent­schä­di­gungs­gesetz auf staatliche Entschä­digung. Nach diesem Gesetz trägt der Staat die Verant­wortung, seine Bürger vor Gewalttaten und Schädi­gungen durch kriminelle Handlungen zu schützen. Versagt der Schutz, haftet der Staat gegenüber dem Bürger. Die Richter wiesen jedoch die Klage ab, da sie der Meinung waren, dass es beim vorsätz­lichen Angriff nicht auf den „Vorsatz“ des Hundes, sondern auf den des Halters ankomme. Dieser hatte aber die Attacke des Hundes nicht veranlasst. Die Richter verwiesen den Geschä­digten darauf, dass er zivilrechtlich gegen den Nachbarn vorgehen könne.

Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht und betreibt einen eigenen Blog, der unter www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.

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Autor
Andreas Ackenheil
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Themen
Schadens­ersatz Schmer­zensgeld Tiere

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