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Schadensersatz

Schmer­zensgeld nach Todesfall: Infos zum Hinter­blie­be­nengeld

Einsamer Mann auf Gehweg
Bei Verlust eines Angehörigen kann ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld bestehen.

Das Hinter­blie­be­nengeld ist eine gesetzlich geregelte Entschä­digung für das erlittene seelische Leid nach dem Verlust eines nahen Angehörigen durch eine Straftat. Wer Anspruch auf Hinter­blie­be­nengeld hat und wie hoch die Zahlung ausfallen kann, erklärt anwalt­auskunft.de.

(O-Ton: Hinter­blie­be­nengeld – Wann haben Angehörige Anspruch auf Entschä­digung?)

Hinter­blie­be­nengeld – was ist das?

Hinter­blie­be­nengeld ist eine gesetzlich geregelte Entschä­digung in Geld, die Hinter­bliebene nach dem Tod eines nahen Angehörigen durch eine Straftat erhalten können. Es dient dazu, das seelische Leid zu lindern, das durch den Verlust eines geliebten Menschen verursacht wird. Einfacher ausgedrückt: Wenn jemand durch eine Straftat stirbt, haben die engsten Famili­en­mit­glieder (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern) oft das Recht auf eine finanzielle Entschä­digung. Dieses Geld soll ihnen helfen, den Verlust besser zu verkraften. Im Bürger­lichen Gesetzbuch ist die Entschä­digung unter § 844, Absatz 3 geregelt.

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Welche Voraus­set­zungen müssen für Hinter­blie­be­nengeld erfüllt sein?

Die Entschä­digung steht nicht jedem zu, der ein persön­liches Verhältnis mit der gestorbenen Person reklamiert. Um einen Anspruch prüfen zu lassen, müssen folgende Voraus­set­zungen gegeben sein:

  • Todesfall durch fremdverursachten Tötungsfall: Der Tod des Angehörigen muss durch eine rechtswidrige Handlung eines Dritten verursacht worden sein. Dazu erklärt Rechtsanwalt Jürgen Spatzier, Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Versicherungs- und Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV): „Bei der Tötung ist kein besonderer Verschuldensgrad erforderlich. Unter Umständen käme sogar ein Anspruch aufgrund der Billigkeitshaftung im Falle der Verletzung durch einen nicht schuldfähigen Verletzer in Betracht.“
  • Besonderes persönliches Näheverhältnis: Zwischen dem Hinterbliebenen und dem Verstorbenen muss ein besonders enges persönliches Verhältnis bestanden haben. Dies ist in der Regel bei Ehepartnern, Kindern und Eltern der Fall, kann aber auch bei anderen Personen bestehen, wenn sie eine vergleichbare enge Beziehung hatten.
  • Geltendmachung: Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld muss in der Regel innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden – sonst verjährt der Anspruch. „Anders ist dies bei einer vorsätzlichen Tötung, hier liegt die Frist bei 30 Jahren“, so Rechtsanwalt Spatzier.

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Hinter­blie­be­nengeld: Wie wird die Höhe berechnet?

Die Höhe der Entschä­digung wird im Einzelfall durch die Gerichte festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Intensität und Dauer der Beziehung zum Verstorbenen, sowie das Alter des Hinter­bliebenen und die Schwere der Tat. Eine feste Formel für die Berechnung gibt es nicht, sodass die Gerichte hier einen großen Ermessens­spielraum haben.

Welche Unterlagen sind für die Geltend­machung erforderlich?

Im Allgemeinen sind folgende Dokumente üblicherweise erforderlich:

  • Todesurkunde: Ein offizieller Nachweis über den Tod des Angehörigen.
  • Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde oder Geburtsurkunde: Ein Nachweis über das besondere persönliche Näheverhältnis zum Verstorbenen.
  • Meldebescheinigungen: Um den gemeinsamen Haushalt oder eine enge persönliche Verbindung nachzuweisen.
  • Kontoauszüge: Zur Überprüfung der finanziellen Verhältnisse des Hinterbliebenen.
  • Ärztliche Atteste: Können erforderlich sein, um das Ausmaß des erlittenen seelischen Leids nachzuweisen.

„Ein konkretes Antrags­formular wird nicht benötigt“, ergänzt Rechts­anwalt Spatzier, „der Anspruch muss schlicht gegenüber dem Ersatz­pflichtigen geltend gemacht werden – dies ist auch formlos möglich.“

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Sohn verklagt Mörder seiner Mutter auf Hinter­blie­be­nengeld

Am 21. November 2024 (AZ: 3 U 103/24) urteilte das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main zugunsten eines jungen Mannes, dessen Mutter von seinem Stiefvater getötet wurde. Der Täter wurde zu einer langen Freiheits­strafe verurteilt. Daraufhin klagte der Sohn auf Hinter­blie­be­nengeld. Zunächst wies das Landgericht Gießen die Klage ab, das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main gab dem Sohn in der Berufung jedoch recht. Ihm wurde ein Betrag von 10.000 Euro als Hinter­blie­be­nengeld zugesprochen.

Motorrad­fahrer stirbt durch Unfall: Hinter­bliebene erhalten Geld

Ein weiteres Beispiel aus dem Verkehr: Das Landgericht Tübingen sprach am 17. Mai 2019 (Az. 3 O 108/18) den Angehörigen eines Unfall­opfers Entschä­digung zu. Im vorlie­genden Fall verstarb Motorrad­fahrer unmittelbar bei einem Verkehrs­unfall, den ein PKW-Fahrer grob fahrlässig zu verschulden hatte. Der Ehefrau wurde ein Hinter­blie­be­nengeld in Höhe von 12.000€ zugesprochen – den zwei Kindern jeweils 7.500€ sowie dem Bruder 5.000€.

Psychische Erkrankung: der Schock­scha­dens­ersatz

Neben dem Hinter­blie­be­nengeld gibt es den so genannten Schock­scha­den­ersatz. Während bei ersterem der Anspruch auf Schadens­ersatz die Tötung einer naheste­henden Person voraussetzt, geht es beim Schock­scha­dens­ersatz um eine psychische Erkrankung, die durch ein trauma­tisches Ereignis ausgelöst wird. Dieses Ereignis kann ein Unfall, ein Gewalt­ver­brechen oder der Tod eines nahen Angehörigen sein.

Ein Anspruch besteht, wenn folgende Faktoren zusammen­kommen:

  • Gesundheitsschaden: Der Schock muss zu einer psychischen Erkrankung geführt haben, die Krankheitswert hat.
  • Unmittelbare Zeugenschaft: Der Geschädigte muss das traumatische Ereignis selbst miterlebt haben oder unmittelbar danach davon erfahren haben.
  • Schuld des Schädigers: Der Schädiger muss für das traumatische Ereignis verantwortlich sein.

Anspruch geltend machen: Anwältinnen und Anwälte helfen

Profes­sio­neller Rechts­beistand kann wertvolle Unterstützung bieten, wenn es sich um mögliche Ansprüche zum Hinter­blie­be­nengeld handelt. Anwältinnen und Anwälte mit Spezia­li­sierung auf Erbrecht und Schadens­er­satzrecht stellen sicher, dass alle formellen Anforde­rungen erfüllt werden. Besonders wenn die Ansprüche gegen eine Versicherung, den Täter oder andere Parteien durchgesetzt werden müssen, ist profes­sionelle Unterstützung wichtig.

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Datum
Aktualisiert am
07.02.2025
Autor
red/dav

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