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Sportver­letzung

Schadens­ersatz nach Foul beim Fußball?

Fußball kann eine verletzungsintensive Sportart sein. © Quelle: Wahlborg/gettyimages.de

Fußball­spieler müssen auch in unteren Ligen mit Verlet­zungen rechnen. Daher haben Spieler auch bei einer schweren Verletzung nicht ohne Weiteres einen Anspruch auf Schadens­ersatz. So entschied das Landgericht Coburg am 27. Oktober 2015 (AZ: 23 O 58/15). Es stufte den Sport als Kampfspiel ein. Für einen finanziellen Ausgleich müsse ein vorsätz­liches oder grob fahrlässiges Foul vorliegen, urteilten die Richter.

Fußball ist ein Kampfspiel mit erhöhtem Gefähr­dungs­po­tenzial: Daher scheiterte auch die Klage eines Torhüters, der beim Fußballspiel verletzt wurde. Er konnte nicht nachweisen, dass der Gegenspieler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Regelverstoß begangen hat.

Klage auf Schmer­zensgeld nach Foul in der Verbandsliga

Im zugrun­de­lie­genden Fall brach sich ein Torhüter in den letzten Sekunden eines Fußball­spiels in der Verbands­ju­nio­renliga zweifach den Kiefer. Der Schieds­richter ließ weiter spielen und unterbrach die Partie nicht. Der Gegenspieler soll den Kläger, nachdem dieser als Torhüter den Ball mit beiden Armen sicher vor der Brust gehalten und mit dem Oberkörper darauf gelegen habe, aus Frust mit voller Wucht gegen den Kopf getreten haben.

Dies sei dem Kläger zufolge keine im Spiel gerecht­fertigte Härte mehr, sondern eine vorsätzliche Körper­ver­letzung, jedenfalls aber ein grob fahrlässiger Regelverstoß gewesen. Er verklagte den Gegenspieler auf Schadens­ersatz.

Der Gegenspieler schildert den Hergang anders und sah keinen Regelverstoß. Der Kläger habe den Ball nämlich keineswegs sicher gehalten. Er soll vielmehr mit Oberkörper, Kopf und Händen voraus in Richtung Ball gesprungen sein, der jedoch etwa einen Meter vor dem Kläger gelegen haben soll. Der im gleichen Abstand zum Ball stehende Beklagte sei jedoch schneller am Ball gewesen und zum Schuss gekommen. Unglück­li­cherweise sei hierbei der Kläger getroffen worden – ob nun vom Fuß des Feldspielers oder vom Ball, sei unklar.

Kein Schadens­ersatz bei groben Foulspiel

Das Gericht stellte klar: „Fußball ist ein Kampfspiel mit erhöhtem Gefähr­dungs­po­tential, bei dem es nicht selten beim gemeinsamen Kampf um den Ball zu Verlet­zungen kommt.“ Daher ging der Torhüter trotz seiner schweren Verletzung leer aus.

Ein Gegner eines Mitspielers haftet nur dann, so das Gericht weiter, wenn er schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfs verstößt. Weil sich die Spieler aber der erhöhten Verlet­zungs­gefahr beim kämpferisch ausgetragenen Fußballspiel bewusst sind, können sie für Verlet­zungen im Zusammenhang mit regelge­rechten und sportlich fairem Einsatz des Gegners keinen Schadens­ersatz verlangen.

Auch nur ganz gering­fügige Regelverstöße bleiben in diesem Zusammenhang folgenlos. Auch konnte der Verletzte nicht beweisen, dass der Gegner sich grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten hat. Die Hektik und Eigenart des Fußball­spiels muss hierbei besonders berück­sichtigt werden. Es reicht deshalb auch nicht aus, dass der Gegner den Regelverstoß mit einfacher Fahrläs­sigkeit begangen hat. Ein Schadens­er­satz­an­spruch kann vielmehr nur dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn die Regeln vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sind.

Regeln der Fußball­bundes gelten

Fazit: Auch bei schwer­wie­genden Verlet­zungen im Rahmen eines kämpferisch ausgetragenen Fußball­spiels hat man nicht automatisch einen Schadens­er­satz­an­spruch. Da es beim Fußball­spielen oft zu unvermeidbaren Verlet­zungen kommt, gilt eine weitgehende Haftungs­frei­stellung zwischen den Spielern. Dies hat zur Folge, dass es nicht wegen jeder im Spiel erlittene Verletzung zu Schadens­er­satz­an­sprüchen kommt.

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Autor
red
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Themen
Fußball Schadens­ersatz Sport Sportunfall

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