Liebe Irina M., das Mietrecht spricht mit Blick auf Ruhezeiten eine klare Sprache: Heimwerken ist sonntags nur erlaubt, wenn nicht lautstark gebohrt, geklopft und gehämmert wird. Auch Staub saugen ist nur mit modernen, leisen Geräten erlaubt, da diese oft nicht lauter sind als Zimmerlautstärke.
Wer dennoch sonntags tätig wird und Löcher bohrt, Bilder aufhängt oder lautstark Möbel zusammenbaut, riskiert Sanktionen durch den Vermieter. Denn längeres Staub saugen, Hämmern oder Bohren am Sonntag gilt als Ruhestörung. Fühlen die Nachbarn sich dadurch gestört, können sie sich beim Vermieter beschweren und – sollten die lauten Heimwerkeraktivitäten dauerhaft anhalten – gegebenenfalls die Miete mindern.
- Datum
- Aktualisiert am
- 28.05.2018
- Autor
- Swen Walentowski