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Mangelhafte Produkte

Rückruf­aktion: Rechte der Verbraucher, Pflichten der Unternehmen

VW startet derzeit eine Rückrufaktion enormen Ausmaßes. © Quelle: Krautwald/fotolia.com

Über zu wenig Arbeit werden sie in den nächsten Monaten wohl nicht klagen: Die Mitarbeiter von Volkswagen und den Vertrags­werk­stätten des Autobauers. Nach dem sogenannten Abgasskandal müssen mehrere Millionen Fahrzeuge zurück­gerufen und nachge­rüstet werden. Sicher ist bislang nur: Besitzern einiger Volkswagen-Modelle werden keine Kosten entstehen, die Nachrüstung ist gratis. Welche Rechte haben Kunden im Allgemeinen bei anderen Rückruf­ak­tionen?

Lebens­mittel, Elektro­geräte, Autos – immer wieder werden Produkte vom Hersteller wegen Mängeln zurück­gerufen, die Bandbreite der betroffenen Güter reicht quer durch das verfügbare Konsum­angebot. Nun ist es bei Autos relativ leicht, den Käufer zu ermitteln und ihn über den Mangel am Produkt zu informieren. Bei kleinen Elektro­geräten oder gar Lebens­mitteln ist es fast unmöglich, alle Nutzer zu erreichen. Wir erklären, was Unternehmen tun können und Verbraucher tun sollten.

Lebens­gefahr: Produkt muss zurück­gerufen werden

Die gesetzliche Grundlage für Rückruf­ak­tionen bildet das Produkt­si­cher­heits­gesetz. „Produkte, die verkauft werden, müssen so gestaltet sein, dass sie die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer nicht gefährden“, erklärt Rechts­an­wältin Bianca Böttcher, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Handels- und Gesell­schaftsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Werde einem Unternehmen nachträglich bekannt, dass ein Produkt nicht in Ordnung ist, könne es jederzeit freiwillig einen Rückruf starten.

Bestehe allerdings, so informiert Rechts­an­wältin Böttcher weiter, eine Gefahr für Leib und Leben, sei das Unternehmen aufgrund der ihm obliegenden Verkehrs­si­che­rungs­pflicht zu einem Rückruf verpflichtet – voraus­gesetzt, die Gefahrenlage lasse sich nicht anders, zum Beispiel durch eine Warnung, beseitigen. Auf Grundlage des Produkt­si­cher­heits­ge­setzes könnten auch die Behörden einen Rückruf anordnen.

Wenn beispielsweise Glassplitter in Nahrungs­mittel geraten, sind die Konsumenten in Lebens­gefahr. Der Produzent muss dann die Chargen, die betroffen sein können – zum Beispiel weil während der Produktion dieser Stücke ein Glas zu Bruch ging – umgehend zurückrufen.

Kleinere Mängel: Rückruf aus Imagegründen

Bei kleineren Sicher­heits­mängeln können die Unternehmen auch nur warnen. Letztlich gilt es zu entscheiden, wie die Gefähr­dungslage einzuschätzen ist. Doch auch wenn die Nutzer nicht direkt gefährdet sind, entscheiden sich die Hersteller bei einem fehler­haften Produkt oft für eine Rückruf­aktion.

Denn bei Sicher­heits­mängeln steht nicht nur die Gesundheit der Verbraucher, sondern auch das Image des Herstellers auf dem Spiel. Rückruf­ak­tionen können somit auch negativer Presse vorbeugen, für den Fall, dass es doch zu Schäden kommen sollte. Zudem unterstreichen sie das Verant­wor­tungs­be­wusstsein des Unternehmens.

Das hätte bei VW sicherlich auch eine Rolle gespielt – die Entscheidung zur Rückruf­aktion einiger Modelle mit Dieselmotor, die die zulässigen Abgaswerte überschritten, fiel allerdings nicht alleine bei dem Automo­bilbauer. Das Kraftfahrt­bun­desamt hatte das Unternehmen aufgrund der Dimension des Falles dazu verpflichtet, die Fahrzeuge nachzu­rüsten – obwohl der Mangel die Fahrsi­cherheit nicht beeinträchtigte.

Unklar ist derzeit noch, ob VW auch die Folgekosten trägt, die sich aus der Rückruf­aktion ergeben. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für einen Ersatzwagen für die Zeit der Nachbes­serung.

Möglichst viele Verbraucher erreichen

Aus welchem Grund auch immer Unternehmen eine Rückruf­aktion starten – sie müssen alles ihnen Mögliche tun, um die Käufer zu erreichen. Welche Möglich­keiten gibt es? „Das kommt aufs Produkt an. Bei Lebens­mitteln lässt sich ja recht einfach nachver­folgen, welche Chargen betroffen sind und wohin diese geliefert wurden“, sagt Rechts­an­wältin Böttcher. In der betref­fenden Region oder sogar dem Laden müsse dann informiert werden. Möglich sind Warnungen in den regionalen Medien oder Aushänge in den Geschäften.

Schaden: Hersteller haftet trotz Rückruf

Auf diese Weise werden kaum alle Verbraucher erreicht. Die Webseite produkt­rueckrufe.de geht davon aus, dass ein Rückruf nur acht bis 13 Prozent der betroffenen Kunden erreicht. Das leuchtet ein: Nicht alle Menschen lesen Zeitung, hören Radio oder kaufen ihre Lebens­mittel immer im gleichen Laden.

Was passiert, wenn sich doch jemand an einer Glasscherbe verletzt oder am Funken sprühenden Haartrockner verbrennt? „Das Unternehmen haftet im Rahmen der Produkt­haftung grundsätzlich trotzdem für entstandene Schäden“, erklärt die Handels­rechts­expertin aus Leipzig. Es sei unerheblich, ob das Unternehmen eine Rückruf­aktion unternommen hätte oder nicht, wenn der Verbraucher von dem Rückruf nicht erfahre.

Hat der Verbraucher aber von der Rückruf­aktion erfahren und beachtet er die Hinweise des Herstellers dennoch nicht, kann dies im Schadensfall zu seinem Mitver­schulden oder sogar zum Anspruchs­aus­schluss führen. Das bedeutet, er kann dann gegenüber dem Hersteller keinen Schadens­ersatz geltend machen.

Wichtig: Verbraucher sollten Augen und Ohren offenhalten, damit sie von Rückrufen oder Sicher­heits­war­nungen erfahren. Sie haben dann – wie die Besitzer der betroffenen VW-Modelle – einen Anspruch darauf, dass das fehlerhafte Produkt nachge­bessert oder gar ersetzt wird.

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vhe
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Gesundheit Kaufen Lebens­mittel

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