Anwältin/Anwalt suchen!

Merkzettel

Es befinden sich noch keine Anwälte in Ihrer Merkliste.

Plastik im Schokoriegel

Rückruf von Mars, Snickers und Co.: Das müssen Verbraucher wissen

Aufgrund einer Werkspanne landen wohl viele Tonnen Schokolade im Müll. © Quelle: pfpgroup/fotolia.com

Gestern startete in über 50 Ländern ein riesiger Rückruf von Produkten des US-Herstellers Mars. Der Grund: Ein Kunde hatte Plastik­teilchen in einem Schoko­riegel des Unternehmens gefunden. Was Verbraucher jetzt wissen müssen, erklärt die Deutsche Anwalt­auskunft.

Dass Unternehmen fehlerhafte Produkte zurückrufen, kommt immer wieder vor. Bei Lebens­mitteln, wie im Fall der Mars-Schoko­riegel, ist es allerdings für ein Unternehmen faktisch unmöglich, alle Verbraucher zu erreichen. Wir erklären, was sie tun können und Verbraucher tun sollten.

Gesund­heits­gefahr: Produkt muss zurück­gerufen werden

Die gesetzliche Grundlage für Rückruf­ak­tionen bildet das Produkt­si­cher­heits­gesetz, das sicher­stellen soll, dass Produkte die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht gefährden. Wird einem Unternehmen nachträglich bekannt, dass ein Produkt nicht in Ordnung ist, kann es jederzeit freiwillig einen Rückruf starten. Auf Grundlage des Produkt­si­cher­heits­ge­setzes können aber auch die Behörden einen Rückruf anordnen.

Sind beispielsweise, wie im Fall von Mars, Plastikteile in ein Nahrungs­mittel geraten, kann das gesund­heitliche Folgen für den Konsumenten haben. Der Produzent ist dann verpflichtet, die Chargen, die betroffen sein können, umgehend zurück­zurufen.

Rückruf muss möglichst viele Verbraucher erreichen

Im aktuellen Fall ruft das Unternehmen Mars Chocolate alle Produkte der Marken Mars, Snickers, Milky Way und Celebration zurück, die ein Mindest­halt­bar­keitsdatum zwischen dem 19. Juni 2016 und dem 8. Januar 2017 haben. Eine detail­lierte Liste der zurück­ge­rufenen Produkte lässt sich hier einsehen. Man habe bewusst einen sehr langen Produk­ti­ons­zeitraum gewählt, um sicher­zu­stellen, dass alle möglicherweise betroffenen Produkte auch zurück­geholt werden, so ein Sprecher des Konzerns.

Letztlich gilt es zu entscheiden, wie die Gefähr­dungslage einzuschätzen ist. Doch auch wenn die Verbraucher nicht direkt gefährdet sind, entscheiden sich die Hersteller aus Imagegründen bei einem fehler­haften Produkt oft für eine Rückruf­aktion. Der Hersteller ist außerdem dazu verpflichtet, alles ihm mögliche zu tun, um Kunden über den Produkt­mangel und den Rückruf zu informieren.

Schaden: Hersteller haftet trotz Rückruf

Denn entstehen trotz des Rückrufs gesund­heitliche Schäden bei einem Verbraucher durch ein mangel­haftes Produkt, haftet trotzdem das Unternehmen. Erfährt ein Verbraucher nichts von einem Rückruf, spielt es keine Rolle, dass dieser Rückruf gestartet wurde.

Haben Verbraucher allerdings von der Rückruf­aktion erfahren und die Herstel­ler­warnung schlicht nicht beachtet, kann dies zu einem Mitver­schulden oder sogar zu einem Anspruchs­aus­schluss führen. Dann kann der Betroffene gegenüber dem Unternehmen keinen Schadens­ersatz geltend machen. Im streitbaren Einzelfall kann hier ein Anwalt wertvolle Dienste leisten.

Mars-Rückruf: Wie Verbraucher sich nun verhalten sollten

Im Fall von Mars können Kunden, welche einen oder mehrere betroffene Schoko­riegel erworben haben, nicht mit einer Rückerstattung des Kaufpreises rechnen. Mars bietet allerdings eine Entschä­digung in Form von Waren an. Wie das Unternehmen bekannt gab, können sich Konsumenten aus dem Sortiment des Herstellers andere Produkte aussuchen. Und die müssen nicht unbedingt aus Schokolade sein: Mars stellt unter anderem auch Fertigsoßen, Kaugummis, Nudeln oder Katzen­futter her.

Die Konsumenten sind dazu aufgerufen, den Konzern unter einer Kunden­hotline telefonisch, oder per E-Mail über das Kontakt­formular auf der Homepage der Firma zu kontak­tieren.

Datum
Aktualisiert am
24.02.2016
Autor
red/psu
Bewertungen
329
Themen
Gesundheit Lebens­mittel

Zurück

Anwältin/Anwalt finden!
zur
Startseite