Dass Unternehmen fehlerhafte Produkte zurückrufen, kommt immer wieder vor. Bei Lebensmitteln, wie im Fall der Mars-Schokoriegel, ist es allerdings für ein Unternehmen faktisch unmöglich, alle Verbraucher zu erreichen. Wir erklären, was sie tun können und Verbraucher tun sollten.
Gesundheitsgefahr: Produkt muss zurückgerufen werden
Die gesetzliche Grundlage für Rückrufaktionen bildet das Produktsicherheitsgesetz, das sicherstellen soll, dass Produkte die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher nicht gefährden. Wird einem Unternehmen nachträglich bekannt, dass ein Produkt nicht in Ordnung ist, kann es jederzeit freiwillig einen Rückruf starten. Auf Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes können aber auch die Behörden einen Rückruf anordnen.
Sind beispielsweise, wie im Fall von Mars, Plastikteile in ein Nahrungsmittel geraten, kann das gesundheitliche Folgen für den Konsumenten haben. Der Produzent ist dann verpflichtet, die Chargen, die betroffen sein können, umgehend zurückzurufen.
Rückruf muss möglichst viele Verbraucher erreichen
Im aktuellen Fall ruft das Unternehmen Mars Chocolate alle Produkte der Marken Mars, Snickers, Milky Way und Celebration zurück, die ein Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen dem 19. Juni 2016 und dem 8. Januar 2017 haben. Eine detaillierte Liste der zurückgerufenen Produkte lässt sich hier einsehen. Man habe bewusst einen sehr langen Produktionszeitraum gewählt, um sicherzustellen, dass alle möglicherweise betroffenen Produkte auch zurückgeholt werden, so ein Sprecher des Konzerns.
Letztlich gilt es zu entscheiden, wie die Gefährdungslage einzuschätzen ist. Doch auch wenn die Verbraucher nicht direkt gefährdet sind, entscheiden sich die Hersteller aus Imagegründen bei einem fehlerhaften Produkt oft für eine Rückrufaktion. Der Hersteller ist außerdem dazu verpflichtet, alles ihm mögliche zu tun, um Kunden über den Produktmangel und den Rückruf zu informieren.
Schaden: Hersteller haftet trotz Rückruf
Denn entstehen trotz des Rückrufs gesundheitliche Schäden bei einem Verbraucher durch ein mangelhaftes Produkt, haftet trotzdem das Unternehmen. Erfährt ein Verbraucher nichts von einem Rückruf, spielt es keine Rolle, dass dieser Rückruf gestartet wurde.
Haben Verbraucher allerdings von der Rückrufaktion erfahren und die Herstellerwarnung schlicht nicht beachtet, kann dies zu einem Mitverschulden oder sogar zu einem Anspruchsausschluss führen. Dann kann der Betroffene gegenüber dem Unternehmen keinen Schadensersatz geltend machen. Im streitbaren Einzelfall kann hier ein Anwalt wertvolle Dienste leisten.
Mars-Rückruf: Wie Verbraucher sich nun verhalten sollten
Im Fall von Mars können Kunden, welche einen oder mehrere betroffene Schokoriegel erworben haben, nicht mit einer Rückerstattung des Kaufpreises rechnen. Mars bietet allerdings eine Entschädigung in Form von Waren an. Wie das Unternehmen bekannt gab, können sich Konsumenten aus dem Sortiment des Herstellers andere Produkte aussuchen. Und die müssen nicht unbedingt aus Schokolade sein: Mars stellt unter anderem auch Fertigsoßen, Kaugummis, Nudeln oder Katzenfutter her.
Die Konsumenten sind dazu aufgerufen, den Konzern unter einer Kundenhotline telefonisch, oder per E-Mail über das Kontaktformular auf der Homepage der Firma zu kontaktieren.
- Datum
- Aktualisiert am
- 24.02.2016
- Autor
- red/psu