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Freier Zugang?

Richter entscheiden über Strand­gebühr an der Nordsee

Feriengäste und Urlauber müssen manchmal für den Strandbesuch zahlen. Das gefällt nicht jedem. © Quelle: DAV

Die Gemeinde Wangerland an der Nordseeküste kassierte bisher für den Zugang zum Strand von Tagesbe­suchern drei Euro Gebühr. Einwohner und Kurgäste durften den Strand kostenfrei nutzen. Das Bundes­ver­wal­tungs­gericht urteilte - die Gebühr war nicht rechtens. Die Anwalt­auskunft beantwortet die wichtigsten Fragen zum Prozess.

Noch im Januar 2017 hatte das Nieder­säch­sische Oberver­wal­tungs­gericht in Lüneburg für die Rechtmä­ßigkeit der Gebühren geurteilt, doch in höherer Instanz fiel die Bewertung anders aus: Im September 2017 erklärte das Bundes­ver­wal­tungs­gericht (BVerwG) die Strand­gebühr für Tagesgäste in einem Grundsatz­urteil für rechts­widrig. Die Leipziger Richter stützten sich in ihrem Urteil unter anderem auf Artikel 2 des Grundge­setzes, der die allgemeine Handlungs­freiheit vorsieht. 

Nun müssen auch andere Gemeinden an der Nord- und Ostseeküste prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strand­ge­bühren gegen geltendes Recht verstoßen. Die meisten in Nieder­sachsen gelegenen Strände sind derzeit gebühren­pflichtig, nur an fünf Stränden im Bundesland ist ein kostenloser Zugang möglich.

Strand­ge­bühren an der Nordsee: Worum ging es?

Ob Kurtaxe, Abgabe oder wie in diesem Falle Eintritt - in vielen Orten ist ein Besuch am Strand für Badegäste nicht umsonst. In den Badeorten Hooksiel und Horumersiel-Schillig wurden bisher von auswärtigen Gästen für den Zugang zum mit Zäunen abgesperrten Strand von April bis Oktober drei Euro verlangt. Dagegen wehrten sich zwei Bürger aus Nachbar­ge­meinden. Sie forderten den Gratis­zugang zumindest zu bestimmten Abschnitten und klagten sich durch die Instanzen.

Nach Angaben der Initiative „Für freie Strände“ gab es bisher in Nieder­sachsen eine Abgabe­pflicht an rund 120 von 134 Strand­ki­lo­metern - nach dem Urteil des BVerwG ist fraglich, ob das auch in Zukunft so bleiben wird.

Streit um Gebühren für Strand­zugang: Wie argumen­tierten die Kläger?

Nach Ansicht der Initiative „Für freie Strände“ verstieß der Eintritt gegen das Bundes­na­tur­schutz­gesetz. "Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet“, heißt es dort in Paragraf 59. Für die Strände gelte das allgemeine Betretungsrecht und müsse in angemessenem Umfang gewährt werden. In anderen Bundes­ländern sei gesetzlich vorgesehen, dass es in angemessenem Umfang gebührenfreie Strände gebe, so die Kläger.

Freier Zugang zum Strand: Wie argumen­tierte die beklagte Gemeinde?

Die Gemeinde Wangerland wollte auf die Einnahmen aus dem Strand­eintritt nicht verzichten. Sie fließen in die Pflege des ohnehin teilweise künstlich angelegten Strandes sowie eines Spielplatzes und der Parkflächen. „Sollte die Initiative Erfolg haben, so müssten wir zur Refinan­zierung auf andere Finanzie­rungs­mög­lich­keiten wie etwa auf eine Parkgebühr oder einen Tageskur­beitrag ausweichen“, hatte Bürger­meister Björn Mühlena argumentiert.

Streit um Strand­ge­bühren: Wie haben die Richter des BVerwG ihr Urteil begründet?

Dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küsten­ab­schnitt eine Eintritts­gebühr zu erheben, argumen­tierte die Leipziger Richter. Das sei nur dort rechtens, wo die Gemeinde etwa mit Kiosken, Umklei­de­kabinen und Toiletten auch für eine höhere Badequalität sorge. Dort müssen die Kläger auch weiter Eintritt zahlen.

Muss man in anderen Bundes­ländern zahlen, wenn man den Strand besuchen will?

Auch in den Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern muss mancherorts für den Strand­zugang bezahlt werden, doch sind große Gebiete kostenfrei. An wie vielen Stränden Urlauber zur Kasse gebeten werden, erheben die Touris­mus­verbände nicht. Muss bezahlt werden, ist mit Kontrollen statt Zäunen zu rechnen. „Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern keine Orte mit Strand­gebühr und auch keine Zäune, doch fordern manche Kurorte Gebühren über eine Kurtaxe“, sagt dazu Tobias Woitendorf vom Touris­mus­verband Mecklenburg-Vorpommern. „Wir haben mehrere Hundert Kilometer Strand außerhalb der Orte, auf denen keinerlei Gebühren erhoben werden.“

Datum
Aktualisiert am
14.09.2017
Autor
dpa/red
Bewertungen
1139
Themen
Familie Gebühren Urlaub

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