Ab dem 1. August 2016 erhöht der Pay-TV Sender Sky für die meisten seiner Kunden die Preise - um bis zu drei Euro, je nach Abo-Paket. Doch ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sei das nicht, wie Sky ebenfalls mitteilt.
Wie rechtfertigt sich das? Dazu muss ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geworfen werden, denen jeder Sky-Kunde bei seinem Vertragsabschluss zugestimmt hat. Dort ist unter Punkt 4.3 zu lesen:
„Beträgt eine Preiserhöhung mehr als fünf Prozent des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen.“
In der Umkehrung erklärt der Sender also, dass Preiserhöhungen unter fünf Prozent kein Grund für eine Sonderkündigung seien. Insofern der Kunde rechtzeitig informiert wurde. Also mindestens sechs Wochen, wie in 4.2 der AGBs angegeben ist. Da der Preisanstieg aber bei allen Abos unter fünf Prozent liege, dürfe irregulär nicht gekündigt werden. Sondern erst zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Preisänderungsklausel: Zulässig in AGBs?
Preisänderungsklauseln beschäftigen die Justiz immer wieder. So wurden bereits im Energieversorgungs- und Touristen-Sektor dementsprechende Klauseln vor Gericht für unwirksam erklärt. Und auch schon der Vorgänger von Sky, der damalige Bezahlsender „Premiere“ verlor damit schon einmal vor dem Bundesgerichtshof (Az. III ZR 247/06).
Doch seitdem hat Sky nachgebessert: Die jetzt verwendeten Klauseln weichen in wesentlichen Punkten von den damals bemängelten Regelungen ab. Die bisherige Rechtsprechung störte es unter anderem, wenn Gründe für die Preiserhöhungen intransparent und für die Kunden nicht nachvollziehbar waren. Deshalb gibt Sky an, welche Kostensteigerung zu der Erhöhung geführt hätten. Genannt werden gestiegene Kosten für Verwaltung, Technik und besonders für Programmlizenzen.
Außerdem verpflichtet der Bezahlsender sich im Gegenzug, bei einer Senkung der Gesamtkosten die Preise für die Kunden nach unten anzupassen. Kunden haben außerdem das Recht, von Sky eine genauere Darlegung der behaupteten Kostensteigerungen zu verlangen. Damit kommt Sky dem von der Rechtsprechung oft geforderten Transparenzgebot nach.
Dementsprechend ist zumindest nicht garantiert, dass ein Einspruch gegen die AGBs vor Gericht zum Erfolg führen würde. Sky scheint aus der Vergangenheit gelernt zu haben.
- Datum
- Aktualisiert am
- 27.05.2016
- Autor
- psu