Viele Millionen Menschen weltweit spielen derzeit begeistert das neue Videospiel „PokèmonGo“. In dem Spiel gehen Smartphone-Besitzer in der realen Welt auf die Jagd nach virtuellen Monstern, den bekannten Pokèmon. Der Spieler wird dazu motiviert, herumzulaufen, die kleinen Monster ausfindig zu machen und anschließend einzufangen. Viele Kommentatoren zeigen sich begeistert: Endlich ein Videospiel, welches nicht in den vier Wänden an einen Bildschirm fesselt, sondern stattdessen die Spieler dazu motiviert, nach draußen zu gehen!
Die Vermischung zwischen realer und digitaler Welt sorgt allerdings auch für Probleme. Auf der Jagd nach den begehrten Pokèmon vergisst so mancher Spieler einige Grundregeln des allgemeinen Zusammenlebens. In der Woche, in der das Spiel in Deutschland veröffentlicht wurde, ergreift die Anwaltauskunft die Gelegenheit, an ein paar dieser Regeln zu erinnern.
1. Hausfriedensbruch ist kein Kavaliersdelikt
Spieler können die begehrten Pokémon nicht nur an öffentlich zugänglichen Orten jagen. Grundsätzlich können die sich überall aufhalten, also auch auf Privatgrundstücken. Doch nicht jeder Haus- oder Gartenbesitzer hat es gern, wenn jemand Fremdes ungefragt in sein Grundstück eindringt.
Das ist auch keine Frage der Höflichkeit, sondern schlicht verboten: Wer unberechtigt in umzäunte oder abgeschlossene Räume eindringt, macht sich des Hausfriedensbruchs schuldig (§123 StGB). Das kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Und ob die Ausrede: „Aber ich wollte doch nur ein seltenes Pokèmon fangen!“ den Richter beeindruckt, ist zweifelhaft.
Pokèmon-Jäger sollten sich also, falls in einem Privatgrundstück wirklich ein begehrenswertes Monster versteckt, mindestens vorher klingeln und beim Besitzer des Gartens um Fang-Erlaubnis fragen.
2. Respekt vor dem Hausrecht!
Die Pokè-Jagd lädt zur Entdeckungsreise ein und lockt den Spieler oft an die unterschiedlichsten Orte. Doch nicht jeder Ort freut sich darüber. Etliche Museen in den USA bereits haben das Spielen von „PokèmonGo“ in ihren Räumlichkeiten untersagt. Aus der niederländischen Hauptstadt Amsterdam wurde gemeldet, dass Spieler in nicht-öffentliche Bereiche eines Krankenhauses eingedrungen waren, um dort seltene Pokèmon aufzuspüren. Die Leitung des Krankenhauses musste in einer öffentlichen Erklärung darum bitten, dies künftig zu unterlassen.
Spieler sollten also geltendes Hausrecht von Krankenhäusern, Schulen, Museen, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen in jedem Fall respektieren.
Natürlich können auch Läden und private Grundstücke ein ähnliches Verbot erlassen. Auf entsprechende Hinweise sollten Spieler achten und diese respektieren. Wer sich nicht daran hält, riskiert Hausverbot und in schlimmerem Fall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
3. „PokèmonGo“ am Steuer: Don’t Hunt and Drive!
Es scheint überflüssig zu erwähnen. Wenn es nicht bereits passiert wäre. Aus den USA wurden bereits Fälle gemeldet, in denen Autofahrer einen Unfall verursacht hatten, weil sie während der Fahrt „PokèmonGo“ spielten und dementsprechend abgelenkt waren. Pokèmon-Spieler sollten sich bewusst sein, dass sie damit nicht nur extrem verantwortungslos gegenüber sich selbst und anderen handeln, sondern auch juristisch ein hohes Risiko eingehen.
Unabhängig von „PokèmonGo“ ist es prinzipiell nicht erlaubt, während des Autofahrens das Smartphone in die Hand zu nehmen. Es sei denn, das Fahrzeug steht und der Motor ist ausgeschaltet. Wird man erwischt, droht mindestens ein saftiges Bußgeld.
Passiert ein Unfall, während man nachweislich vom Smartphone abgelenkt war, winkt richtig Ärger. Wird eine grobe Fahrlässigkeit festgestellt, zahlen die meisten Kaskoversicherungen nicht. Kommen Personen zu Schaden, kann es auch strafrechtliche Konsequenzen geben. Prinzipiell sollte jeder beim Fahren vom Smartphone die Finger lassen. Und das gilt für fleißige Pokèmon-Jäger erst recht.
4. Auch zu Fuß gilt: Rücksicht ist Pflicht!
Dass Smartphones Fußgänger oft davon ablenken, ordentlich auf den Verkehr zu achten, ist nicht erst seit „PokèmonGo“ ein Problem. Doch die Anwendung macht dieses Problem noch einmal besonders deutlich.
Auch Fußgänger sind dazu verpflichtet, sich im Straßenverkehr aufmerksam zu bewegen. Wer mit dem Smartphone vor der Nase durch die Welt läuft, dabei nur auf virtuelle Monster im Display achtet und seine Rest-Umwelt dabei nicht beachtet, der handelt fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahrlässig.
Kommt es dann zu einem Unfall, etwa einem Zusammenstoß mit einem anderen Fußgänger, aber auch mit motorisierten Verkehrsteilnehmern, kann es schnell unangenehm werden. Im schlimmsten Fall endet das in einer Anzeige wegen grob fahrlässiger Körperverletzung. Aber auch in der Haftungsverantwortung für Schäden und im Verlust des Versicherungsschutzes. Wird ein nachweislich unachtsamer Fußgänger von einem Auto angefahren, so kann er eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen bekommen.
Pokémon-Spieler müssen also im öffentlichen Verkehr unbedingt darauf achten, sich auch auf die reale Welt um sie herum zu konzentrieren. Und nicht nur auf die Monsterjagd auf dem Bildschirm.
5. Vorsicht bei Datenschutz und persönlicher Sicherheit!
Wie Datenschutzexperten berichten, müssen sich Nutzer der „PokemonGo“-App bewusst sein, dass die Anwendung durchgehend ihre Bewegungsdaten speichert und diese an die Betreiber übermittelt werden können.
In den Datenschutzbestimmungen von „PokèmonGo“ wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Identifizierung des Nutzers für andere Spieler möglich ist, wenn man seinen echten Namen als Benutzernamen angibt. Es empfiehlt sich also, im Spiel einen Pseudonamen anzugeben.
Außerdem kann der Hersteller des Spiels, die Firma „Niantic“, laut den Bestimmungen in bestimmten Umständen gesammelte Daten über seine Nutzer an Dritte weitergeben. Nutzer, die Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen, sollten sich also in Ruhe die Datenschutzerklärung der Anwendung durchlesen.
Verhält man sich vernünftig, dürfte der spaßigen Monsterhatz nichts mehr im Wege stehen. Wer doch in Schwierigkeiten gerät, muss nicht auf die Mini-Map seines PokèmonGo-Accounts blicken, um Hilfe zu bekommen. Kompetente anwaltliche Hilfe in allen Lebenslagen finden Sie stattdessen in unserer Anwaltsuche.
- Datum
- Aktualisiert am
- 15.07.2016
- Autor
- psu