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PokèmonGO: So vermeiden Sie Ärger auf der Monsterjagd

PokèmonGo ist ein großer Spaß. Die Rücksicht auf die Umwelt sollte allerdings nicht auf der Strecke bleiben. © Quelle: TimRobberts/gettyImages.de

Das Mobile-Spiel „PokèmonGo“ hat sich innerhalb weniger Tage zum Massen­phänomen entwickelt, das die Welt in seinen Bann geschlagen hat. Doch das einnehmende Spiel kann unangenehme Nebenwir­kungen haben. Die Deutsche Anwalt­auskunft erklärt, wie man als verant­wor­tungs­voller Pokèmon-Jäger rechtlich auf der sicheren Seite bleibt.

Viele Millionen Menschen weltweit spielen derzeit begeistert das neue Videospiel „PokèmonGo“. In dem Spiel gehen Smartphone-Besitzer in der realen Welt auf die Jagd nach virtuellen Monstern, den bekannten Pokèmon. Der Spieler wird dazu motiviert, herumzu­laufen, die kleinen Monster ausfindig zu machen und anschließend einzufangen. Viele Kommen­tatoren zeigen sich begeistert: Endlich ein Videospiel, welches nicht in den vier Wänden an einen Bildschirm fesselt, sondern stattdessen die Spieler dazu motiviert, nach draußen zu gehen!

Die Vermischung zwischen realer und digitaler Welt sorgt allerdings auch für Probleme. Auf der Jagd nach den begehrten Pokèmon vergisst so mancher Spieler einige Grundregeln des allgemeinen Zusammen­lebens. In der Woche, in der das Spiel in Deutschland veröffentlicht wurde, ergreift die Anwalt­auskunft die Gelegenheit, an ein paar dieser Regeln zu erinnern.

1. Hausfrie­densbruch ist kein Kavaliers­delikt

Spieler können die begehrten Pokémon nicht nur an öffentlich zugäng­lichen Orten jagen. Grundsätzlich können die sich überall aufhalten, also auch auf Privat­grund­stücken. Doch nicht jeder Haus- oder Garten­be­sitzer hat es gern, wenn jemand Fremdes ungefragt in sein Grundstück eindringt.

Das ist auch keine Frage der Höflichkeit, sondern schlicht verboten: Wer unberechtigt in umzäunte oder abgeschlossene Räume eindringt, macht sich des Hausfrie­dens­bruchs schuldig (§123 StGB). Das kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Und ob die Ausrede: „Aber ich wollte doch nur ein seltenes Pokèmon fangen!“ den Richter beeindruckt, ist zweifelhaft.

Pokèmon-Jäger sollten sich also, falls in einem Privat­grundstück wirklich ein begehrens­wertes Monster versteckt, mindestens vorher klingeln und beim Besitzer des Gartens um Fang-Erlaubnis fragen.

2. Respekt vor dem Hausrecht!

Die Pokè-Jagd lädt zur Entdeckungsreise ein und lockt den Spieler oft an die unterschied­lichsten Orte. Doch nicht jeder Ort freut sich darüber. Etliche Museen in den USA bereits haben das Spielen von „PokèmonGo“ in ihren Räumlich­keiten untersagt. Aus der nieder­län­dischen Hauptstadt Amsterdam wurde gemeldet, dass Spieler in nicht-öffentliche Bereiche eines Kranken­hauses eingedrungen waren, um dort seltene Pokèmon aufzuspüren. Die Leitung des Kranken­hauses musste in einer öffent­lichen Erklärung darum bitten, dies künftig zu unterlassen.

Spieler sollten also geltendes Hausrecht von Kranken­häusern,  Schulen, Museen, Biblio­theken und anderen öffent­lichen Einrich­tungen in jedem Fall respek­tieren.

Natürlich können auch Läden und private Grundstücke ein ähnliches Verbot erlassen. Auf entspre­chende Hinweise sollten Spieler achten und diese respek­tieren. Wer sich nicht daran hält, riskiert Hausverbot und in schlimmerem Fall eine Anzeige wegen Hausfrie­densbruch.

3. „PokèmonGo“ am Steuer: Don’t Hunt and Drive! 

Es scheint überflüssig zu erwähnen. Wenn es nicht bereits passiert wäre. Aus den USA wurden bereits Fälle gemeldet, in denen Autofahrer einen Unfall verursacht hatten, weil sie während der Fahrt „PokèmonGo“ spielten und dementsprechend abgelenkt waren. Pokèmon-Spieler sollten sich bewusst sein, dass sie damit nicht nur extrem verant­wor­tungslos gegenüber sich selbst und anderen handeln, sondern auch juristisch ein hohes Risiko eingehen.

Unabhängig von „PokèmonGo“ ist es prinzipiell nicht erlaubt, während des Autofahrens das Smartphone in die Hand zu nehmen. Es sei denn, das Fahrzeug steht und der Motor ist ausgeschaltet. Wird man erwischt, droht mindestens ein saftiges Bußgeld.

Passiert ein Unfall, während man nachweislich vom Smartphone abgelenkt war, winkt richtig Ärger. Wird eine grobe Fahrläs­sigkeit festge­stellt, zahlen die meisten Kaskover­si­che­rungen nicht. Kommen Personen zu Schaden, kann es auch strafrechtliche Konsequenzen geben. Prinzipiell sollte jeder beim Fahren vom Smartphone die Finger lassen. Und das gilt für fleißige Pokèmon-Jäger erst recht.

4. Auch zu Fuß gilt: Rücksicht ist Pflicht! 

Dass Smartphones Fußgänger oft davon ablenken, ordentlich auf den Verkehr zu achten, ist nicht erst seit „PokèmonGo“ ein Problem. Doch die Anwendung macht dieses Problem noch einmal besonders deutlich.

Auch Fußgänger sind dazu verpflichtet, sich im Straßen­verkehr aufmerksam zu bewegen. Wer mit dem Smartphone vor der Nase durch die Welt läuft, dabei nur auf virtuelle Monster im Display achtet und seine Rest-Umwelt dabei nicht beachtet, der handelt fahrlässig, wenn nicht sogar grob fahrlässig.

Kommt es dann zu einem Unfall, etwa einem Zusammenstoß mit einem anderen Fußgänger, aber auch mit motori­sierten Verkehrs­teil­nehmern, kann es schnell unangenehm werden. Im schlimmsten Fall endet das in einer Anzeige wegen grob fahrlässiger Körper­ver­letzung. Aber auch in der Haftungs­ver­ant­wortung für Schäden und im Verlust des Versiche­rungs­schutzes. Wird ein nachweislich unachtsamer Fußgänger von einem Auto angefahren, so kann er eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen bekommen.

Pokémon-Spieler müssen also im öffent­lichen Verkehr unbedingt darauf achten, sich auch auf die reale Welt um sie herum zu konzen­trieren. Und nicht nur auf die Monsterjagd auf dem Bildschirm. 

5. Vorsicht bei Datenschutz und persön­licher Sicherheit!

Wie Datenschutz­ex­perten berichten, müssen sich Nutzer der „PokemonGo“-App bewusst sein, dass die Anwendung durchgehend ihre Bewegungsdaten speichert und diese an die Betreiber übermittelt werden können.

In den Datenschutz­be­stim­mungen von „PokèmonGo“ wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Identi­fi­zierung des Nutzers für andere Spieler möglich ist, wenn man seinen echten Namen als Benutzernamen angibt. Es empfiehlt sich also, im Spiel einen Pseudonamen anzugeben.

Außerdem kann der Hersteller des Spiels, die Firma „Niantic“, laut den Bestim­mungen in bestimmten Umständen gesammelte Daten über seine Nutzer an Dritte weitergeben. Nutzer, die Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen, sollten sich also in Ruhe die Datenschutz­er­klärung der Anwendung durchlesen.

Verhält man sich vernünftig, dürfte der spaßigen Monsterhatz nichts mehr im Wege stehen. Wer doch in Schwie­rig­keiten gerät, muss nicht auf die Mini-Map seines PokèmonGo-Accounts blicken, um Hilfe zu bekommen. Kompetente anwaltliche Hilfe in allen Lebenslagen finden Sie stattdessen in unserer Anwaltsuche.

Datum
Aktualisiert am
15.07.2016
Autor
psu
Bewertungen
958
Themen
Franchise Jagd Kinder Straßen­verkehr

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