Die Stadt Bad Sooden-Allendorf im Werra-Meißner-Kreis erließ am 13. Dezember 2012 eine Satzung, nach der jeder private Pferdehalter pro Pferd 200 Euro Pferdesteuer im Jahr bezahlen muss. Hielt der Pferdehalter das Pferd nicht aus privaten Luxuszwecken sondern zum Haupterwerb sah die Satzung eine Befreiung vor. Ein Reiterverein sowie mehrere Pferdehalter waren anderer Meinung und wollten die Steuer nicht bezahlen. Sie waren der Auffassung, der Stadt fehle die rechtliche Grundlage, eine solche Steuer erheben zu dürfen.
Das sah das Bundesverwaltungsgericht nun anders. Nach Auffassung der Richter dürfen Kommunen für „das Halten und das entgeltliche Benutzen von Pferden für den persönlichen Lebensbedarf“ per Satzung eine örtliche Aufwandsteuer verlangen. Die Benutzung eines Pferdes gehe, vergleichbar mit der Hundehaltung oder dem Innehaben einer Zweitwohnung „über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert einen zusätzlichen Vermögensaufwand“. Nach Meinung der Richter solle eine örtliche Aufwandsteuer „die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners treffen“. Für den erforderlichen örtlichen Bezug kommt es nicht auf den Wohnort des Pferdehalters, sondern auf die Unterbringung des Pferdes in der steuererhebenden Gemeinde an. Ob die Gemeinde über den Zweck der Ein¬nahmeerzielung hinaus noch weitere Zwecke verfolgt, bspw. die Pferdehaltung mittelbar zu beeinflussen, ist für die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung unerheblich.
Mit dieser Argumentation setzten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts die Erhebung einer Pferdesteuer gleich der Erhebung einer Hundesteuer.
Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht (Pferderecht, Hunderecht, Recht rund um das Tier) und betreibt einen eigenen Blog, der unter http://www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwaltauskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 07.09.2015
- Autor
- Andreas Ackenheil