Lieber Julian H.,
natürlich können Sie nichts dafür, dass das Paket wohl falsch adressiert ist und demnach auch niemand kommt, um das Paket abzuholen.
Zwar dürfen Sie nicht mutwillig oder fahrlässig mit der Ware umgehen, da Sie durch das Entgegennehmen des Pakets auch eine gewisse Verantwortung übernommen haben. Natürlich ist es aber nicht Ihr Verschulden, wenn Sie das Paket über Wochen bei sich lagern, also Nachbarschaftshilfe betreiben, der Nachbar aber schlicht nicht auftaucht.
Erster Schritt: Eigeninitiative des Nachbarn
Wenn der Empfänger aber ein Nachbar ist, der das Paket womöglich deshalb nicht abholt, da er die Benachrichtigung darüber nicht erhalten hat, sollten Nachbarn proaktiv selber versuchen, das Paket zu übergeben. Etwa, indem man beim Nachbarn klingelt oder ihm eine Nachricht im Briefkasten hinterlässt.
Existiert aber kein Nachbar mit dem entsprechenden Empfängernamen, wird es komplizierter.
So geht Hermes mit nicht abgeholten Paketen beim Nachbarn um
Sollte das Logistikunternehmen Hermes das Paket zugestellt haben, gibt es bei Fällen wie Ihrem die Möglichkeit, es an einen der Hermes-Paketshops zurückzubringen – kostenfrei. Uns teilte das Unternehmen mit, dass spätestens bei der nächstgelegene Hermes-Niederlassung versucht werde, zu ermitteln, wer der eigentliche Empfänger des Pakets sei. Gelinge dies nicht, sende Hermes das Paket zurück zum Absender.
Darüber hinaus können hilfsbereite Nachbarn aber auch die kostenfreie Abholung dieser Sendung buchen. Dann kommt ein Paketbote vorbei und sammelt es wieder ein. Bei der Buchung könne, so die Auskunft, im Idealfall im Zuge dessen gleich der richtige Empfänger erkannt werden. Gelingt das nicht, wird die Sendung auch in diesem Fall zur Klärung an eine Niederlassung weitergeleitet.
Wenn die Sendung nicht über Hermes verschickt worden ist, empfiehlt es sich, beim entsprechenden Dienstleister anzurufen und direkt nachzufragen. Vermutlich hält es die Konkurrenz ähnlich wie Hermes.
Auch Eigeninitiative möglich: Rücksendung auf eigene Kosten
Theoretisch bleibt Ihnen zuletzt auch, das Paket eigenständig zurückzuschicken, so ein Absender angegeben ist. Allerdings muss der Absender es erstens nicht annehmen, da es ja aus seiner Sicht angenommen wurde. Das ist unter Umständen dann ein Problem, wenn es sich nicht um ein Privatpaket sondern eine Bestellung handelt und die Rückgabefrist bereits abgelaufen ist.
Darüber hinaus müssten Sie wohl für das Porto aufkommen, was ja auch ärgerlich ist. Da ist man zuvorkommend und hilfsbereit – und hat schließlich auch noch Kosten.
Was Sie allerdings nicht tun dürfen: das Paket öffnen. Auch, wenn es erkennbar eine Bestellung ist und Sie lediglich nach dem Retourschein suchen, um eigene Kosten zu sparen, ist das strikt verboten. Sie würden gegen das Postgeheimnis verstoßen – ein grundrechtlich durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschütztes Geheimnis und sich dadurch strafbar machen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort helfen.
Mit den besten Grüßen,
Swen Walentowski
- Datum
- Aktualisiert am
- 11.11.2015
- Autor
- Swen Walentowski