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Wildpinkeln

Öffent­liches Urinieren: pinkeln in die Kommunenkasse

Öffentliches Urinieren ist verboten - das gilt auch für die Tribüne des Berliner Olympiastadions... © Quelle: DAV

Nicht nur an Fasching oder Karneval kommt man mitunter in Drucksi­tuation – dann nämlich, wenn die Blase ebenso voll ist, wie die Toiletten der jecken Kneipen. Dabei geht öffent­liches Urinieren richtig ins Geld – je nach Bundesland und Ort des Geschehens.

Das Rheinland feiert in diesen Tagen die fünfte Jahreszeit: Es ist Karneval. Die Jecken lachen, tanzen – und trinken eine ganze Menge Kölsch, Alt und Co. Doch was reingeht, muss auch wieder raus. Nur wohin? Die Kneipen sind überfüllt, die Toiletten ohnehin hochfre­quentiert – sowohl innen als auch die angemieteten mobilen Klos. Da liegt es für viele nah, das Geschäft unter freiem Himmel abzuwickeln. Doch Vorsicht: Das sogenannte Wildpinkeln ist verboten und kann richtig teuer werden.

Wildpinkeln ist eine Ordnungs­wid­rigkeit, die Strafen variieren

„Wildpinkeln ist eine Ordnungs­wid­rigkeit und wird bestraft“, sagt Rechts­anwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwalt­auskunft. Es handle sich hierbei um Belästigung der Allgemeinheit. Walentowski ergänzt: „So klar die Rechtslage hier ist, so unterschiedlich können die Folgen sein.“

Für das Wasser­lassen unter freiem Himmel ist zwar wohl noch kein Mensch ins Gefängnis gekommen, doch kann die physische Erleich­terung teuer werden. Das wiederum hängt im Wesent­lichen von zwei Faktoren ab.

1.    Strafen für Wildpinkeln unterscheiden sich je nach Kommune  

Von Kommune zu Kommune gibt es teilweise gravierende Unterschiede bezüglich der „Höchst­strafe“ für freies Urinieren. Im vergangenen Jahr fragte ein Hersteller von Taschen-WCs hierzu 52 deutsche Städte. Das Ergebnis: In Hannover, Stuttgart, Erfurt und Halle (Saale) kann das Wildpinkeln bis zu 5000 Euro kosten. 5000 Euro – dafür kann man sich monatelang eine mobile Toilette in den Garten stellen. Allerdings solle dies in Hannover nur in schwer­wie­genden Fällen Anwendung finden, wie ein Sprecher der Stadt mitteilte. Normalerweise würden die Kosten um die 35 Euro betragen.

Das entspricht in etwa dem, was Wildpinklern in den Karnevals­hoch­burgen droht: In Düsseldorf sind es in der Regel auch um die 35, in Bonn um die 40 Euro. In Köln kann das freie Urinieren – zumindest zur Karnevalszeit – dagegen bis zu 200 Euro kosten. Auch Mainz hebt seine Sätze in dieser Jahreszeit an, ebenso München während des Oktoberfests – auf 75 bzw. 100 Euro.

Recht kulant zeigt sich dagegen die Hauptstadt. „Arm aber sexy“ sei Berlin laut ihres ehemaligen Bürger­meisters Klaus Wowereit. Da scheint es konsequent, dass Berlin die geringsten Geldbußen deutscher Großstädte erhebt: 20 Euro müssen Freiluft­pinkler berappen. Ob sie das aber von einer Wieder­ho­lungstat abhält, ist zu bezweifeln – und sexy ist Uringeruch nun wirklich nicht.

Bei all diesen Strafen ist einschränkend anzufügen: Die Kosten können deutlich steigen, je nach Ort des Geschehens.

2.    Der Tatort ist mitent­scheidend

Die Variationen von Stadt zu Stadt sind die eine Sache, eine andere ist das Opfer der feuchten Erleich­terung. In Wäldern oder Parks werden meist Bußgelder in den unten angesetzten Mindestbußen verhängt. Anders ist das aber üblicherweise bei Hauswand- oder Straßen­uri­nierern.

„Viele Kommunen verhängen hierfür ein höheres Bußgeld, das kann auch dreistellig sein“, sagt Swen Walentowski. Darüber hinaus kann es zu Schaden­er­satz­an­sprüchen etwa von Hausbe­sitzern kommen, sodass zwar das Bußgeld womöglich überschaubar ist, Zusatz­kosten die kurze Befreiung aber zu einem sehr kostspieligen Vergnügen werden lassen.

Auf Mallorca – der Deutschen liebste Insel – gelten seit 2011 übrigens auch neue Regelungen für Wildpinkler. Wer am Strand, in den Dünen oder im Wasser pinkelt, muss 1500 Euro Strafe zahlen.

Ausnahmen: Für wen Wildpinkeln erlaubt ist

Ordnungshüter greifen dabei nicht immer rigoros durch. Wer beispielsweise eine attestierte Blasen­schwäche hat und zudem an einem Ort öffentlich uriniert, an dem keine Toilette in der Nähe ist, kann auf die Kulanz des Ordnungsamts oder auch der Polizei hoffen.

Doch nicht immer reichen diese Argumente aus. Im vergangenen Jahr entschied das Amtsgericht Stuttgart, dass ein Rentner, der in den Stuttgarter Schloss­garten urinierte, das Bußgeld zu zahlen hat. Der Mann gab an, dass er Medikamente nehme, die eine Blasen­schwäche hervor­riefen. Zudem sei die öffentliche Toilette vor Ort geschlossen gewesen. Die Richterin erklärte in ihrer Urteils­be­gründung, dass es genügend benutzbare Toiletten in der Innenstadt und damit in der Nähe gebe, sodass man den Schloss­garten dafür nicht „missbrauchen“ müsse (Urteil vom 16. Dezember 2014, AZ: 1 OWi 131 Js 108476/14).

Erwischt beim öffent­lichen Urinieren: Wie es weitergeht

Wer auf frischer Tat ertappt wird, muss seine Personalien angeben. Der Bußgeld­be­scheid landet dann im heimischen Briefkasten – zusammen mit einer Frist zur Begleichung des Betrags. Touristen müssen dagegen sofort bezahlen.

Haben auch Sie Ärger mit Ordnungsamt oder Polizei? Hier finden Sie kompetente Anwältinnen und Anwälte.

Datum
Aktualisiert am
16.02.2017
Autor
ndm
Bewertungen
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Themen
Bußgeld Karneval Polizei

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