Welche Behälter wo zurückgegeben werden müssen kommt auf das einzelne Gefäß an. „Sind die Flaschen, Krüge oder Becher individuell gestaltet, bleiben sie im Eigentum des Herstellers – auch wenn darin ein Getränk verkauft wird. Der Kunde zahlt dann zwar Pfand für den Behälter, erwirbt aber nur das Getränk“, erklärt Harald Rotter, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt vom Deutschen Anwaltverein (DAV). „Dabei spielt es keine Rolle, ob der Pfandbetrag höher oder niedriger ist als der Wert des Gefäßes.“
Flasche mit Logo oder Glas mit Wappen: Rückgabe an Verkäufer ist Pflicht
Das heißt: Auch Endverbraucher müssen Pfandbecher, -gläser oder -flaschen, die besonders gekennzeichnet sind und deutlich einem Eigentümer zuordnet werden können, beim Verkäufer zurückgeben. Das kann eine PET-Pfandflasche sein, in die das Logo des Herstellers eingeprägt ist, ein Weinglas mit dem Wappen des Winzers oder ein Bierkrug mit dem Emblem der Brauerei. Auch Bierfässer, auf die Pfand gezahlt wird, gehören weiterhin der Brauerei.
Wer solche individuell gestalteten Gefäße behält, kann theoretisch auf Herausgabe verklagt werden. In der Praxis ist das bisher jedoch nicht vorgekommen. Rechtsanwalt Rotter zufolge käme eine Klage, wenn überhaupt, nur bei sehr hochwertigen oder historischen Behältern in Betracht – zum Beispiel bei handgeschnitzten Bechern oder kunstvoll bemalten, historischen Krügen auf einem Mittelalterfest.
Märkte und Feste: Gleiche Anzahl an Bechern zurückgeben
Wie sieht es nun bei Gläsern, Bechern oder Krügen auf Festen aus, die zwar individuell gestaltet sind, aber an mehreren Ständen verkauft werden? Viele dürften das von Weihnachtsmärkten kennen. Dort gibt es häufig nur einheitliche Becher, die zum Beispiel mit „Rostocker Weihnachtsmarkt 2005“ beschriftet sind. In einem solchen Fall ist es nicht nötig, jedes Glas genau an den Stand zurückzubringen, wo man es gekauft hat. Wer Getränke kauft, muss aber an jedem Stand wieder die Anzahl an Gläsern, Bechern oder Krügen abgeben, die er erhalten hat.
„Der Standbetreiber ist auf die Rückgabe der Gläser angewiesen, sonst kann er irgendwann wegen Gläsermangel keine Getränke mehr verkaufen“, erklärt Harald Rotter. „Wenn er also sieht, dass sich jemand mit einer Hand voll Gläsern, für die er Pfand bezahlt hat, entfernt, kann er ihn theoretisch festhalten, um ihn daran zu hindern.“
Auch handelsübliche Gläser zurück an den Stand
Gleiches gilt bei gewöhnlichen Gläsern oder herkömmlichen Bierkrügen ohne Beschriftung, die auch im Handel erhältlich sind. Diese werden ebenfalls gerne auf Festen verwendet – und für den eigenen Haushalt gerne mitgenommen. Auch hier muss die gleiche Anzahl an Gefäßen zurückgebraucht werden.
Pfandflaschen unterliegen der gleichen Systematik wie Gläser, Becher und Krüge. Individuell gestaltete Pfandflaschen mit Prägung gehören auch nach dem Verkauf der Getränke dem Hersteller. Er hat auch ein Recht darauf, sie zurückzubekommen. Bei Einheitsflaschen hingegen muss nur die gleiche Anzahl zurückgebracht werden.
Pfandglas kaputt? Kaufpreis erstatten
Der Unterschied zwischen einheitlichen und individuell gestalteten Pfandflaschen, -gläsern und -krügen zeigt sich auch, wenn eines der Gefäße kaputt geht. Rechtsanwalt Rotter informiert: „Handelt es sich um ein billiges Einheitsglas, dessen Einkaufspreis niedriger ist als der gezahlte Pfandbetrag, so kann man theoretisch die Scherben zurückbringen und vom Verkäufer verlangen, dass er die Differenz zwischen Einkaufspreis und Pfandbetrag auszahlt. Das wird in der Praxis aber wohl kaum jemand machen.“
Wie der Experte aus Köln weiter erklärt, gelte der umgekehrte Fall, wenn es sich um einen teuren Krug oder ein Glas handele. Der Standbetreiber könne dann den Differenzbetrag einfordern.
Fazit: Alle Getränkebehälter, für die man Pfand gezahlt hat, müssen zurückgegeben werden: Den Pfandbetrag zu zahlen bedeutet nicht, dass man das Gefäß gekauft hat. Die Pfandflaschen, -gläser oder -becher müssen allerdings nur dann beim Verkäufer zurückgegeben werden, wenn sie individuell gestaltet sind und erkennbar ist, wem sie gehören. Einheitsflaschen können überall abgegeben werden, wo es solche Flaschen im Handel gibt.
- Datum
- Aktualisiert am
- 26.08.2015
- Autor
- vhe