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Bissige Vierbeiner

Leinen- oder Maulkorb­pflicht: Wann gelten Hunde als gefährlich?

Quelle: Chris-M/ panthermedia.net
Nicht nur Pitbull-Terrier können als "gefährliche Hunde" gelten, theoretisch auch Pudel, Dackel und Co.
© Quelle: Chris-M/ panthermedia.net

Beim Begriff Kampfhund denkt man an Pitbulls oder Rottweiler – doch prinzipiell kann jeder Hund als „gefährlich“ eingestuft werden. Da aber Hundegesetze Ländersache sind, fehlen einheitliche Bestim­mungen.

Deutschland ist ein föderaler Staat. Was für die Polizei oder für Schulen gilt, gilt auch für den sprich­wörtlich besten Freund des Menschen: den Hund. Gesetze zur Haltung dieser Tiere sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und teilweise fächern sich die Vorschriften sogar noch weiter auf: So gibt es in einzelnen Gemeinden verschiedene Bestim­mungen zur Haltung und Führung der Tiere.

Für die Halter der etwa fünf Millionen Hunde in Deutschland ein nicht leicht zu durchschauendes Rechts­kon­strukt. Es gibt aber Überschnei­dungen zwischen den Ländern, insbesondere was die Definition eines „gefähr­lichen Hundes“ bzw. umgangs­sprachlich eines „Kampfhundes“ angeht. Das sind Rassen, für die grundsätzlich eine Leinen- und innerorts auch eine Maulkorb­pflicht gilt.

Leinenzwang und Maulkorb­pflicht für „gefährliche Hunde“

Grenzüber­greifend fallen beispielsweise Pitbull-Terrier darunter. Diese Einstufung bedeutet aber nicht, dass nicht auch Hunde anderer Rassen mit einem Leinen- und Maulkorbzwang belegt werden können. Das musste zuletzt der Besitzer eines Schäfer­hund­mi­schlings in Rheinland-Pfalz erfahren.

Der Hund hatte zwei Personen auf der Straße gebissen. Daraufhin wies die Gemeinde den Hundehalter an, das Tier grundsätzlich nur noch angeleint und innerorts außerdem mit Maulkorb auszuführen – eben genau jene Vorschriften, die auch für Kampfhunde gelten. Das sah der Mann nicht ein.

Das Verwal­tungs­gericht Trier bestätigte Anfang 2013 aber die Entscheidung der Gemeinde. Indem der Vierbeiner zwei Personen gebissen habe, habe er sich als bissig und damit als gefähr­licher Hund im Sinne des Gesetzes erwiesen (AZ: 1 L 593/13.TR).

In einem solchen Fall müssten grundsätzlich Schutz­maß­nahmen ergriffen werden. Die angeordneten Maßnahmen seien demnach angemessen. Um eine Beißgefahr zu verhindern, genüge der Leinenzwang alleine nur bedingt, da auch ein angeleinter Hund zubeißen könne. Ein vergleichbares Urteil fällte bereits ein Jahr zuvor das Verwal­tungs­gericht im hessischen Gießen. Hier wurde ein Dalmatiner als „gefährlich“ eingestuft, nachdem dieser ein Reh hetzte, das sich in einem Zaun verfing (AZ: 8 K 5775/10.Gl).

Höhere Steuern für sogenannte Kampfhunde

Da aggressives Verhalten eines Hundes immer unterschiedlich ausfällt, teilweise auch aus Angst geschieht oder aus Notwehr, kann schwerlich ein Katalog erstellt werden, an dem sich die Gerichte orientieren. Grundsätzlich gilt aber: Jeder Hund kann zur Leine gezwungen werden, egal ob Pitbull, Schäferhund oder Pudel.

Mit der Herauf­stufung auf einen „gefähr­lichen Hund“ steigen unter Umständen übrigens die Steuern. Denn deutsche Kommunen erheben für sogenannte Kampfhunde höhere Abgaben. Eine bayerische Gemeinde verlangte sogar jährlich 2000 Euro.

Dagegen klagte eine Hundebe­sitzerin bis vor das Bundes­ver­wal­tungs­gericht. Das Leipziger Gericht entschied schließlich, dass der Betrag zu hoch sei und eine erdros­selnde Wirkung habe (15. Oktober 2014, AZ: BVerwG 9 8.13).

Datum
Aktualisiert am
10.02.2016
Autor
ndm
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Themen
Polizei Tiere Verletzung

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