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Treffer am Auge

Kein Schmer­zensgeld für Rollenspiel-Verletzung

Auch Schwerter aus Plastik sind nicht ungefährlich. Wer haftet nach einem Treffer? © Quelle: Grape_vein/gettyimages.de

Zwei tapfere Ritter wollen einem hinter­hältigen Räuber das Handwerk legen. Auf einem Waldweg kommt es zum Kampf, die Gegner zücken Schwerter und Keulen. Was wie eine Geschichte aus dem Mittelalter klingt, endete in Wirklichkeit vor kurzem vor dem Landgericht Osnabrück

Ganz echt war das Gefecht nämlich nicht - Ritter und Räuber waren Teilnehmer eines Live-Rollen­spiels. Doch aus den Ritter­spielen wurde schnell juristischer Ernst. Gekämpft wird bei Live-Rollen­spielen üblicherweise mit Waffen aus Schaumstoff, doch selbst die sind nicht völlig ungefährlich.

Das musste der Darsteller des Räubers erfahren, nachdem er von einem Schlag mit der Gummikeule am Auge verletzt wurde. Der Mann verklagte daraufhin seinen Rollenspiel-Kontra­henten auf Schmer­zensgeld in Höhe von mindestens 40.000 Euro,, auf einen Verdienst­ausfall in Höhe von gut 2.500 Euro sowie auf die Feststellung der weiteren Eintritts­pflicht des Beklagten für Zukunfts­schäden. Schläge gegen den Kopf seien laut der Teilnahme-Bedingungen des Live-Rollen­spiels unzulässig, so der Kläger. 

Beim Schmer­zensgeld ist der Vorsatz entscheidend

Das Landgericht Osnabrück wies die Klage des verletzten Rollenspiel-Räubers dennoch als unbegründet ab (AZ: 4 O 1324/15). Der zuständige Richter sah keine ausrei­chenden Anhalts­punkte dafür, dass der Schlag gezielt ausgeführt, die Tat also mit Vorsatz begangen wurde. Ein fahrlässiger Treffer reiche nicht aus, um Forderungen auf Schadens­ersatz zu stellen. Dem Kläger sei bereits vor seiner Teilnahme an dem Rollenspiel bekannt gewesen, dass es bei solchen Kämpfen hin und wieder auch zu Kopftreffern kommen kann, argumen­tierte das Gericht.

Durch seine Teilnahme habe er stillschweigend eingewilligt, wegen fahrlässiger Kopftreffer und deren Folgen keine Ansprüche gegen andere Kampfteil­nehmer geltend zu machen. 

Die rechtliche Situation ist in solchen Fragen of kompliziert, eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich in jedem Fall.

Datum
Aktualisiert am
23.02.2016
Autor
red/psu
Bewertungen
264
Themen
Körper­ver­letzung

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