
Ganz echt war das Gefecht nämlich nicht - Ritter und Räuber waren Teilnehmer eines Live-Rollenspiels. Doch aus den Ritterspielen wurde schnell juristischer Ernst. Gekämpft wird bei Live-Rollenspielen üblicherweise mit Waffen aus Schaumstoff, doch selbst die sind nicht völlig ungefährlich.
Das musste der Darsteller des Räubers erfahren, nachdem er von einem Schlag mit der Gummikeule am Auge verletzt wurde. Der Mann verklagte daraufhin seinen Rollenspiel-Kontrahenten auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 40.000 Euro,, auf einen Verdienstausfall in Höhe von gut 2.500 Euro sowie auf die Feststellung der weiteren Eintrittspflicht des Beklagten für Zukunftsschäden. Schläge gegen den Kopf seien laut der Teilnahme-Bedingungen des Live-Rollenspiels unzulässig, so der Kläger.
Beim Schmerzensgeld ist der Vorsatz entscheidend
Das Landgericht Osnabrück wies die Klage des verletzten Rollenspiel-Räubers dennoch als unbegründet ab (AZ: 4 O 1324/15). Der zuständige Richter sah keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Schlag gezielt ausgeführt, die Tat also mit Vorsatz begangen wurde. Ein fahrlässiger Treffer reiche nicht aus, um Forderungen auf Schadensersatz zu stellen. Dem Kläger sei bereits vor seiner Teilnahme an dem Rollenspiel bekannt gewesen, dass es bei solchen Kämpfen hin und wieder auch zu Kopftreffern kommen kann, argumentierte das Gericht.
Durch seine Teilnahme habe er stillschweigend eingewilligt, wegen fahrlässiger Kopftreffer und deren Folgen keine Ansprüche gegen andere Kampfteilnehmer geltend zu machen.
Die rechtliche Situation ist in solchen Fragen of kompliziert, eine anwaltliche Beratung empfiehlt sich in jedem Fall.
- Datum
- Aktualisiert am
- 23.02.2016
- Autor
- red/psu