Ein Känguru braucht ausreichend Platz. Das Gehege muss den Bedürfnissen des Tieres entsprechend strukturiert sein. Zudem darf es nicht alleine gehalten werden: Für das Sozialverhalten ist es wichtig, dass es mindestens einen weiteren Artgenossen gibt. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in einer Entscheidung vom 24. Juli 2018 (AZ: 6 B 71/18, 6 B 85/18) festgestellt. Demnach kann der Kontakt zu Artgenossen nicht durch den Kontakt zu einer menschlichen Familie ersetzt werden.
Private Haltung eines Kängurus im Gehege erlaubt?
In dem von dem Gericht entschiedenen Fall arbeitete die Frau in einem Tierpark. Nachdem die Mutter eines Känguru-Babys Viggo starb, nahm die Frau es mit nach Hause und zog es mit der Flasche auf.
Das Veterinäramt überprüfte, ob das Tier in dem privaten Haushalt artgerecht untergebracht war – und war nicht überzeugt. Es forderte die Frau auf, dem Känguru ein Gehege mit einer Fläche von mindestens 200 Quadratmeter zur Verfügung zu stellen. Das Gehege sollte entsprechend strukturiert werden. Zudem sagte das Veterinäramt, dass das Känguru dauerhaft mit mindestens einem Artgenossen zusammenleben müsse.
In der Folgezeit gab es mehrere Gespräche zwischen den Beteiligten und weitere Kontrollen. Da die Frau den Aufforderungen nicht nachkam, nahm das Veterinäramt ihr das Känguru weg und brachte es auf ihre Kosten in einer auf Wildtiere spezialisierten Einrichtung unter. Außerdem wurde ihr das Eigentum an dem Känguru entzogen und auf eine Wildtier- und Artenschutzstation übertragen.
Känguru als Haustier: Hohe Auflagen an private Haltung von Wildtieren
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts waren diese Maßnahmen rechtmäßig. In dem Verfahren hatte eine Amtstierärztin festgestellt, dass das Känguru vernachlässigt worden war. Die Art, wie Viggo gehalten worden war, tue dem Tier nicht gut. Sie berge die Gefahr, dass das Tier leide – vor allem wegen des zu kleinen und nicht bedürfnisgerecht strukturierten Geheges. Das Känguru hatte nicht die Möglichkeit, sein artgemäßes Bewegungs-, Komfort- und Ruheverhalten auszuüben, so die Tierärztin weiter. Zudem sei eine Gruppenhaltung aufgrund des Sicherheitsgefühls für das Einzeltier erforderlich. Die Zurückdrängung des Sozialbedürfnisses könne etwa in Angstsituationen zu Stress und Leiden führen.
Den Tierfreunden sagte die Amtstierärztin: Der menschliche Kontakt ersetzt keinesfalls den Kontakt zu Artgenossen!
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- Datum
- Aktualisiert am
- 25.08.2020
- Autor
- DAV