
Lieber Hans G.,
eine Antwort auf diese Frage hängt mit der Friedhofsordnung oder -satzung der jeweiligen Kommune zusammen. In einigen Städten ist hierin ein Joggingverbot festgeschrieben, in anderen zumindest nicht ausdrücklich verboten.
In der Friedhofordnung Ihrer Heimatstadt Berlin heißt es: „Das Verhalten auf dem Friedhof hat der Trauer, dem Totengedenken und der Besinnung zu entsprechen.“ So oder vergleichbar lauten auch in anderen Ordnungen und Satzungen die Formulierungen.
In Berlin dürfen Läufer auf Friedhöfen joggen – wenn sie Regeln achten
In Berlin dürfe das Friedhofspersonal demnach Verhaltensanordnungen treffen – bis hin zu einem Verweis vom Friedhof. Verboten ist das Befahren von Wegen mit Fahrzeugen aller Art mit Ausnahme von Kinderwagen, Rollstühlen oder Handwagen. Auch die Nutzung von Sport- und Spielgeräten ist nicht erlaubt. Diese Bestimmungen finden sich in so ziemlich jeder anderen deutschen Friedhofsordnung. Explizit vom Joggen wird in Berlin allerdings nicht gesprochen.
„Ausdrücklich verboten ist das Joggen auf Berliner Friedhöfen nicht“, bestätigt eine Mitarbeiterin der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Sie ergänzt: „Bisher gab es diesbezüglich auch noch nie Probleme.“
Auch die Zuständigen in Frankfurt am Main haben diese Rückmeldung gegeben: Verboten ist das Joggen nicht, Beschwerden gab es bisher ebensowenig.
Das bedeutet jedoch nicht, dass man frei jeglicher Konvention über den Friedhof rennen sollte. Das Verhalten solle eben der Trauer, dem Totengedenken und der Besinnung entsprechen. Demzufolge dürfen Läufer bundesweit weder querfeldein über Gräber springen, noch durch eine Beerdigungsgesellschaft joggen.
Geldbuße droht: Teilweise in München, immer in Hamburg und Köln verboten
Keineswegs gelten die Berliner Bestimmungen aber auch für andere Großstädte. „In Hamburg ist jegliche sportliche Betätigung auf Friedhöfen verboten“, teilt uns auf Anfrage ein Pressevertreter der Hamburger Friedhöfe mit. Gleiches gilt übrigens auch für Köln.
Dass Joggen auf Hamburger Friedhöfen kein Kavaliersdelikt ist, zeigen die möglichen Folgen. Wer erwischt wird, dem droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, das meist in einer Geldbuße mündet. Wie hoch diese ausfällt, unterscheidet sich von Fall zu Fall.
Und um die Unübersichtlichkeit komplett zu machen: In München ist Joggen und Nordic Walking auf Friedhöfen laut der städtischen Friedhofssatzung zwar verboten. Ausgenommen sind davon allerdings die Friedhöfe Alter Nördlicher Friedhof und Alter Südlicher Friedhof.
Lieber Hans G., da Sie in Berlin joggen, müssen Sie Ihre Route derzeit nicht verändern – Pietät vorausgesetzt. Sollten Sie aber umziehen oder im Urlaub in einer anderen Stadt joggen gehen, dann schauen Sie vorab in die gesetzlichen Bestimmungen oder werfen einen Blick auf mögliche Verbotsschilder beim Eingang. Normalerweise sind hier Hinweise angebracht, was erlaubt ist und was nicht. Und wenn auch das nicht weiterhilft, können Sie immer noch einen Mitarbeiter des Friedhofs fragen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Sommer zu sonnigen Ausflügen auf zwei Beinen,
Ihr Swen Walentowski
P.S. Weitere Antworten auf rechtliche Fragen rund ums Joggen, finden Sie überigens hier.
- Datum
- Aktualisiert am
- 10.06.2015
- Autor
- Swen Walentowski