
Auch der beste Freund des Menschen leidet unter sommerlicher Hitze. Und was hilft zur Abkühlung besser als ein kühles Bad im See? Nachvollziehbar, wenn Hundehalter und -halterinnen den gleichen Gedanken haben und nicht nur sich eine Erfrischung gönnen, sondern ihrem Vierbeiner gleich mit. Doch Achtung: Schwimmende Hunde sind vielerorts nicht erlaubt.
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil weist allerdings vorab auf den Grundsatz hin, dass Hundehalter „immer und überall auf ihren Hund aufpassen und darauf achten sollten, dass er keine andere Person stört“ – jenseits etwaiger Bestimmungen zum Schwimmen.
Diese Bestimmungen können sich je nach Kommune unterscheiden, da in den Landesrechten und Kommunenordnungen mitunter abweichende Bestimmungen festgeschrieben sind. Demnach kann es sein, dass in dem einen See jene Regel und im benachbarten eine andere gilt.
An Seen kann ein generelles Badeverbot für Hunde gelten
Meist sind Hunde aber übergreifend mindestens an öffentlichen Badestellen verboten. Darüber hinaus kann ein generelles Bade- oder sogar Mitführverbot für Hunde an Seen bestehen. Halter sollten sich daher im Vorfeld informieren, welche Regelung gilt.
Doch auch wenn ein Badeverbot für Hunde besteht, weisen Kommunen oder Bezirke häufig Bereiche eines Sees aus, an dem Halter ihren Vierbeinern explizit eine kühle Erfrischung gönnen dürfen – oft verbunden mit einer Auslaufwiese, auf der dann auch keine Leinenpflicht gilt.
Wer die Regeln missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld als Folge. Wie hoch dieses ausfällt, lässt sich pauschal nicht beantworten. „Bußgelder können von den kommunalen Behörden im Einzelfall festgelegt werden“, erklärt Rechtsanwalt Ackenheil und verweist auf Regelungen im Ausland. Hier könnten mitunter wesentlich höhere Bußgelder verhängt werden als im Inland, speziell in den Touristenhochburgen. Demnach gilt auch hier: Reisende mit Hund sollten sich vorab über Gesetze und Ordnungen des jeweiligen Urlaubsorts informieren.
Im Meer baden: nur an ausgewiesenen Standabschnitten
Am Meer sollte zunächst nach ausgewiesenen Hundebadestellen (auch Hundestrand genannt) Ausschau gehalten werden, an der Nord- und der Ostsee gibt es meist Bereiche, die speziell für Hunde und ihre Halter bestimmt sind. Wenn es allerdings keinen Hinweis darauf gibt, sollte direkt nachgefragt werden, etwa beim Strandwart oder einer Touristeninformation.
So aber ein Strandabschnitt für Hunde existiert, sollten Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern immer außen herum gehen, um die Badegäste nicht zu stören. „Auch hier sollte der allgemeine Grundsatz beherzigt werden, dass durch den eigenen Hund kein Schaden entstehen soll. Als Hundehalter muss man jederzeit Verständnis für Nichthundebesitzer aufbringen“, so Andreas Ackenheil.
Meist sind Hundeverbotsschilder angebracht, die Besitzer darüber aufklären. Fehlen sie, darf der Hundehalter auch mit dem angeleinten Hund auf direktem Weg zum Hundestrand gehen.
Unabhängig der hier diskutierten Frage, sollten Hundebesitzer auch darauf achten, ihre Tiere nicht in unbekannten und demnach womöglich gefährlichen Gewässern baden zu lassen. Sie sollten also die örtlichen Gegebenheiten kennen oder sich darüber informieren. Den allermeisten Haltern ist das aber natürlich ohnehin bewusst.
Leser-Umfrage
- Datum
- Aktualisiert am
- 22.10.2015
- Autor
- ndm