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Tierrecht-Blog

Hundebiss: Achtung vor fremden Hunden!

Einen fremden Hund zu streicheln, kann böse enden. © Quelle: 145/Corwin/corbisimages.com

Gerade Kinder können der Versuchung z.B. einen kleinen süßen Hund zu streicheln, auch wenn dieser fremd ist, nicht widerstehen. Aber auch tierun­er­fahrene Erwachsene erliegen schnell der Versuchung ein schönes Tier zu berühren. Kommt es nun zum Hundebiss, weil ein Fremder ohne Erlaubnis des Halters den Hund gestreichelt hat, stellt sich die Haftungsfrage.

Allgemein haftet ein Hundehalter nach § 833 BGB für alle Schäden, die sein Hund verursacht, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Kommt es daher zum Biss eines Menschen durch einen Hund haftet zunächst einmal der Hundehalter komplett für den Schaden. Jedoch ist auch das Verhalten des Menschen zu berück­sichtigen und dieses kann an der Haftungs­ver­teilung durchaus etwas ändern.

Urteil: Dackel sind keine Terror­ver­ei­nigung

Häufig ist unklar, wer im Falle eines Hundebisses haften muss. Beim Angriff durch eine Gruppe von Rauhaar­dackeln endete diese Frage vor Gericht. Der Kläger forderte Schaden­ersatz und Schmer­zensgeld, nachdem eine kleine Gruppe von Dackeln auf ihn losgegangen war und gebissen hatte. Die Hundebe­sitzerin verteidigt die Reaktion ihrer Dackel-Familie, schließlich habe der Kläger zuvor die Dackel­mutter getreten und so handele es sich um „Nothilfe“ der Hunde. Die Klage hatte nur teilweise Erfolg und beschäftigte das Gericht eine ganze Weile - nach 1 ½ Jahren wurde sie beigelegt (Amtsgericht Offenbach, AZ: 39 C 6315/96).

Jeder weiß, dass man fremde Hunde nicht streicheln sollte, es sei denn, der Hundehalter hat dies ausdrücklich erlaubt. Diese Erfahrung musste auch ein Gast machen, der in einem Restaurant einen am Nebentisch ruhig liegenden Hund streichelte. Dem fremden Hund gefiel dies überhaupt nicht und er biss den Gast. Dieser hatte zuvor den Hundehalter am Nachbartisch nicht um Erlaubnis gefragt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 30C 2326/95-47) sah ein erhebliches Mitver­schulden beim verletzten Gast und sprach diesem lediglich Schaden­ersatz zur Hälfte zu.

Mag daher ein Hund auch noch so süß und friedlich aussehen, bevor man ihn streichelt sollte man immer zuerst den Halter um Erlaubnis fragen. Nicht jeder Hund mag es von jedem Fremden angefasst zu werden.

Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht (Hunderecht, Pferderecht, Recht rund um das Tier) und betreibt einen eigenen Blog, der unter http://www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.

Datum
Aktualisiert am
16.05.2017
Autor
Andreas Ackenheil
Bewertungen
2982
Themen
Tiere Versicherung

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