Hund vs. Postbote - ein Klassiker für die deutsche Justiz, der wie der Beginn eines Witzes klingt. Was tatsächlich geschah, war aber überhaupt nicht lustig.
So musste sich ein Landpostbote auf einem Hof gegen drei Dackel verteidigen. Diese wollten den „Eindringling“ in die Schranken weisen. Der Postbote verteidigte sich zunächst mit Fußtritten. Als die Hunde jedoch nicht zurück wichen verteidigte er sich gegenüber einem Dackel sogar mit einem Birkenknüppel. Der Dackel wurde verletzt. Das Oberlandesgericht Hamm (AZ 27 U 218/94) entschied für den Postboten. Die Richter meinten, der Schutz des Lebens und der Gesundheit des Postboten überwiege gegenüber dem Interesse des Tierhalters an der Unversehrtheit seines Dackels. Um sich vor angreifenden Hunden zu schützen dürfe ein Postbote durch einen Abwehrversuch auch das Risiko in Kauf nehmen, dass das Tier dabei verletzt werde.
Insofern greift auch hier wieder die verschuldensunabhängige Tierhalterhaftung, nach der der Halter für das Verhalten seines Hundes verantwortlich ist.
Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht (Hunderecht, Pferderecht, Recht rund um das Tier) und betreibt einen eigenen Blog, der unter http://www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwaltauskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 15.01.2016
- Autor
- Andreas Ackenheil