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Tierrecht-Blog

Hund im heißen Auto: rechtliche Konsequenzen

Die Hitze im Auto steigt bei sonnigen Temperaturen rasant. Hundehalter sollten dies unbedingt bedenken. © Quelle: French/corbisimages.com

Jeden Sommer hofft man, die Nachrichten nicht mehr lesen oder hören zu müssen und trotzdem passiert es immer wieder: Hunde sterben in aufgeheizten Autos, da ihre Halter „nur mal kurz“ das Fahrzeug verlassen haben, ohne entspre­chende Vorkeh­rungen zu treffen. Für viele Tierfreunde ist es unverständlich, einen Hund im Sommer im heißen Auto zu lassen.

Ein Hund hat im Normalfall eine Körper­tem­peratur von 38,6 Grad. Ab 40 Grad Körper­tem­peratur treten Kreislauf­be­schwerden auf. Lebens­wichtige Organe werden weniger mit Blut versorgt, was zum Schock führen kann. Ab 41 Grad Körper­tem­peratur können Hunde sogar sterben. Bei einer Außentem­peratur von 30 Grad im Schatten wird es im Inneren von Autos schnell bis zu 75 Grad heiß, auf dem Armatu­renbrett sogar bis zu 100 Grad. Es reicht in der Regel nicht aus, die Fenster einen kleinen Spalt geöffnet zu lassen. Die Hitze im Auto steigt rasant an, was Studien belegen.

Wenn aufgrund der Nachläs­sigkeit des Halters in einem solchen Fall ein Hund stirbt, hat dies auch rechtliche Konsequenzen. Nach §§ 17, 20 Tierschutz­gesetz kann der Halter sogar ein lebens­langes Tierhal­te­verbot bekommen und muss sich vor dem Strafrichter rechtfertigen.

Befreit die Polizei einen Hund aus einer solchen Situation dann muss der Halter auch die entspre­chenden Kosten tragen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 (AZ 12 A 10619/05.OVG). Das Gericht meinte, es gebe keine Rechtfer­tigung dafür, dass die Allgemeinheit die entspre­chenden Kosten trage.

Bitte achten Sie vermehrt auf Ihre Hunde in der Sommerzeit.

Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht und betreibt einen eigenen Blog, der unter www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.

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Andreas Ackenheil
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Auto Tiere

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