Ein Hund hat im Normalfall eine Körpertemperatur von 38,6 Grad. Ab 40 Grad Körpertemperatur treten Kreislaufbeschwerden auf. Lebenswichtige Organe werden weniger mit Blut versorgt, was zum Schock führen kann. Ab 41 Grad Körpertemperatur können Hunde sogar sterben. Bei einer Außentemperatur von 30 Grad im Schatten wird es im Inneren von Autos schnell bis zu 75 Grad heiß, auf dem Armaturenbrett sogar bis zu 100 Grad. Es reicht in der Regel nicht aus, die Fenster einen kleinen Spalt geöffnet zu lassen. Die Hitze im Auto steigt rasant an, was Studien belegen.
Wenn aufgrund der Nachlässigkeit des Halters in einem solchen Fall ein Hund stirbt, hat dies auch rechtliche Konsequenzen. Nach §§ 17, 20 Tierschutzgesetz kann der Halter sogar ein lebenslanges Tierhalteverbot bekommen und muss sich vor dem Strafrichter rechtfertigen.
Befreit die Polizei einen Hund aus einer solchen Situation dann muss der Halter auch die entsprechenden Kosten tragen. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 (AZ 12 A 10619/05.OVG). Das Gericht meinte, es gebe keine Rechtfertigung dafür, dass die Allgemeinheit die entsprechenden Kosten trage.
Bitte achten Sie vermehrt auf Ihre Hunde in der Sommerzeit.
Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht und betreibt einen eigenen Blog, der unter www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwaltauskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.
- Datum
- Autor
- Andreas Ackenheil