Ein Hund beißt einen anderen Hund und verletzt ihn schwer. In solchen Fällen kann man sich die homöopathischen Behandlungskosten für den Hund erstatten lassen. Jedenfalls nach einem Urteil, das das Amtsgericht Frankfurt Höchst in einem Fall gefällt hat. Der Autor dieses Texteshat den Fall betreut (AZ 387 C 3227/12).
Danach war ein angeleinter Windhund, dem auch ein Maulkorb angelegt war, von einem anderen Hund so erheblich verletzt, dass er mehrfach schulmedizinisch und alternativ behandelt werden musste. Auch die Hundehalterin wurde bei der Beißattacke durch den in der Vergangenheit bereits auffälligen aggressiven Hund verletzt. Der betroffene Windhundrüde leidet noch heute unter den Folgen der Beissattacke. Zukünftige vollständige Heilung ist nicht in Sicht.
Das Gericht stellte fest, dass sich der Schadensersatzanspruch der Klägerin auf den erforderlichen Behandlungsaufwand bezieht, wobei sich – analog zu Personenschäden – die Heilbehandlungsmaßnahmen im Rahmen der Angemessenheit halten müssen und auch medizinische Außenseitermethoden ersatzfähig seien, wenn die realistische Chance eines Heilerfolges, einer Linderung oder einer Verhinderung weiterer Verschlechterung besteht. Die Angemessenheit der in diesem Fall gewählten Methoden stand dabei für das Gericht außer Frage.
Insbesondere können nicht die Wahl einer Akupunktur- oder Osteopathiebehandlung oder die Gabe von homöopathischen Medikamenten seitens der Halterin des beißenden Hundes gerügt werden. Das Gericht sprach diesen Methoden die Aussicht auf Erfolg zu. Zudem sei unter anderem zu berücksichtigen, dass es sich bei dem verletzten Hund um ein besonders hochwertiges Tier handele, so dass die Wahl verschiedener Behandlungsmethoden nicht zu beanstanden sei.
Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht (Hunderecht, Pferderecht, Recht rund um das Tier) und betreibt einen eigenen Blog, der unter http://www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwaltauskunft bloggt Andreas Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.
- Datum
- Aktualisiert am
- 29.03.2016
- Autor
- Andreas Ackenheil