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Lebensmittel

Haltbar­keitsdatum: So wird unser Essen geregelt

Wofür das Mindesthaltbarkeitsdatum wirklich steht, wissen viele Deutsche nicht. © Quelle: DAV

Jeder Deutsche wirft im Jahr 80-100 Kilogramm Lebens­mittel in den Müll. Vieles davon wäre noch perfekt genießbar. Doch ist ein Produkt „abgelaufen“, wandert es bei vielen reflexartig in den Müll. Ist das Mindest­halt­bar­keitsdatum noch zeitgemäß und was sagt es eigentlich aus?

Deutschland hat ein Problem mit der Verschwendung von Lebens­mitteln . Aus diesem Grund fordert mittlerweile sogar das Ernährungs­mi­nis­terium eine Reform, oder sogar eine Abschaffung des Mindest­halt­bar­keits­datums. Die Meinung lautet: Zu unflexibel, zu wenig aussage­kräftig, zu verwirrend.

Obwohl es schon seit über 30 Jahren in Deutschland zum Einsatz kommt, wissen Untersu­chungen zufolge über die Hälfte der deutschen Bürger nicht, was das Mindest­halt­bar­keitsdatum tatsächlich aussagt. Und wo der Unterschied zur anderen wichtigen Lebens­mit­tel­kenn­zeichnung, dem Verbrauchsdatum liegt.

Mindest­halt­bar­keitsdatum: Was ist das?

Das Mindest­halt­bar­keitsdatum (MHD) wird in §7 der Lebens­mittel-Kennzeich­nungs­ver­ordnung (LMKV) definiert und ist ein Gütesiegel. Es gibt an, bis zu welchem Termin ein Lebens­mittel bei sachge­rechter Aufbewahrung, unter Einhaltung der im Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertem­peratur auf jeden Fall verzehrt werden kann. Und dabei seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält. Das angegebene Datum gilt dabei nur für original verschlossene Verpackungen.

Sind Mindest­halt­bar­keitsdatum und Verbrauchsdatum das Gleiche?

Keineswegs, für das Verbrauchsdatum (geregelt in §7a LMKV) gelten andere, viel strengere Regeln. Es ist vorgeschrieben bei Lebens­mitteln, die sehr leicht verderblich sind und deren Verzehr nach Ablauf eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt. Klassische Beispiele hierfür sind Rohmilch oder Geflügel­fleisch.

Noch strengere Regeln gelten bei Hackfleisch: Frisches Hackfleisch darf nur am Tag der Herstellung verkauft werden.

Datum
Aktualisiert am
28.04.2016
Autor
psu
Bewertungen
1174
Themen
Verbraucher

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