
Deutschland hat ein Problem mit der Verschwendung von Lebensmitteln . Aus diesem Grund fordert mittlerweile sogar das Ernährungsministerium eine Reform, oder sogar eine Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums. Die Meinung lautet: Zu unflexibel, zu wenig aussagekräftig, zu verwirrend.
Obwohl es schon seit über 30 Jahren in Deutschland zum Einsatz kommt, wissen Untersuchungen zufolge über die Hälfte der deutschen Bürger nicht, was das Mindesthaltbarkeitsdatum tatsächlich aussagt. Und wo der Unterschied zur anderen wichtigen Lebensmittelkennzeichnung, dem Verbrauchsdatum liegt.
Mindesthaltbarkeitsdatum: Was ist das?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) wird in §7 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) definiert und ist ein Gütesiegel. Es gibt an, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung, unter Einhaltung der im Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertemperatur auf jeden Fall verzehrt werden kann. Und dabei seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält. Das angegebene Datum gilt dabei nur für original verschlossene Verpackungen.
Sind Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum das Gleiche?
Keineswegs, für das Verbrauchsdatum (geregelt in §7a LMKV) gelten andere, viel strengere Regeln. Es ist vorgeschrieben bei Lebensmitteln, die sehr leicht verderblich sind und deren Verzehr nach Ablauf eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt. Klassische Beispiele hierfür sind Rohmilch oder Geflügelfleisch.
Noch strengere Regeln gelten bei Hackfleisch: Frisches Hackfleisch darf nur am Tag der Herstellung verkauft werden.
- Datum
- Aktualisiert am
- 28.04.2016
- Autor
- psu