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Musikrechte

GEMA: Auch an Karneval muss gezahlt werden

Auch Frohsinn hat seinen Preis. © Quelle: Rhombur/ panthermedia.net

Wenn in Deutschland geschützte Musik aufgeführt wird, kassiert die GEMA – auch an Karneval, Fasching oder Fastnacht. Was musika­lische Narren in der fünften Jahreszeit beachten sollten.

„Viva Colonia“, „Die Hände zum Himmel“ und „Superjei­lezick“: Karneval ist ohne Hymnen zum Schunkeln und Mitgrölen undenkbar. Die Frage, welcher Song nun das ultimative Karnevalslied ist, sorgt regelmäßig für Diskus­sionen unter den Jecken. Sicher ist: Die GEMA freut sich bei fast jedem Musiktitel, der zwischen Köln und Mainz aufgeführt wird.

Die „Gesell­schaft für musika­lische Aufführungs- und mechanische Verviel­fäl­ti­gungs­rechte“ verdient auch am karneva­lis­tischen Musikprogramm. Die Gesell­schaft vertritt die Urheber­rechte von Komponisten und Musiktextern. Wenn irgendwo ein GEMA-pflichtiges Stück aufgeführt wird, erhebt die Gesell­schaft eine Gebühr und leitet sie – nach Abzug von Verwal­tungs­kosten – an die Schöpfer des Werkes weiter. Das gilt natürlich auch für Karnevalsmusik.

Auch bei Live-Auftritten muss gezahlt werden

Die GEMA hält keineswegs nur bei kommer­ziellen Veranstal­tungen die Hand auf – und auch nicht nur, wenn die närrischen Klänge von CD kommen. Öffentliche Live-Auffüh­rungen von Musikstücken können ebenso GEMA-pflichtig sein. Selbst für das Karnevals­konzert des örtlichen Kinder­gartens sind unter bestimmten Bedingungen Gebühren fällig.

Die Kosten sind dabei in jedem Einzelfall anders. Die Lizenzierung der Musiknutzung hängt vor allem von der Größe des Veranstal­tungsortes und vom Eintritt ab, der erhoben wird. Die Gebühren reichen dabei von knapp 20 Euro für eine kleine Veranstaltung ohne Eintritt bis zu weit über 1000 Euro für Großver­an­staltung. Die zu erwartende Gebühr lässt sich über einen Online­rechner der GEMA bestimmen. Bei Karnevals­umzügen wird in der Regel nach Wagen mit Beschallung und mitwir­kenden Musikern abgerechnet. Für Närrinnen und Narren, die in Karnevals­vereinen organisiert sind, gewährt die GEMA Sonder­nachlässe.

Das Urheberrecht gilt nicht ewig

Ob einzelne Lieder GEMA-pflichtig sind, hängt vor allem davon ab, wie alt sie sind. Denn das Urheberrecht gilt nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Nach Ablauf der 70 Jahre sind die Musikwerke gemeinfrei und werden nicht mehr durch die GEMA lizenziert.

Vergisst man, die Aufführung urheber­rechtlich geschützter Stücke anzumelden, droht eine Strafe. Die GEMA setzt Kontrolleure ein, die Veranstal­tungen überprüfen. Wird eine nicht angemeldete Vorführung entdeckte, verlangt die Gesell­schaft zusätzlich einen „Kontroll­kos­ten­zu­schlag“, der bis zu 100 Prozent betragen kann.

Das Urheberrecht gilt übrigens nicht nur für die Wiedergabe eines Musikstücks, sondern auch für die Noten: Diese dürfen in Deutschland nicht einfach verviel­fältigt werden. Wer öffentlich ein paar Karnevals-Hits zum Besten geben möchte, darf die passenden Noten also nur mit Zustimmung des Rechte­inhabers kopieren – oder muss für jeden Sänger eine eigene Ausgabe erwerben. Nur für bestimmte Einrich­tungen wie Kinder­gärten oder Musikschulen gelten Ausnahmen. Sie können Lizenzen für das Kopieren von Noten bei der VG Musikedition erwerben, einer Art GEMA für gedruckte musika­lische Werke.

Die Alternative: gemein­freies Liedgut

Wer sicher gehen möchte, dass auf eine närrische Veranstaltung nicht eine saftige Mahnung der GEMA folgt, sollte vorher in jedem Fall bei der Gesell­schaft anfragen und rechtliche Fragen klären. Bei der Suche nach GEMA-freier Karnevalsmusik hilft ein Angebot des „Musikpiraten e.V.“ Der Verein steht der Piraten-Partei nahe und vertritt eine äußert kritische Haltung gegenüber der GEMA. Die Musikpiraten haben einen Sampler mit „gemein­freiem“ karneva­lis­tischem Liedgut heraus­gegeben – die Mischung aus Rap, Elektro und Ska dürfte für Anhänger klassischer Karnevalssongs allerdings gewöhnungs­be­dürftig sein.

Datum
Aktualisiert am
06.02.2015
Autor
pst
Bewertungen
1884
Themen
Karneval Urheber­schaft

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