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Haustiere

Fragen rund um den Hund

Ihren Hund müssen Herrchen und Frauchen im Auto gut sichern. © Quelle: Lohmar/imagebroker/corbisimages.com

Für Hundebe­sitzer stellen sich viele Fragen rund um ihren kleinen Liebling: Darf er mit im Auto fahren oder in der Bahn, wenn der Urlaub ansteht? Muss man den Hund an der Leine führen, ihm einen Maulkorb umlegen? Im Folgenden finden sich die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Hund.

Hunde im Auto oder im Zug

Im Verkehr gelten strenge Regeln für Vierbeiner. Für Hundebe­sitzer mag es herzlos klingen, aber die Straßen­ver­kehrs­ordnung stuft Hunde als Ladung ein. Deshalb müssen Herrchen und Frauchen ihr Tier im Auto gut sichern. Am besten ist dafür eine Transportbox.

Ist man mit dem Hund im Zug unterwegs, verlangt die Deutsche Bahn, dass kleinere Tiere im Transportkorb reisen. Für größere Hunde müssen die Besitzer den halben Fahrpreis zahlen. Außerdem müssen sie im Zug angeleint sein und einen Maulkorb tragen – es sei denn, es handelt sich um Begleit- oder Blinden­führhunde.

Was gilt bei Reisen mit dem Hund?

Für Hunde gibt es keine bundesweite Impfpflicht. Doch für Grenzüber­tritte in Länder der EU benötigen Hundebe­sitzer den blauen EU-Heimtier­ausweis, den der Tierarzt ausstellt. Um diesen Ausweis zu bekommen, müssen die Tiere mindestens gegen Tollwut geimpft sein. Außerdem wichtig: Bei Reisen in die EU müssen Hunde einen Mikrochip unter der Haut tragen. Er dient dazu, das Tier zu kennzeichnen.

Ob Hunde in anderen Ländern zum Beispiel einen Maulkorb tragen müssen oder ob es dort einen Leinenzwang für sie gibt, darüber sollten sich Tierhalter vor einer Reise informieren.

Müssen Hunde angeleint sein und einen Maulkorb tragen?

„Es gibt keinen generellen Leinenzwang für Hunde“, erklärt die Rechts­an­wältin Verena Mittendorf, Mitglied im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Es gibt allerdings Ausnahmen von dieser Regel. In einzelnen  Bundes­ländern herrscht eine weitgehende Leinen­pflicht für Hunde. Es gibt auch bestimmte Flächen, Orte und Zeiten, in denen Hunde nicht ohne Leine herumlaufen dürfen.“ Zu diesen Zeiten gehört etwa die sogenannte Setz- und Brutzeit von April bis Juli. In dieser Zeit bringen Vögel und Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt. Wollen Hundebe­sitzer mit ihrem Vierbeiner dann im Grünen spazieren gehen, müssen sie das Tier anleinen.

Eine generelle Maulkorb­pflicht existiert für Hunde nicht. Aber auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. Einige Gemeinden haben besondere Vorschriften für Hunde erlassen, etwa für einzelne Rassen wie Kampfhunde.

Dürfen Vermieter Hunde in der Wohnung verbieten?

„Vom Grundsatz her dürfen Mieter in ihren Wohnungen machen, was sie wollen - solange sie andere nicht stören“, erklärt Rechts­an­wältin Mittendorf. „Nach einem Urteil des Bundes­ge­richtshofs vom März 2013 dürfen Vermieter Mietern nicht grundsätzlich verbieten, Hunde in der Wohnung zu halten.“ Mittendorf zu Folge komme es aber immer auf die Klauseln im Mietvertrag an. „Auf jeden Fall müssen Mieter ihren Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn sie sich einen Hund anschaffen wollen“, so Mittendorf. „Diese Erlaubnis kann aber im Einzelfall versagt werden.“

Was für Mieter gilt, gilt auch für Hunde: Sie müssen die generellen Ruhezeiten in Wohnhäusern einhalten. Der Hund muss also von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens still sein. Das gilt auch für die Mittagszeit, also je nach Bundesland von 12 bis 14 Uhr oder von 13 bis 15 U

Hund im Aufzug eines Mietshauses? Erlaubt!

Was Hunden in Mietshäusern übrigens auch nicht per Hausordnung verboten werden darf, ist die Nutzung des Personen­aufzugs.

Vor dem Amtsgericht Freiburg stritten sich zwei Mieter über diese Frage. Die Hausordnung der streitenden Wohnungs­ei­gen­tums­ge­mein­schaft untersagte dies explizit. Ein Mieter ignorierte diese Regelung und nutzte mit seinem Hund regelmäßig den Aufzug, da dieser zu alt und gebrechlich sei, um die Treppen benutzen zu können. Gleich­zeitig sei der Hund auch zu schwer, um von seinem Besitzer hinauf­ge­tragen werden zu können. Die Eigentümer der Dachge­schoss­wohnung wollten das Fernbleiben des Hundes aus dem Aufzug gerichtlich durchsetzen, da sie an einer Hundehaar­allergie litten. Außerdem seien als Bewohner des obersten Stockwerks dazu gezwungen, mehr mit dem Aufzug zu fahren als andere Hausbe­wohner.

Das Amtsgericht Freiburg stand nicht auf der Seite der allergischen Dachge­schoß­be­wohner: Es erklärte das generelle Aufzug­verbot für Hunde in der Hausordnung für unwirksam. (Amtsgericht Freiburg, Urteil v. 18.04.2013, AZ.: 56 C 2496/12 WEG) Nach Ansicht der Richter schränke das Verbot das Eigentumsrecht der Wohnungs­ei­gentümer in nicht nachvoll­ziehbarer Weise ein. Der Tiertransport gehöre zur üblichen Nutzung der Immobilie und könne deshalb nicht untersagt werden. Ein derartiges Verbot könne der Wohnungs­ei­gentümer auch nicht an seinen Mieter weitergeben. Eine derartige Klausel wäre nämlich auch im Mietvertrag

Muss man seinen Hund versichern?

Es kann je nach Bundesland die Pflicht zur Versicherung eines Hundes geben. Aber es gibt keine bundesweite, grundsätzliche Pflicht dazu. Dennoch empfiehlt es sich, eine Hundehaft­pflicht-Police abzuschließen, die etwa bei Schadens­er­satz­an­sprüchen greift. Wichtig sind solche Policen zum Beispiel dann, wenn der Hund einen Menschen angreift. Oder wenn ein Hund vor ein Auto läuft und es dadurch zu einem Unfall kommt, bei dem der Autofahrer oder andere verletzt werden. In diesen Fällen haftet der Halter allein.

Eine Ausnahme von der alleinigen Haftung gibt es aber immer dann, wenn der Geschädigte eine Mitschuld hat. Zum Beispiel wenn der Autofahrer zu schnell gefahren ist.

Sind Hunde steuer­pflichtig?

Hundebe­sitzer müssen ihre Vierbeiner anmelden und Hundesteuer für sie bezahlen. Wie hoch die Steuer ausfällt, ist regional unterschiedlich und hängt teilweise von der Größe ab. Außerdem kann die Hunderasse eine Rolle spielen ebenso wie die Frage, wie viele Tiere jemand hält. „Ausgenommen von dieser Steuer sind Begleit- und Blinden­führhunde sowie Hunde, die zum Beispiel bei der Polizei 'arbeiten' oder zur Rettung von Menschen eingesetzt werden“, erklärt Mittendorf.

Hund bricht sich beim Spielen das Bein: Wer ist schuld?

Bricht sich ein junger Hund ein Bein, während er nach einem Ball springt, muss der Werfer des Balls keinen Schadens­ersatz zahlen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Hundehalterin ihm erlaubt hat, mit dem Hund zu spielen. So hat das Oberlan­des­gericht Frankfurt entschieden (Beschluss vom 25.3.2019, Az. 6 U 166/18).

Die Halterin des Hundes hatte von dem Werfer des Balls, ihrem Ex-Partner, 18.000 Euro gefordert. Dazu zählten zum einen die Behand­lungs­kosten. Zum andere der entgangene Gewinn, da der Hund durch die Verlet­zungen nicht mehr für die Zucht geeignet sei. Die Richter waren hingegen der Meinung: Der Knochenbruch ist nicht adäquat-kausal auf das Werfen des Balles zurück­zu­führen. Man könne davon ausgehen, dass ein mit einem Ball spielen kann, ohne sich zu verletzen. Dass ein Hund sich verletzen könne, gehöre zum Lebens­risiko der Klägerin.

Dürfen Assistenzhunde mit ins Theater?

Theater­be­treiber dürfen Hunde in ihren Vorstel­lungs­räumen verbieten. Das gilt auch für Assistenzhunde. So entschied das Amtsgericht (AG) München am 13. August 2018 (AZ: 191 C 24919/16). Geklagt hatte eine schwer­be­hinderte Frau. Sie ist auf einen Rollstuhl und einen Assistenzhund angewiesen.

Im Theater durfte sie den Hund jedoch nicht mit in den Zuschau­erraum nehmen. Sie entschied sich deshalb, die Vorstellung nicht zu besuchen. Die Frau behauptet, dass sie schon beim Kauf der Eintritts­karten darauf hingewiesen hat, dass sie einen Assistenzhund braucht. Sie fühlte sich diskri­miniert und forderte eine Entschä­digung von 1.000 Euro nach dem Allgemeinen Gleich­be­hand­lungs­gesetz.

Der Betreiber des Theaters behauptet, im Bereich der Rollstuhl­plätze sei kein Platz für einen Hund. Da die Frau den Hund in ihrer Nähe brauche, könnte er sich nur hinter den Rollstuhl legen. Dort würde er aber einen Fluchtweg blockieren. Die zuständige Richterin am Amtsgericht München gab dem Theater Recht. Es benach­teilige zwar die Klägerin im Vergleich zu anderen Zuschauern, wenn sie ihren Hund nicht mitnehmen dürfe. Diese Benach­tei­ligung sei jedoch gerecht­fertigt, da der Hund eine Gefährdung für die anderen Zuschauer bedeutet hätte.

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Datum
Aktualisiert am
17.01.2017
Autor
ime
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Themen
Familie Haftpflicht­ver­si­cherung Tiere Versicherung Zug

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