Das klassische Modell der Essenslieferung funktionierte bisher so: Der Kunde bestellte, über Telefon oder Internet, beim Restaurant oder der Lieferkette seiner Wahl. Die bereitete dann das Essen zu und schickte sie mit ihrem Lieferservice an den daheim schon hungrig wartenden Kunden.
Neue Anbieter wie Foodora, Take Eat Easy oder Deliveroo arbeiten nach einem anderen Prinzip: Sie stellen das Essen nicht mehr selbst her, sondern übernehmen lediglich die Lieferung. Damit wollen sie Schnittstelle sein: Zwischen Restaurants, die sich keinen eigenständigen Lieferservice leisten wollen und Kunden, die gerne daheim ihr Essen aus dem Lieblingslokal genießen.
Ein schlüssiges Konzept, doch die Aufgabenteilung wirft für Kunden Fragen auf: Wer ist für die korrekte Bearbeitung meiner Bestellung zuständig? Das Restaurant, bei dem ich bestelle, oder der Dienst, der das Essen zu mir liefert? Wirkt sich die Arbeitsteilung zwischen Essenszubereitung und Lieferung also auch auf die Rechte des Kunden aus?
Mit wem schließe ich als Kunde einen Vertrag, wenn ich über Lieferdienste bestelle?
Zunächst einmal Grundlegendes: Wer ist überhaupt mein rechtlicher Vertragspartner bei einer derartigen Essenslieferung? Die neuen Bringdienste erledigen die Aufnahme der Bestellungen über ihre eigene Online-Plattform. Wer etwa bei Foodora oder Deliveroo bestellen möchte, erledigt das über die Website des Anbieters. Von dort aus wählt man ein zur Verfügung stehendes Restaurant, die zu liefernden Speisen und gibt zum Schluss den Bestellungsauftrag. Dementsprechend erklärt sich auch der rechtliche Vertragspartner – es ist der Lieferdienst.
Wie lange muss ich warten, bis ich eine Bestellung des Lieferservices verweigern kann?
Das Szenario ist altbekannt: Hungrig gibt der Lieferservice-Kunde seine Bestellung in Auftrag. Doch eine Stunde später ist das ersehnte Essen immer noch nicht da. Gibt es eine Höchstgrenze bei der Lieferfrist, nach der ich die späte Lieferung nicht mehr annehmen muss?
Die Lieferdienste geben auf ihren Websites keine Garantie für eine Höchstlieferzeit. Stattdessen nennen Foodora und Deliveroo eine durchschnittliche Lieferdauer. Doch was ist, wenn diese grob überschritten wird?
Rechtlich sichert man sich laut Rechtsanwalt Widder in diesem Fall ab, indem man bei der Bestellung eine konkrete Lieferzeit oder Zeitspanne angibt: „Wenn ich dem Bringdienst beispielsweise sage: Ich möchte die Ware bis 14 Uhr hier haben und er nimmt die Bestellung an, dann hat er sich auch daran zu halten.“ In so einem Fall wäre es für den Kunden kein Problem, die Annahme zu verweigern und vom Kaufvertrag zurückzutreten. Zumindest, sobald das abgemachte Zeitfenster eindeutig überschritten worden ist.
Gibt der Kunde keinen konkreten Zeitpunkt an, wird ein Rücktritt schwieriger. Dann entscheidet im Zweifelsfall die Verhältnismäßigkeit: Gibt ein Dienst eine durchschnittliche Lieferzeit von 30 Minuten an, hat aber nach zwei Stunden immer noch nicht geliefert, wäre ein Rücktritt wohl angemessen. Sind die Verhältnisse weniger eindeutig, müssen Kunden notfalls auch Geduld beweisen.
Muss ich mich beim Restaurant direkt beschweren, wenn das Essen ungenießbar ist?
Nein, denn durch seine Rolle als Vertragspartner liegt es in der Hand des Bringdienstes, kein mangelhaftes Produkt zu liefern. Zivilrechtsexperte und Rechtsanwalt Jürgen Widder bestätigt das: „Für den Kunden ist die Situation so, dass er jemanden beauftragt und sagt: Du sollst mir zu bestimmten Konditionen etwas beschaffen.“ Der Lieferdienst gebe auch die rechtliche Grundlage, da er es sei, der am Ende vom Kunden das Geld bekäme.
Daher läuft das Beschwerdemanagement auch über den Lieferservice. Er übernimmt die Gewähr und haftet dafür, dass er die Bestellung des Kunden korrekt weiterleitet. Und der am Ende auch ein zufriedenstellendes Produkt erhält. Rechtsanwalt Widder stellt klar: „Zu sagen: “Wir reichen nur durch“, geht in diesem Fall nicht.“
Bis wann darf ich eine Bestellung reklamieren?
Angenommen, der Lieferdienst liefert pünktlich und hat auch die richtige Bestellung dabei. Aber während des Essens fällt auf: „Dieses Essen ist komplett versalzen.“ – muss ich umgehend reklamieren? Nach Ansicht von Zivilrechtsexperte Widder schon: „ Wenn ich die Pizza aufgegessen habe und dann aber sage, dass sie mir nicht geschmeckt hat, habe ich ein Beweisproblem.“ Je früher sich der Kunde beim Bringdienst beschwere, umso mehr bestehe für den die Möglichkeit der Nachbesserung.
Zwar gibt beim Online-Kauf das Fernabsatzgesetz theoretisch ein Widerrufsrecht von bis zu 14 Tagen – aber nicht beim Erwerb von Lebensmitteln. Ist also die Pizza nur angebissen und der Kunde wendet sich an den Bringdienst mit einer Beschwerde, kann der noch einmal nachliefern. Was dann wiederum dieser Anbieter mit dem Restaurant, welches das mangelhafte Essen produziert hat, bespricht, braucht den Endkunden nicht zu interessieren.
Fazit: Bei Problemen immer an den Lieferdienst wenden
Egal, wo genau der Mangel jetzt liegt, an der Lieferung oder der Bestellung selbst. Der Ansprechpartner der Kunden von Lieferdiensten wie Deliveroo oder Foodora, ist immer der Dienst selbst. Er übernimmt die Verantwortung für eine korrekte Lieferung und hat dafür dann auch einzustehen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 10.05.2016
- Autor
- psu