
Der Frühling ist für die Fitnessbranche die lukrativste Zeit. Viele Sportmuffel beschließen jetzt, sich für die Badesaison in Form zu bringen: Gewicht runter, Muskelmasse rauf, und das so schnell wie möglich. Voller Euphorie führt der Weg ins Fitnessstudio, wo dann langfristige Verträge für die Arbeit an der Traumfigur abgeschlossen werden.
Leider gilt für sportliche Ambitionen das gleiche wie für alle anderen guten Vorsätze: Sie halten oft nicht lange. Nach den ersten harten Trainingseinheiten schmilzt die Motivation deutlicher schneller als die Fettpolster. Die Folge: Geschätzt die Hälfte aller Mitglieder in Fitnessstudios sind Karteileichen. Sie tauchen nach wenigen Besuchen nie wieder im Studio auf – zahlen müssen sie allerdings weiterhin. 24 Monate Vertragslaufzeit sind dabei laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs durchaus zulässig.
Aus einem solchen Vertrag kann man nicht ohne weiteres vorzeitig aussteigen – zumindest, wenn Trainingsfaulheit die einzige Begründung ist. Es gibt allerdings wichtige Gründe, die laut geltender Rechtsprechung eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen:
Krankheit
Wer durch eine Erkrankung oder einen Unfall dauerhaft keinen Sport ausüben kann, hat einen wichtigen Grund für eine vorzeitige Vertragskündigung. Als Beleg dafür reicht eine ärztliche Bescheinigung über die dauerhafte Sportunfähigkeit aus. Ein Attest, aus dem die genaue Erkrankung hervorgeht, ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht nötig (AZ: XII ZR 42/10).
Fitnessstudios können sich in der Regel auch nicht darauf berufen, dass die Kunden trotz ihrer Verletzung noch bestimmte Einrichtungen des Studios wie zum Beispiel den Wellnessbereich nutzen können. Zudem sind Klauseln in den AGBs unwirksam, die für die Meldung der Erkrankung bestimmte Fristen setzen.
Umzug
Auch ein Umzug kann ein wichtiger Grund für eine Kündigung sein – allerdings nicht in jedem Fall. Zieht ein Sportler in eine weit entfernte Stadt um und hat keine Möglichkeit mehr, das Studio zu besuchen, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Viele große Fitness-Ketten verfügen aber über ein dichtes Netz von Filialen in ganz Deutschland. Zieht ein Mitglied in eine Stadt, in der die Kette auch präsent ist, kann das Studio ihn einfach an die andere Filiale „überweisen“. Eine Kündigung ist dann nicht mehr möglich.
Kompliziert wird es, wenn das Mitglied nach einem Umzug das Studio zwar noch besuchen könnte, dafür aber lange Fahrtzeiten und Umwege in Kauf nehmen müsste. Wie weit der neue Wohnort entfernt sein muss, damit gekündigt werden darf, wurde bisher nicht höchstrichterlich festgelegt. Solche Streitigkeiten zwischen Studio und Sportler werden im Zweifel als Einzelfall vor Gericht entschieden.
Schwangerschaft
Auch eine Schwangerschaft kann ein wichtiger Grund für eine Kündigung sein. Es gibt allerdings auch Gerichtsentscheidungen, nach denen eine Schwangerschaft statt einer Kündigung nur das Ruhen des Vertrages rechtfertigt: Bis zur Geburt müssen dann keine Beiträge bezahlt werden. Allerdings verlängert sich der Vertrag entsprechend.
Wer schon beim Abschluss des Vertrages eine Schwangerschaft plant, sollte sich für diesen Fall vom Studio ein Sonderkündigungsrecht im Vertrag einräumen lassen.
Fazit
Wer sportunfähig wird, in eine weit vom nächsten Studio entfernte Gegend zieht oder schwanger wird, hat gute Chancen, vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden. Es empfiehlt sich in so einem Fall, zunächst das Gespräch zu suchen. Viele Studios sind heute durchaus kulant und lassen mit sich reden. Hilft das allerdings nicht, kann es sich gerade bei langfristigen und damit teuren Verträgen lohnen, rechtliche Schritte zu prüfen.
Schon beim Abschluss eines Vertrages lassen sich aber viele Probleme vermeiden: Statt sich gleich für 24 Monate zu binden, sollte man sich zunächst erkundigen, ob nicht kürzere Laufzeiten möglich sind – zum Beispiel drei oder sechs Monate. Viele Studios bieten solche Kurzverträge auf Nachfrage an. Der monatliche Beitrag kann dann etwas höher ausfallen. Trotzdem kommt man mit einer kürzeren Laufzeit günstiger davon, wenn die sportlichen Ambitionen schon nach dem ersten Training dahin sind.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 27.06.2014
- Autor
- red