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Sonderkündigungsrecht

Fitness­studio-Vertrag: Wann darf man kündigen?

Nicht wenige Hobbysportler tauchen nach den ersten Trainingseinheiten nie wieder im Fitnessstudio auf. © Quelle: King/corbisimages.com

Viele Kunden von Fitness­studios lassen sich zu langfristigen Verträgen überreden – und ärgern sich, wenn sie das Studio später kaum nutzen. Trainings­faulheit allein ist leider kein Grund für eine vorzeitige Kündigung. Doch unter bestimmten Umständen hat man durchaus Chancen, vorzeitig aus dem Fitness-Vertrag zu kommen.

Der Frühling ist für die Fitness­branche die lukrativste Zeit. Viele Sportmuffel beschließen jetzt, sich für die Badesaison in Form zu bringen: Gewicht runter, Muskelmasse rauf, und das so schnell wie möglich. Voller Euphorie führt der Weg ins Fitness­studio, wo dann langfristige Verträge für die Arbeit an der Traumfigur abgeschlossen werden.

Leider gilt für sportliche Ambitionen das gleiche wie für alle anderen guten Vorsätze: Sie halten oft nicht lange. Nach den ersten harten Trainings­ein­heiten schmilzt die Motivation deutlicher schneller als die Fettpolster. Die Folge: Geschätzt die Hälfte aller Mitglieder in Fitness­studios sind Kartei­leichen. Sie tauchen nach wenigen Besuchen nie wieder im Studio auf – zahlen müssen sie allerdings weiterhin. 24 Monate Vertrags­laufzeit sind dabei laut einem Urteil des Bundes­ge­richtshofs durchaus zulässig.

Aus einem solchen Vertrag kann man nicht ohne weiteres vorzeitig aussteigen – zumindest, wenn Trainings­faulheit die einzige Begründung ist. Es gibt allerdings wichtige Gründe, die laut geltender Rechtsprechung eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen: 

Krankheit 

Wer durch eine Erkrankung oder einen Unfall dauerhaft keinen Sport ausüben kann, hat einen wichtigen Grund für eine vorzeitige Vertrags­kün­digung. Als Beleg dafür reicht eine ärztliche Beschei­nigung über die dauerhafte Sportun­fä­higkeit aus. Ein Attest, aus dem die genaue Erkrankung hervorgeht, ist laut einem Urteil des Bundes­ge­richtshofs nicht nötig (AZ: XII ZR 42/10).

Fitness­studios können sich in der Regel auch nicht darauf berufen, dass die Kunden trotz ihrer Verletzung noch bestimmte Einrich­tungen des Studios wie zum Beispiel den Wellness­bereich nutzen können. Zudem sind Klauseln in den AGBs unwirksam, die für die Meldung der Erkrankung bestimmte Fristen setzen. 

Umzug 

Auch ein Umzug kann ein wichtiger Grund für eine Kündigung sein – allerdings nicht in jedem Fall. Zieht ein Sportler in eine weit entfernte Stadt um und hat keine Möglichkeit mehr, das Studio zu besuchen, besteht ein Sonder­kün­di­gungsrecht.

Viele große Fitness-Ketten verfügen aber über ein dichtes Netz von Filialen in ganz Deutschland. Zieht ein Mitglied in eine Stadt, in der die Kette auch präsent ist, kann das Studio ihn einfach an die andere Filiale „überweisen“. Eine Kündigung ist dann nicht mehr möglich.

Kompliziert wird es, wenn das Mitglied nach einem Umzug das Studio zwar noch besuchen könnte, dafür aber lange Fahrtzeiten und Umwege in Kauf nehmen müsste. Wie weit der neue Wohnort entfernt sein muss, damit gekündigt werden darf, wurde bisher nicht höchst­rich­terlich festgelegt. Solche Streitig­keiten zwischen Studio und Sportler werden im Zweifel als Einzelfall vor Gericht entschieden. 

Schwan­ger­schaft

Auch eine Schwan­ger­schaft kann ein wichtiger Grund für eine Kündigung sein. Es gibt allerdings auch Gerichts­ent­schei­dungen, nach denen eine Schwan­ger­schaft statt einer Kündigung nur das Ruhen des Vertrages rechtfertigt: Bis zur Geburt müssen dann keine Beiträge bezahlt werden. Allerdings verlängert sich der Vertrag entsprechend.

Wer schon beim Abschluss des Vertrages eine Schwan­ger­schaft plant, sollte sich für diesen Fall vom Studio ein Sonder­kün­di­gungsrecht im Vertrag einräumen lassen. 

Fazit 

Wer sportunfähig wird, in eine weit vom nächsten Studio entfernte Gegend zieht oder schwanger wird, hat gute Chancen, vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden. Es empfiehlt sich in so einem Fall, zunächst das Gespräch zu suchen. Viele Studios sind heute durchaus kulant und lassen mit sich reden. Hilft das allerdings nicht, kann es sich gerade bei langfristigen und damit teuren Verträgen lohnen, rechtliche Schritte zu prüfen. 

Schon beim Abschluss eines Vertrages lassen sich aber viele Probleme vermeiden: Statt sich gleich für 24 Monate zu binden, sollte man sich zunächst erkundigen, ob nicht kürzere Laufzeiten möglich sind – zum Beispiel drei oder sechs Monate. Viele Studios bieten solche Kurzverträge auf Nachfrage an. Der monatliche Beitrag kann dann etwas höher ausfallen. Trotzdem kommt man mit einer kürzeren Laufzeit günstiger davon, wenn die sportlichen Ambitionen schon nach dem ersten Training dahin sind.

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Datum
Aktualisiert am
27.06.2014
Autor
red
Bewertungen
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Themen
Sport Sportunfall Vertrag

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