Für alle Formen der Vorführungen von Spiel-, Dokumentarfilmen oder auch Serien braucht es eine entsprechende Erlaubnis beziehungsweise Lizenz des Rechteinhabers; in diesen Fällen also eine Erlaubnis des Verleihs.
Allerdings gilt diese Vorgabe nicht für jede Art der Vorführung beziehungsweise Wiedergabe, wie unsere Übersicht zeigt.
Öffentliche gewerbliche Wiedergabe: nur mit Lizenz!
Eine öffentliche gewerbliche Vorführung etwa von Spielfilmen ist in der Regel Kinos und anderen Lichtspielhäusern vorbehalten. Laut Urheberrechtsgesetz ist eine Wiedergabe dann öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Dazu zähle dann jeder, der nicht mit dem Veranstalter persönlich verbunden ist.
Für die hier diskutierte Frage bedeutet das: Wer nicht nur Freunde und Familie zu sich nach Hause einladen möchte, sondern auch Personen, die er nicht kennt und dann auch noch Eintrittsgeld nimmt, braucht eine Lizenz des Urhebers, in der Regel also die des Verleihs.
Öffentliche nichtgewerbliche Wiedergabe: ohne Lizenz, mit Werbeverbot
Auf diese Erlaubnis kann ausnahmsweise aber verzichtet werden – nämlich dann, wenn dahinter keine Erwerbszwecke des Veranstalters stehen, die Teilnahme also umsonst ist. Ebenfalls gilt dies für die Wiedergabe im Rahmen eines Gottesdiensts, einer Veranstaltung der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung und der Schule.
Um allerdings keine Konkurrenz zu Kinos oder Videotheken darzustellen, besteht für Veranstaltungen dieser Art ein Außenwerbeverbot. Ankündigungen über das Internet, in Zeitschriften oder auf Plakaten sind demnach tabu.
Private Wiedergabe oder Vorführung: immer erlaubt, solange kein Geld genommen wird
Für nichtöffentliche Vorführungen gelten diese Regeln erst recht, daher muss man sich bei einem abendlichen Filmegucken keine Sorgen machen. Die Voraussetzung dafür ist die kostenlose Teilnahme.
Public Viewing von Fußballspielen und anderen großen Sportereignissen
Ähnlich verhält sich die Rechtslage bei Fußballspielen oder anderen Großereignissen des Sports. Grundsätzlich darf in die heimischen vier Wände – oder auch den Garten – geladen werden und hier spielt es auch keine Rolle, wie viele Menschen zu Besuch sind. Die Voraussetzung auch hier: Es muss kostenlos sein. Auch wer sein Sky-Abonnement nutzt, um mit Freunden Samstagnachmittags Fußballbundesliga zu schauen, muss sich keine Sorgen machen.
Allerdings kann es bezüglich anderer Rechtsbereiche Ärger geben. Wer etwa nach 22 Uhr mit vielen Gästen lautstark die Ereignisse im Fernseher begleitet, könnte Probleme mit den Nachbarn kriegen – denn dann beginnt die Nachtruhe.
- Datum
- Aktualisiert am
- 02.09.2015
- Autor
- ndm