Reiserecht

Famili­en­zimmer gebucht: Schaden­ersatz für zu wenig Betten

Wo vier Betten draufstehen, müssen auch vier Betten drin sein. © Quelle: Lawrence/gettyimages.de

Vier Personen brauchen auch im Urlaub vier Betten. Eine Familie musste im Urlaub das vierte Bett gegen zusätz­lichen Aufpreis buchen. Und erstritt sich jetzt vor Gericht dafür Schadens­ersatz. Das Urteil und seine Begründung.

Wer ein Famili­en­zimmer für vier Personen bucht, darf auch einen Raum mit vier Schlaf­ge­le­gen­heiten erwarten. Bekommt er dagegen nur gegen Aufpreis ein Zimmer mit vier Betten, kann er Schaden­ersatz geltend machen. Das entschied vor kurzem das Amtsgericht Hannover.

Vier Betten nur nach Aufpreis - Geld muss zurück­gezahlt werden.

In dem verhan­delten Fall hatte der Kläger für sich, seine Frau und seine zwei Töchter ein Hotel im polnischen Sopot gebucht. Vor Ort bekam er statt des Famili­en­zimmers aber nur ein Zimmer für drei Personen angeboten. Für einen Aufpreis von etwa 320 Euro buchte der Mann daraufhin einen Umzug in eine Suite. Das Geld forderte der Kläger vor Gericht zurück - mit Erfolg. Denn die vier Schlaf­plätze seien bei der Buchung vertraglich vereinbart worden.

Hier finden Sie einen Überblick über Ihre Rechte als Reisender.