Tierrecht-Blog

Dürfen Hunde in den Biergarten?

Kein Problem, solange sich der Hund benimmt? © Quelle: Jevtic/fotolia.com

In den letzten Tagen ging ein Aufschrei durch die Medienwelt. Ein Düssel­dorfer Biergar­ten­be­sitzer hat aufgrund zahlreicher Beschwerden von Gästen alle Hunde und auch Kinder aus seinem Biergarten verbannt. Am Tor zum Strand des Biergartens am Rhein in Düsseldorf-Nieder­kassel hängt jetzt ein Sperrschild: "Keine Kinder - keine Hunde". Das Areal mit Liegestühlen und Strand­körben ist nun als "Ruhebereich" ausgewiesen. Ist dies rechtens?

Hunde begleiten uns im Alltag und man möchte nicht mehr als nötig auf sie verzichten. Gerade in den Sommer­monaten, wenn man mit seinem Vierbeiner unterwegs ist, kehrt man gerne mal in Cafés oder Eisdielen ein. Aber auch bei einem schönen Restau­rant­besuch hätte man seinen vierbeinigen Begleiter gerne mit dabei. Sind hiervon aber auch der Gastwirt und die anderen Gäste erfreut? Es stellt sich daher die Frage, ob Gastwirte einen Hund im Lokal verbieten können und wann Hunde mitgenommen werden dürfen?

Hausrecht liegt beim Gastwirt

Klar ist, dass der Gastwirt über das Hausrecht verfügt, was ihn regelmäßig dazu berechtigt, selbst zu bestimmen, wer in sein Lokal darf und wer nicht. So kann er grundsätzlich auch festlegen, dass Hunde nicht mit ins Lokal gebracht werden dürfen. Eine verbindliche gesetzliche Regelung gibt es nicht. Sofern daher im Lokal keine offenen Lebens­mittel präsentiert werden (bspw. Salatbar, Büffet, Essens­theken etc. – hier können Hunde aus Hygiene­gründen verboten sein) spricht nichts dagegen, dass der Hund mit rein darf. Oft sind Gastwirte auch selbst Hundehalter und zeigen Verständnis dafür, dass man seinen Vierbeiner mitnehmen möchte. Wenn also an der Eingangstür kein entspre­chendes Verbots­schild angebracht ist darf man davon ausgehen, dass der Hund erlaubt ist. Es bietet sich jedoch an, um Unannehm­lich­keiten zu vermeiden, vor Betreten des Lokals entsprechend nachzu­fragen oder vor dem Restau­rant­besuch anzurufen, um die Frage zu klären. Dies bietet sich auch bei Hotels an, wenn man den Hund mit auf Reisen nimmt, da nicht in jedem Hotel das Mitbringen von Hunden erlaubt ist. Auch ein Check im Internet kann hilfreich sein, mitunter kann man auf Gleich­ge­sinnte treffen die Empfeh­lungen für hundefreundliche Lokalitäten geben. Deutschland ist seit Jahren weltweit führend unter den Ländern mit den meisten Haustieren, daher nimmt die Zahl der hundefreund­lichen Restaurants, Cafés, etc., die sogar Hundemenüs anbieten, stetig zu

Selbst­ver­ständlich muss der Hund in der Lage sein, sich im Lokal oder Biergarten zu benehmen. Dies kann jedoch trainiert werden und Hundetrainer helfen hier gerne im Vorfeld. Im Lokal muss es natürlich vermieden werden, dass es zu Beißsi­tua­tionen kommen kann oder auch andere Gäste von ihrem Hund belästigt werden, weshalb man seinen Vierbeiner immer im Blick haben sollte. Allgemein haftet ein Hundehalter nach § 833 BGB für alle Schäden, die sein Hund verursacht, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Kommt es daher zum Biss eines Menschen durch einen Hund haftet zunächst einmal der Hundehalter komplett für den Schaden. Jedoch ist auch das Verhalten des Menschen zu berück­sichtigen und dieses kann an der Haftungs­ver­teilung durchaus etwas ändern.

Wenn man sich vor Betreten des Lokal, des Biergartens oder Cafés darüber informiert ob man als Hundehalter mit seinem Hund ein gern gesehener Gast ist und man sich beim Aufenthalt an die Regeln hält steht einem entspannten Besuch mit Hund nichts im Wege.

Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht (Hunderecht, Pferderecht, Recht rund um das Tier) berät bundesweit und betreibt einen eigenen Blog, der unter http://www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Auch für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Herr Rechts­anwalt Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.