
Drohnen: Ohne Kennzeichnung droht Bußgeld
Wer seine Drohne ohne Kennzeichen und in zu geringer Entfernung zu Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen sowie über einer Menschenansammlung fliegen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Amtsgericht Schwerin verhängte am 05. April 2023 (AZ: 35 OWi 6/23) gegen einen 51-jährigen Mann ein Bußgeld von 1.250 Euro, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Der Betroffene steuerte seine Drohne vom Typ DJI Mini 2 im Bereich eines Wohngebiets, ohne dass an dem Fluggerät eine Registrierungsnummer angebracht war. Die Drohne näherte sich dabei einer Bundeswasserstraße und einer Bahnstrecke auf weniger als 100 Meter und überflog eine Menschenmenge von etwa 1.000 Personen.
Trotz entlastender Einwände des Betroffenen folgte das Gericht den Beobachtungen der Polizeizeugen und wertete die Handlungen als fahrlässige Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Das Gericht stellte fest, dass der Mann fahrlässig gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen hat. Die Drohne war mit einer Kamera ausgestattet, was sie nach Ansicht des Gerichts zu einem "Sensor" im Sinne der Verordnung macht. Der Mann hätte die Drohne daher vor dem ersten Flug mit einer Registrierungsnummer kennzeichnen müssen.
Darüber hinaus verstieß der Mann gegen die Abstandsregeln des Luftverkehrsgesetzes. Er flog die Drohne in weniger als 100 Meter Abstand zu Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen. Auch dies ist nach dem Gesetz ordnungswidrig. Zudem ist auch der Flug über eine Menschenansammlung nach dem Gesetz verboten, da es eine Gefährdung der Menschen darstellt.
Das Gericht wertete die Verstöße des Mannes als fahrlässig, da er sich über die einschlägigen Vorschriften hätte informieren müssen.
Kennzeichnungspflicht
Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, müssen mit einer Registrierungsnummer gekennzeichnet sein. Die Registrierung kann online beim Luftfahrtbundesamt (LBA) beantragt werden.
Abstandsregeln
Drohnen dürfen nicht in der Nähe von Flugplätzen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen geflogen werden. Der Mindestabstand beträgt 100 Meter.
Menschenansammlungen
Drohnen dürfen nicht über Menschenansammlungen geflogen werden. Dies gilt auch für Veranstaltungen und Demonstrationen.
Höchstflughöhe
Drohnen dürfen nicht höher als 120 Meter über Grund oder Wasser fliegen.
Versicherungspflicht
Drohnenbesitzer müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherungssumme muss mindestens eine Million Euro betragen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Drohnenflug finden Sie auf der Website des Luftfahrtbundesamtes (LBA): https://www.lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_Informationen/Allgemeine_Informationen_node.html
Fazit: Ohne Kenntnis der Regeln kann es teuer werden
Der Drohnenflug ist eine tolle Möglichkeit, um Luftaufnahmen zu machen und die Welt aus einer anderen Perspektive zu sehen. Wichtig ist jedoch, dass Drohnenbesitzer die geltenden Vorschriften beachten, um Unfälle und Bußgelder zu vermeiden.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 09.04.2024
- Autor
- red/dav