Tipp 1 für Frankreich-Auswanderer: Weniger arbeiten und gesetzlich garantiert nach Feierabend entspannen.
Was die gesetzliche Wochenarbeitszeit angeht, schreiten die Franzosen deutlich entspannter zur Tat, als die Kollegen aus Allemagne: Während in deutschen Landen die 40- Stunden Woche gilt, ist jenseits des Rheins schon nach 35 Stunden Wochenarbeitszeit Feierabend.
Nicht nur dürfen französische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher nachhause, dort haben sie auch gesetzlich garantierte Ruhe vor ihren Vorgesetzten. Denn anders als in Deutschland gibt es in Deutschland ein offizielles Recht auf Abschalten. Das seit Anfang 2017 gültige Gesetz soll einerseits die Zahl der Burn-outs bei Angestellten verringern. Es soll aber auch verhindern, dass Arbeitgeber Mitarbeiter dafür bestrafen, wenn sie nach Dienstschluss, am Wochenende oder im Urlaub nicht per Mail oder Handy erreichbar sind. Lässt sich der deutsche Gesetzgeber demnächst von dieser Regelung inspirieren?
Tipp 2 für Frankreich-Auswanderer: Mehr (Mindest-)Urlaub nehmen!
Wo wir schon beim Thema Freizeit sind: Die Deutschen sind zwar die Weltmeister, wenn es ums Verreisen geht – trotzdem gibt es bei uns nur 20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub. Im Land des Savoir vivre sind es fünf Tage mehr, also 25 Tage insgesamt.
Tipp 3 für Frankreich-Auswanderer: Wer krank wird, muss sparen.
Wer bist jetzt gelesen hat, hat direkt Lust aufs Auswandern bekommen, oder? Doch nicht zu früh gefreut, nicht alles ist bei den westlichen Nachbarn angenehmer geregelt: Was Krankschreibungen für Angestellte betrifft, sind die Deutschen deutlich großzügiger – vielleicht liegt das am deutlich nass-kälteren Wetter in unseren Breitengraden? Der deutsche Arbeitnehmer darf unkompliziert und ohne Nachteil zuhause bleiben, wenn ein Arzt das attestiert. Während hierzulande die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall selbstverständlich ist, muss in Frankreich der Lohn erst nach sieben Krankheitstagen wieder bezahlt werden.
Tipp 4 für Frankreich-Auswanderer: Kein Rauswurf im Winter.
Im Mietrecht haben unsere Nachbarn eine Regelung, die verfrorene deutsche Mieter neidisch machen dürfte. Zwischen November und März darf in Frankreich niemand aus seiner Mietwohnung geworfen werden. Solche Extras hat das deutsche Mietrecht nicht zu bieten, hier darf ganzjährig gekündigt werden. Was aber natürlich beim strengen deutschen Mietrecht für Vermieter auch nicht immer einfach ist.
Tipp 5 für Frankreich-Auswanderer: Steuern sind obligatoire, nicht optional!
Weniger Pardon kennt der französische Staat beim Steuerrecht: Die Einkommenssteuererklärung ist nicht – wie bei uns – für die meisten Arbeitnehmer optional, sondern für alle Steuerpflichtigen obligatoire. Auch Fristverlängerungen gibt es in Frankreich nicht: Wer seine Erklärung zu spät abgibt, zahlt Strafzinsen. Laissez-faire sieht anders aus!
Bei allen Unterschieden sollten wir aber nicht vergessen: Vieles ist auf beiden Seiten des Rheins gleich. Das Alkohollimit für Autofahrer zum Beispiel. Wer mehr als 0,5 Promille hat, darf nicht mehr ans Steuer. Ein kleines Glas Wein ist aber erlaubt, wenn wir auf unsere deutsch-französische Freundschaft anstoßen.
Und falls Sie mal rechtlichen Rat brauchen sollten: Auch in Frankreich gibt es deutsche Anwälte. Die finden Sie natürlich am schnellsten über die Anwaltssuche auf anwaltauskunft.de - Bon voyage!
- Datum
- Aktualisiert am
- 20.03.2018
- Autor
- red/dav