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Tierrecht-Blog

Der Hundefüh­rer­schein - ein Überblick

Kann ein Hundeführerschein vor Beißattacken bewahren? © Quelle: bonzami/panthermedia.net

“Vielleicht stünde es besser um die Welt, wenn die Menschen Maulkörbe und die Hunde Gesetze bekämen“, hat bereits George Bernard Shaw gesagt. Das Thema „Hundefüh­rer­schein“ ist aktuell wie nie. Kann der Hundefüh­rer­schein dafür sorgen, dass die Gefahr­hund­listen abgeschafft werden?

Im April 2016 wurden Pläne der Berliner Landes­re­gierung bekannt, den verpflich­tenden Führer­schein für alle neuen Hundebe­sitzer einzuführen.

Halter sollen künftig verpflichtet werden, eine theore­tische Prüfung für einen Hundefüh­rer­schein zu absolvieren. Die sogenannte Rasseliste gefähr­licher Hunde soll in Zukunft außerdem nicht mehr gesetzlich festge­schrieben sein.

Alle Berliner, die sich einen neuen Hund anschaffen wollen, sollen künftig diese theore­tische Sachkun­de­prüfung ablegen. Ausgenommen sind lediglich Käufer sehr kleiner Tiere unterhalb einer noch festzu­le­genden Größe. Wer bereits seit mehreren Jahren einen Hund besitzt, soll für das betreffende Tier keine Prüfung ablegen müssen – wohl aber, wenn man sich einen neuen Hund zulegt.

Was ist der Hundefüh­rer­schein?

Er ist ein Befähi­gungs­nachweis für Hundehalter, der belegen soll, dass der Halter seinen Hund im Alltag sicher unter Kontrolle hat und von dem Hund keine Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Der Schein ist nach dem Erwerb bei sich zu führen und auf Verlangen den Ordnungs­beamten vorzuzeigen.

Wo kann er erworben werden?

Die Zahl der Anbieter von Kursen, in denen ein Hundefüh­rer­schein erworben werden kann, steigt stetig an. Neben lokalen Anbietern (häufig speziell fort- und weiter­ge­bildete Tierärzte und Tierärz­tinnen, Vereine oder Hundeschulen) kann er aktuell länder­über­greifend von Prüfern nach den Richtlinien des VDH (Verband für das deutsche Hundewesen), des BVZ (Berufs­verband zertifi­zierter Hundeschulen) oder des BHV (Berufs­verband der Hundeer­zieher und Verhal­tens­berater) vergeben werden.

Wie sieht die Prüfung aus?

Die Prüfung beinhaltet einen theore­tischen (meist ein Multiple-Choice-Test) und einen praktischen Teil. In diesem müssen Hund und Halter Alltags­si­tua­tionen bestehen (Verhalten im Straßen­verkehr, Vorbei­laufen eines Joggers im Park etc.). Es wird das konkrete Verhalten des Hundes sowie dessen Gehorsam überprüft. Beherrscht der Hund die notwendigen Kommandos und werden diese richtig umgesetzt? Die Kosten für den „Führer­schein“ liegen meist zwischen 50,00 und 200,00 €. Obwohl die positive Wirkung unbestritten ist hat bisher nur das Land Nieder­sachsen den Hundefüh­rer­schein zum 1. Juli 2013 eingeführt. Einige andere Bundes­länder wollen zukünftig nachziehen und dann im Gegenzug voraus­sichtlich die „Gefahr­hund­listen“ abschaffen.

Gibt es Ausnahmen in Nieder­sachsen?

Wer nachweist, dass er seit 2003 mindestens zwei Jahre lang durchgehend einen Hund gehalten hat, kann sich befreien lassen. Alle anderen Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 einen Hund angeschafft haben, müssen den Sachkun­de­nachweis erbringen, der laut Nieder­säch­sischem Ministerium für Ernährung, Landwirt­schaft und Verbrau­cher­schutz dem Schutz vor Beißat­tacken und dem Tierschutz dienen soll. Der theore­tische Teil des Hundefüh­rer­scheins muss noch vor dem Erwerb des Hundes abgelegt werden, der praktischen Teil während des ersten Jahres der Hundehaltung. Der „Hundefüh­rer­schein“ gilt rasseüber­greifend. Auch müssen alle Hunde in einem zentralen Register eintragen werden, mit welchem ein Hundehalter schnell ermittelt und ein Hund identi­fiziert werden kann.

Gibt es auch Kritik?

Es gibt Stimmen, die meinen, der Hundefüh­rer­schein führe zu mehr Bürokratie und zusätz­lichen Kosten für den Hundehalter. Gerade bei sozial schwächeren Personen könne dies dazu führen, dass sie sich einen Hund nicht leisten können, obwohl die Hundehaltung über die Freie Entfaltung der Persön­lichkeit zu einem Grundrecht jeden Bürgers gehöre.

Fazit

Die Erfahrungen aus Nieder­sachsen werden zeigen, ob der Hundefüh­rer­schein zukünftig bundesweit verpflichtend eingeführt wird. Jedenfalls bleibt zu hoffen, dass durch die Schärfung des Verständ­nisses des Halters für den Hund, auf den der Hundefüh­rer­schein abzielt, letztlich Beißat­tacken vermieden werden können.

Andreas Ackenheil ist Anwalt mit dem Schwerpunkt Tierrecht und betreibt einen eigenen Blog, der unter www.der-tieranwalt.de aufzurufen ist. Für die Deutsche Anwalt­auskunft bloggt Herr Ackenheil regelmäßig zum Thema Tierrecht.

Datum
Aktualisiert am
22.04.2016
Autor
Andreas Ackenheil
Bewertungen
2265
Themen
Schadens­ersatz Tiere

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