Hoteliers wollen ihren Gästen den Aufenthalt in ihrem Haus so schön wie möglich machen und sie verwöhnen. Deshalb statten sie die Hotelzimmer meist nicht nur etwa mit flauschigen Handtüchern aus, sondern auch mit duftenden Lotionen, Hausschuhen und allem, was zu einem perfekten Aufenthalt gehört. Manchen Gästen gefallen die Toilettenartikel und Gegenstände aus den Zimmern so gut, dass sie einige davon mitnehmen. Das betrachten manche als ihr gutes Recht, andere als Kavaliersdelikt. Doch juristisch harmlos ist solch ein Verhalten nicht.
Mitnahme von Gegenständen aus Hotelzimmern – Diebstahl?
„Rechtlich gesehen darf man aus Hotelzimmern gar nichts mitnehmen“, erklärt die Dresdner Rechtsanwältin Dr. Ines Kilian vom Vorstand und Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Denn die Gegenstände gehören dem Hotel. Nimmt man sie mit, begeht man einen Diebstahl.“
Diese Rechtslage erklärt sich daraus, dass die Ausstattung der Zimmer in der Regel kein Teil der Buchung ist. Man kauft die Dinge in den Hotelzimmern also nicht, sondern erwirbt nur das Recht, sie vor Ort zu nutzen.
Diese Regeln gelten bei größeren Gegenständen des Hotelbetriebs, also etwa Handtüchern oder Bademänteln, aber auch kleinere Dinge dürfen Gäste nicht immer mitnehmen. Zwar sind Gebrauchsartikel wie abgepackte Kosmetika oder Hygieneartikel manchmal im Hotelpreis inbegriffen, aber eben nicht immer. Daher kann auch ihre Mitnahme ein Diebstahl sein.
Hoteldiebstahl – Schaden in Millionenhöhe
Es gibt keine konkreten Zahlen darüber, wie oft Hotelgäste etwas mitgehen lassen. „Wir schätzen allerdings, dass durch Hoteldiebstahl den Unternehmern ein Schaden in Millionenhöhe entsteht“, erklärt Christopher Lück, Sprecher des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Gestohlen wurde wohl schon so ziemlich alles, von bequemen Hausschuhen, über Kissen und Bettwäsche bis hin zum Toilettensitz und Fernseher, Lampen und Pflanzen, Wandgemälden oder Glühbirnen.“
Stiehlt ein Gast größere Gegenstände, muss er, wenn man ihm den Diebstahl nachweisen kann, unter Umständen mit einer Anzeige und einem Strafverfahren rechnen. „Dieses könnte mit einer Geldstrafe enden“, sagt die Strafrechtsexpertin Dr. Ines Kilian. „Wie hoch die Strafe ausfallen kann, hängt zum Beispiel davon ab, ob sich jemand zuvor schon etwas hat zuschulden kommen lassen und wie teuer der gestohlene Gegenstand war.“
Manche Hotels regeln solche Delikte allerdings lieber diskret, ohne Polizei und Justiz. „Möglich ist auch, dass das Hotel die Kosten für den mitgenommenen Gegenstand im Nachhinein einfach von der Kreditkarte abbucht“, so Kilian. Bei kleineren Gegenständen aber müssten Gäste wegen Geringfügigkeit nicht mit einer Anzeige rechnen.
Dennoch sollten Hotelgäste, um auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, im Hotel einfach fragen, ob sie zum Beispiel Shampoo-Fläschchen mitnehmen dürfen. Es gibt auch Hotels, die bestimmte Produkte zum Kauf anbieten.
- Datum
- Aktualisiert am
- 20.02.2015
- Autor
- ime