
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm ist es jedenfalls sehr unwahrscheinlich, dass durch einen Ausfallschritt beim Golfspielen ein Bandscheibenvorfall entstehen kann. Ein Anspruch gegenüber der Unfallversicherung besteht wohl eher nicht (29. April 2015, AZ: 20 O 77/15).
Golfspielen: Ausfallschritt als Unfallursache?
Der Mann klagte gegen seine Unfallversicherung. Er behauptete, dass er durch das Golfspielen einen Bandscheibenvorfall erlitten habe. Er meinte, wegen eines falsch ausgeführten Schwungs habe er einen Ausfallschritt machen müssen, mit dem er nicht gerechnet habe. Daher liege ein Unfall vor, denn es sei dadurch zu einem Bandscheibenvorfall bekommen.
Unfall oder Fliehkraft des Golfschlägers?
Die Richter beschäftigten sich zunächst ausführlich mit der Frage, ob überhaupt ein Unfall vorlag. Schließlich habe der Mann den Golfschläger bewusst geschwungen. Ihm hätte auch bewusst sein müssen, dass die Fliehkraft je nach Stärke des Abschlags unterschiedlich sein könne. Üblicherweise, so das Gericht, sei ein solcher Abschlag für Golfspieler immer beherrschbar. Ein durch die Schwungbewegung erlittener Bandscheibenvorfall stelle auf keinen Fall einen Unfall dar.
Ein Unfall könnte aber vielleicht der notwendige Ausfallschritt gewesen sein. Auch damit beschäftigte sich das Gericht. Der passionierte Golfspieler hatte ja behauptet, dass er deshalb den Bandscheibenvorfall erlitten habe.
Das war dem fachkundigen Gericht dann aber doch zu viel: „Der Senat als Fachsenat kann es aufgrund seiner Kenntnisse aus einer Vielzahl von Verfahren, in denen ein Bandscheibenvorfall als Unfallfolge beklagt wurde, ausschließen, dass ein Bandscheibenvorfall überwiegend durch einen Ausfallschritt verursacht werden kann.“ Natürlich könne es durch ein Unfall zu einem Bandscheibenvorfall kommen, beispielsweise wenn man schwer hebe.
Für das Gericht steht also fest: Der Schwung beim Abschlag kann kein Unfall sein. Ein Ausfallschritt kann keinen Bandscheibenvorfall verursachen. Daher hatte der Kläger auch keinen Anspruch.
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- Datum
- Aktualisiert am
- 10.12.2015
- Autor
- DAV