Für die einen sind sie selbstverständliche Zeichen von Solidarität mit der Fußball-Nationalmannschaft, für die anderen eine Verschandelung der Hauswand: An Deutschlandflaggen während Sportveranstaltungen scheiden sich manchmal die Geister. Auch wenn Geschmäcker verschieden sind – das Gesetz nennt klare Regeln. Wo darf man eine Deutschlandflagge aufhängen?
Mieter: Deutschlandflagge nur mit Erlaubnis des Vermieters
Während Hauseigentümer ihr Räume und ihre Fassade recht frei gestalten können, haben Mieter weniger Spielraum. Rechtsanwalt Michael Drasdo, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), rät Mietern: „Wer an seinem Fenster, Balkon oder im Garten eine Deutschlandflagge anbringen will, sollte sicherheitshalber den Vermieter um Erlaubnis fragen.“
Der Vermieter könne es untersagen, so Rechtsanwalt Drasdo weiter, das Haus mit Deutschlandflaggen zu dekorieren. Denn es könne das ästhetische Gesamtbild des Gebäudes oder sogar der Hausfrieden gestört werden. Und nicht zuletzt könnten sehr großformatige Flaggen auch ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Wichtig ist: Auch wenn der Vermieter es erlaubt, Flaggen aufzuhängen, müssen Mieter die allgemeine Verkehrssicherungspflicht beachten. Das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass ihre Flaggenkonstruktion kein Sicherheitsrisiko für andere darstellt.
Eingriffe in die Bausubstanz verboten
Bauliche Veränderungen vorzunehmen, um Flaggen anzubringen, ist Mietern in der Regel nicht erlaubt. Dazu zählt alles, was die Bausubstanz in Mitleidenschaft zieht, zum Beispiel eine Fahnenstange anzubringen, die Wand oder den Fensterrahmen anzubohren.
Deutschlandflagge am Arbeitsplatz: Chef um Erlaubnis fragen
Wenn es darum geht, die eigene Wohnung mit Deutschlandflaggen zu dekorieren, sind Mietern also Grenze gesetzt. Die längste Zeit des Tages verbringen die meisten sowieso am Arbeitsplatz. Wieso also nicht dort zeigen, dass man mit der deutschen Mannschaft mitfiebert, und im Büro eine Deutschlandflagge aufhängen?
„Ob Deutschlandflaggen am Arbeitsplatz erlaubt sind, entscheidet der Chef“, sagt Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Der Chef bestimme die betriebliche Ordnung und entscheide deshalb auch über Dekoration am Arbeitsplatz. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, darf auch er mitentscheiden. Wer an seinem Arbeitsplatz Deutschlandflaggen oder andere Fanartikel aufhängen möchte, sollte also seinen Chef um Erlaubnis fragen.
- Datum
- Aktualisiert am
- 21.06.2016
- Autor
- vhe