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Fußball

Balkon, Wohnung, Büro: Wo darf man eine Deutsch­land­flagge aufhängen?

Quelle: DAV
Je weiter eine Fußballmeisterschaft voranschreitet, desto mehr Deutschlandflaggen zieren die Balkone.
©  Quelle: DAV

Auch wer sich nicht für Fußball-Welt- oder Europa­meis­ter­schaften interessant, sieht meist am Straßenbild und teilweise auch am Arbeitsplatz, dass ein sportliches Großereignis ansteht. An Schreib­tischen, Autos und Fenstern leuchten dann Deutsch­land­flaggen. Häufig gelten jene als größte Fans, die auch die größten Flaggen auffahren. Vorsicht: Nicht überall dürfen Sie ohne Weiteres eine Deutsch­landfahne aufhängen.

Für die einen sind sie selbst­ver­ständliche Zeichen von Solidarität mit der Fußball-National­mann­schaft, für die anderen eine Verschan­delung der Hauswand: An Deutsch­land­flaggen während Sportver­an­stal­tungen scheiden sich manchmal die Geister. Auch wenn Geschmäcker verschieden sind – das Gesetz nennt klare Regeln. Wo darf man eine Deutsch­land­flagge aufhängen?

Mieter: Deutsch­land­flagge nur mit Erlaubnis des Vermieters

Während Hausei­gentümer ihr Räume und ihre Fassade recht frei gestalten können, haben Mieter weniger Spielraum. Rechts­anwalt Michael Drasdo, Mitglied des Geschäfts­füh­renden Ausschusses der Arbeits­ge­mein­schaft Mietrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV), rät Mietern: „Wer an seinem Fenster, Balkon oder im Garten eine Deutsch­land­flagge anbringen will, sollte sicher­heits­halber den Vermieter um Erlaubnis fragen.“

Der Vermieter könne es untersagen, so Rechts­anwalt Drasdo weiter, das Haus mit Deutsch­land­flaggen zu dekorieren. Denn es könne das ästhetische Gesamtbild des Gebäudes oder sogar der Hausfrieden gestört werden. Und nicht zuletzt könnten sehr großfor­matige Flaggen auch ein Sicher­heits­risiko darstellen.

Wichtig ist: Auch wenn der Vermieter es erlaubt, Flaggen aufzuhängen, müssen Mieter die allgemeine Verkehrs­si­che­rungs­pflicht beachten. Das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass ihre Flaggen­kon­struktion kein Sicher­heits­risiko für andere darstellt.

Eingriffe in die Bausubstanz verboten

Bauliche Verände­rungen vorzunehmen, um Flaggen anzubringen, ist Mietern in der Regel nicht erlaubt. Dazu zählt alles, was die Bausubstanz in Mitlei­den­schaft zieht, zum Beispiel eine Fahnen­stange anzubringen, die Wand oder den Fenster­rahmen anzubohren.

Deutsch­land­flagge am Arbeitsplatz: Chef um Erlaubnis fragen

Wenn es darum geht, die eigene Wohnung mit Deutsch­land­flaggen zu dekorieren, sind Mietern also Grenze gesetzt. Die längste Zeit des Tages verbringen die meisten sowieso am Arbeitsplatz. Wieso also nicht dort zeigen, dass man mit der deutschen Mannschaft mitfiebert, und im Büro eine Deutsch­land­flagge aufhängen?

„Ob Deutsch­land­flaggen am Arbeitsplatz erlaubt sind, entscheidet der Chef“, sagt Rechts­an­wältin Dr. Nathalie Oberthür, Mitglied im Geschäfts­füh­renden Ausschuss der Arbeits­ge­mein­schaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). Der Chef bestimme die betriebliche Ordnung und entscheide deshalb auch über Dekoration am Arbeitsplatz. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, darf auch er mitent­scheiden. Wer an seinem Arbeitsplatz Deutsch­land­flaggen oder andere Fanartikel aufhängen möchte, sollte also seinen Chef um Erlaubnis fragen.

Datum
Aktualisiert am
21.06.2016
Autor
vhe
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Themen
Fußball Wohnung

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